Dies ist ein Beitrag zum Thema Gilt SEPA-Mandat der Betreuten weiter? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich wurde vom Amtsgericht zum Betreuer meiner Mutter bestellt. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich die zahlreichen ...
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28.03.2016, 20:49 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.02.2016
Beiträge: 7
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Gilt SEPA-Mandat der Betreuten weiter?
Ich wurde vom Amtsgericht zum Betreuer meiner Mutter bestellt. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich die zahlreichen SEPA-Lastschriftsmandate meiner Mutter eventuell alle ersetzen muss oder ggf. den Anspruch geltend machen kann, dass diese unverändert fortbestehen sollen.
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29.03.2016, 07:57 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es gibt keinen Anspruch geltend zu machen denn Verfügungen der Betreuten gelten auf jeden Fall weiter, haben grundsätzlich erst mal Gültigkeit.
Im Klartext: alles bleibt beim Alten- bis die Betreute oder der Betreuer etwas ändern.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
29.03.2016, 11:09 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.02.2016
Beiträge: 7
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Dachte ich mir, aber jetzt habe ich es aus erster Quelle.Danke
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