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Vermögenssorge, viele Fragen eines Neulings weil Betreuungsverein "ausgelastet"

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Alt 04.04.2016, 23:03   #1
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Beitrag Vermögenssorge, viele Fragen eines Neulings weil Betreuungsverein "ausgelastet"

Schönen guten Abend.

ich würde das Nachfolgende wirklich gerne mit jemandem persönlich klären, aber das Gericht verweist mich an den Betreuungsverein und der Betreuungsverein ist "zur Zeit ausgelastet", daher bekomme ich keinen Termin um meine Fragen dort mit jemandem zu besprechen. Ich soll mich doch bitte in ca. 1-2 Monaten dort nochmal melden.
Ich hab gedacht mich tritt ein Pferd....
Dieser Beitrag wird daher leider etwas ausführlicher.

Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und habe in eine polnische Familie eingeheiratet. Seit meine polnischen Schwiegereltern meinen Beruf wussten, sind immer mehr Angelegenheiten zu allem möglichen Papierkram an mich weiter gewandert, weil ich das gut kann und vorallem meine S-Mama sehr schlecht Deutsch spricht bzw. mein S-Vater zwar besser Deutsch spricht, aber keine Lust auf Papierkram hat, weil er sich damit allgemein sehr schwer tut.

Seit letztem Jahr im Februar hab ich, nach Bitten der S-Eltern, die Betreuung für meine Schwägerin übernommen. Sie ist 22, geistig beeinträchtigt und wohnt bei den S-Eltern. Phasenweise agiert sie ihrem Alter entsprechend, öfter jedoch hat man ein 14-16 Jähriges Mädchen vor sich sitzen, dass sich irgendwelchen Tagträumen und vor allem Selbstgesprächen hingibt und nicht fähig ist, "vernünftige" Entscheidungen zu treffen. Die Betreuung wurde vom Gericht daher recht umfassend angeordnet sodass mir unter anderem auch die Vermögenssorge zufällt. Ich habe von mir aus gesagt, bzw. dafür gesorgt, dass eine Rechnungslegung von mir verlangt wird, um von vornherein eventuellen späteren Vorwürfen, falls es mal Krach geben sollte, zu vermeiden (ja, mein Beruf macht einen zu gewissen Teilen paranoid, was das Verhalten und die rechtlichen Auswüchse von Familienkrach angeht...).
Das Betreuungsgericht hat mich übrigens weder darauf hingewiesen, dass es einen Betreuungsverein gibt, noch dass ich einen Antrag auf Grundsicherung stellen kann)
Es war bekannt, dass meine Schwägerin nur ein sehr geringes eigenes Einkommen hat, da sie nach langem Hin- und Her bei der Lebenshilfe untergekommen ist und dort entsprechend wenig verdient.

Bei der Lebenshilfe wurde mir dann mal irgendwann mitgeteilt, dass ich Grundsicherung für meine Schwägerin beantragen kann.

Der erste Antrag wurde letztes Jahr im Oktober gestellt und beim Sozialamt von mir persönlich in den Briefkasten geworfen. Auf Nachfrage Anfang Dezember, wie denn der Sachstand sei, erhielt ich als Antwort, dass dort nie ein Antrag von mir eingegangen wäre.
Anfang Januar erfolgte ein zweiter Antrag, der nun Ende März Gewährt wurde und Leistungen jetzt fließen.

Bis dato hat meine Schwägerin monatlich ca. 130 € von der Lebenshilfe erhalten, wovon ihr Taschengeld ausgehändigt wurde, eine monatliche Fahrkarte bezahlt und der Rest gespart wurde. Soweit also nicht sonderlich kompliziert.

Nun ist der Betrag mit der Grundsicherung natürlich höher. Dadurch, dass meine Schwägerin zu Ende März einen Einmalzahlung für ganze 4 Monate auf einmal erhalten hat, und ja vorher noch etwas vorhanden war, sind wir der Schongrenze von 2600 € recht nahe gekommen.

Meine größte Frage ist jetzt, können/sollen/dürfen wir das Geld welches sie Erhält definitiv und dauerhaft unter dieser 2600 € Grenze halten, ohne, dass wir dafür von irgendwem "eine auf den Deckel" bekommen. Wir würden das Geld natürlich nicht für irgendwelchen sinnlosen Mist ausgeben, aber z.B. ein neues Fahrrad und einen neuen Fernseher für sie Kaufen. Beides wünscht sie sich schon lange, hatte aber bisher nicht das Geld hierfür bzw. die Schwiegereltern wollten ihr keine neuen Sachen bezahlen, weil die Alten noch "funktionsfähig" waren. Wir werden ihr natürlich kein Rad für 2000 € kaufen, aber für mich stellt sich dennoch die Frage, was (noch) als "angemessen" gilt und was nicht.

Gibt es irgendwelche Obergrenzen wie viel für bestimmte Lebensbereiche ausgegeben werden "darf", gibt es hierüber vielleicht eine Liste, die man irgendwo einsehen kann?

Sie bzw. ihre Mutter geht mit ihr sehr gerne Shoppen bisher vor allem Schuhe, es werden wohl 3-4 Paar im Monat sein, die sie bekommt bzw. sich anschafft. Alle relativ Günstig, aber dennoch einfach mehr als (für mich und mein Dafürhalten) üblich.
Auch hat sie in den letzten Monaten sehr viel Gewicht verloren bzw. gezielt abgenommen und müsste daher sehr viel neue Kleidung erhalten, weil einfach alles 2-3 Größen zu groß ist. Können wir einen Großteil ihres Einkommens für neue Kleidung ausgeben, ohne dass das Gericht uns dann auf die Finger klopft und das ganze als unangemessen einstuft? Es ist ja in dem Moment notwendig. Klopft uns das Gericht da überhaupt auf die Finger? Kümmert es das Gericht, wofür das Geld ausgegeben wird, oder ist es dem Rechtspfleger dort ziemlich egal, solange die Belege mit den Buchungen auf den Kontoauszügen übereinstimmen? Was für Konsequenzen entstehen für mich als Betreuerin, wenn der Rechtspfleger zu dem Schluss kommt, dass mit dem Geld nicht ordentlich gewirtschaftet wird bzw. dieses unangemessen ausgegeben wird?
Muss ich für definitiv jede Abbuchung einen Kassenzettel vorweisen? Oder kann ich diese eventuell auch durch ein Schreiben meiner Schwägerin ersetzen, dass sie das Geld für Dieses oder Jenes ausgegeben hat, aber vergessen hat, den Kassenzettel hierfür mitzunehmen. Teilweise bekommt sie "Extrageld" von der S-Mama, um sich bestimmte Sachen zu kaufen.

Darf meine Schwägerin einen Beitrag zur Haushalts bzw. Essenskasse dazu leisten, ohne dass das Gericht uns diesen Betrag ankreidet. Mein Mann hat auch immer einen Beitrag zu Hause abgegeben, als er während und kurz nach seiner Ausbildung noch dort wohnte. Wie hoch darf dieser Betrag sein? Sind 75 € ok? Das wären ca. 15 % ihres Gesamteinkommens.

Meine S-Eltern haben bisher sehr viel für Sie gekauft, da sie selber die Mittel nicht hatte. Da sie jetzt aber entsprechendes Einkommen hat, soll sie viele Kosten hiervon selbst übernehmen. Ist es in Ordnung, wenn die Schwiegereltern das Geld auslegen und ich überweise es dann nachträglich auf deren Konto zurück? Natürlich werde ich hierfür die Kassenzettel durchnummerieren und die Entsprechenden Buchungen zuordnen. (Mir schwebt ein Dünner Leitz Ordner vor, in dem ich Monat für Monat Kontoauszüge und die entsprechende Ausgabenbelege abhefte und das Ganze am Ende des Jahres dem Rechtspfleger vorlege. Nimmt er so einen Ordner überhaupt entgegen, oder die Rechnungslegung kompakter erfolgen? Kann man soetwas überhaupt kompakter gestalten)
Kann ich das auch immer erst zum Monatsende machen, also Am 30 dann alle bspw. 40 Kassenzettel an einem Abend buchen bzw. von ihrem Konto wegüberweisen, oder muss ich das Zeitnah erledigen, also am 14. gekauft und spätestens am 15 das Geld gemäß Kassenzettel überweisen?

Wir haben in der Familie seit über 10 Jahren die Tradition, dass wir alle (5 Erwachsene) einmal im Monat essen gehen und immer ein Teil der Familie (mit eigenem regelmäßigem Einkommen) die anderen einlädt. Also einen Monat zahlen die Schwiegereltern und den nächsten Monat mein Mann und ich. "Dürfen" wir meinen Schwägerin beim Zahlen mit einbeziehen? Sie hatte uns bisher auch einladen wollen, weil sie ja seit 2 Jahren ihr eigenes Geld verdient, wir haben das aber immer abgelehnt. Nach Abzug des Taschengeldes und des Bustickes blieb einfach nicht mehr viel übrig und wir wollten ihr dieses Geld belassen. Würde das Gericht diese dann Regelmäßig alle drei Monate erfolgte Einladung zum Essen billigen oder gäbe es hierbei Probleme? Müssten wir eventuelle sogar unsere eigenen Belege dort ebenfalls einreichen, um nachzuweisen, dass wir das nicht aus Jux und Dollerei einfach mal alle drei Monate nur von ihrem Geld machen, sondern wirklich regelmäßig ein Mal im Monat alle gemütlich Essen gehen und den Abend genießen (natürlich nicht im 5 Sterne Restaurant, sondern ganz normal mal z.B. zum Chinesen, mal zum Griechen und Mal zum Italiener gehen.

Mein Mann und ich haben zwei Söhne (3 Jahre und 11 Monate alt). Sie bringt ihnen wahnsinnig gerne Geschenke(chen) mit, weil sie einfach stolz wie Bolle auf ihre Neffen ist und darauf Tante zu sein und auch allen (vorwiegend auf der Arbeit) ungefragt irgendwelche Fotos von ihnen unter die Nase hält und erzählt, was sie nicht wieder alles tolles getan haben oder wie Putzig sie doch sind (an diesem Punkt arbeiten wir noch, dass sie sich ein bisschen mehr zurückhält.) Es wurde langsam besser, als mein erstes Kind etwas größer wurde, als dann aber das Baby kam hatte sie einen "guck mal wie niedlich Rückfall ).
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie viel Geld sie für Geschenke in der Familie ausgeben darf, sie schlägt da gerne mal ein Bisschen "über die Stränge" Und gibt dann am Anfang des Monats gleich mal 3/4 von ihrem Taschengeld für Geschenke für ihre Eltern oder ihren Bruder aus und ist dann den Rest des Monats pleite.

Wird an sich eine Verhältnismäßigkeit der Ausgaben anhand der Einnahmen festgemacht?

Mir Fallen sicherlich noch ein Paar fragen ein, aber der Tag war lange und mein Denkvermögen lässt langsam etwas nach.

Wie Eingangs schon erwähnt, tut es mir leid, dass ich euch hier mit all diesen Fragen löchern muss, aber ich möchte ungern erst in 1 oder 2 Monaten einen Termin beim Betreuungsverein bekommen, auf den ich dann womöglich nochmal einen Monat warten muss und in der Zwischenzeit machen wir alles falsch, was man nur falsch Machen kann bzw. ich bin dann 3 Monate mit irgendwelchen Buchungen und dem Papierkram hinterher.

Danke im Voraus für eure Antworten.

Gruß
Amojo
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Alt 05.04.2016, 08:41   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Meine größte Frage ist jetzt, können/sollen/dürfen wir das Geld welches sie Erhält definitiv und dauerhaft unter dieser 2600 € Grenze halten, ohne, dass wir dafür von irgendwem "eine auf den Deckel" bekommen.
Warum, bzw. von wem solltet ihr eins auf den Deckel bekommen deswegen? Alle Betreuer sehen zu, dass etwas "übrig" beibt für Notfälle. Schwierig würde es nur wenn man Geld sinnlos anhäuft ohne den Kostenträger darüber zu informieren, dass es eigentlich nur ohne Sinnn und Verstand, also ohne konkreten Verwendungszweck, angespart wird.

Zitat:
Das Betreuungsgericht hat mich übrigens weder darauf hingewiesen, dass es einen Betreuungsverein gibt, noch dass ich einen Antrag auf Grundsicherung stellen kann)
Der Hinwis auf einen Betreungsverein hätte oder sollte vom Gericht aus erfolgen. Der Hiweis auf die Möglichkeit von Gr7undsicherung gehört zu den originären Betreuungsaufgaben, da hat das Gericht keinen Fehler gemacht.

Zitat:
Wir werden ihr natürlich kein Rad für 2000 € kaufen, aber für mich stellt sich dennoch die Frage, was (noch) als "angemessen" gilt und was nicht.
Dazu brauchst du keinen Rat von hier, das hast du bereits selbst ganz richtig erkannt mit dem 2000 Euro Fahrrad. Lass dabei einfach deinen gesunden Menschenverstand walten, das reicht. Nicht zu vergessen aber, dass Betreute manchmal auch Wünsche haben können die den geunden Menschenverstand leicht über- steigen, dann muss man neu nachdenken.

Zitat:
Können wir einen Großteil ihres Einkommens für neue Kleidung ausgeben, ohne dass das Gericht uns dann auf die Finger klopft und das ganze als unangemessen einstuft?
Nein, ganz sicher nicht. Bei der Rechnungslegung überprüft das Gericht die reinen rchnungen. Fragen nach Plausibilität kommen in der Regel nur auf wenn für einen Mann mit 120 Kilo Lebendgewicht auf einmal Schlüpfer in Grösse 34 auftauchen. Die Verantwortung für Ausgaben und deren Sinn liegt alleine beim Betreuer.

Zitat:
Muss ich für definitiv jede Abbuchung einen Kassenzettel vorweisen?
Ja, ausser es handelt sich um wiederkehrende Ausgaben, also Zeitungs- oder Vesicherungslastschriften, Stromabschläge z.B.

Zitat:
Ist es in Ordnung, wenn die Schwiegereltern das Geld auslegen und ich überweise es dann nachträglich auf deren Konto zurück?
besser wäre es, sie zahlt gleich selbst von ihrem Konto oder mittels Bargeld.

Zitat:
Darf meine Schwägerin einen Beitrag zur Haushalts bzw. Essenskasse dazu leisten, ohne dass das Gericht uns diesen Betrag ankreidet.
Das man sich an (familiären ) Kosten wie Essen beteiligt wenn man Geld dafür zur Verfügung hat ist völlig normal. Andereseits könnte es problematisch werden- das hängt vom jeweiligen Rechtspfleger ab. Ich würde die "Rechnung" mit dem Haushaltsbeitrag machen, dem Gericht das als Mitteilung schicken und dazu den Satz: sollte das Gericht Einwände gegen dises Vorgehen haben, dann erbitte ich eine kurze Nachricht. Damit bist du in deinem Handeln erst mal auf der sicheren Seite.

Zitat:
Und gibt dann am Anfang des Monats gleich mal 3/4 von ihrem Taschengeld für Geschenke für ihre Eltern oder ihren Bruder aus und ist dann den Rest des Monats pleite.
Es ist Aufgabe eines Betreuers eine sinnvolle Geldeinteilung mit dem Betreuten zu besprechen und möglichst dafür Sorge zu tragen, dass diese eingehalten wird.

Zitat:
Wird an sich eine Verhältnismäßigkeit der Ausgaben anhand der Einnahmen festgemacht?
Eine Betreuung soll das normale Leben wiederspiegeln, also sollte nicht mehr ausgegeben als eingenommen werden natürlich.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.04.2016, 11:00   #3
agw
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Hallo Amojo,

Zitat:
dass ich euch hier mit all diesen Fragen löchern muss, aber ich möchte ungern erst in 1 oder 2 Monaten einen Termin beim Betreuungsverein bekommen,
deine Fragen sind ja schon weitgehend von Michaela beantwortet worden. Wenn du eine Unterstützung bei der Betreuung benötigst ist auch die örtliche Betreuungsbehörde zu deiner Beratung und Unterstützung verpflichtet. Vielleicht geht es dort schneller.

Das ein Betreuungsverein so lange Wartezeiten hat ist zwar ärgerlich aber angesichts der oft weggefallenen finanziellen Unterstützungen leider nachvollziehbar.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 05.04.2016, 14:40   #4
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Zitat:
Zitat von Amojo Beitrag anzeigen
Wir würden das Geld natürlich nicht für irgendwelchen sinnlosen Mist ausgeben...
Wir werden ihr natürlich kein Rad für 2000 € kaufen...
Können wir einen Großteil ihres Einkommens für neue Kleidung ausgeben

Muss ich für definitiv jede Abbuchung einen Kassenzettel vorweisen?

Darf meine Schwägerin einen Beitrag zur Haushalts bzw. Essenskasse dazu leisten, ohne dass das Gericht uns diesen Betrag ankreidet.

Ist es in Ordnung, wenn die Schwiegereltern das Geld auslegen und ich überweise es dann nachträglich auf deren Konto zurück? Natürlich werde ich hierfür die Kassenzettel durchnummerieren
Ich habe hier einmal (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) ein paar Aussagen herausgepickt, bei denen - wenn auch nicht die Alarmglocken klingeln - so doch einige Fragezeichen auf der Stirn stehen:

Nicht "wir" sollten einkaufen gehen, sondern Deine Betreute mit ihrem Geld (welches Du verwaltest und ihr in geeigneter Weise zukommen lässt). Solche Vermischungen a´la privater Einkaufsbummel mit Betreuten einerseits und Vermögenssorge andererseits und ähnliches haben meist ein Geschmäckle.

Ich selbst hatte einen Fall, bei dem ich sowohl zivil- als auch strafrechtlich gegen eine ehemalige Betreuerin vorgehen musste, übrigens die Schwägerin meiner jetzigen Betreuten, weil von dieser die Verwendung einiger tausend Euro nicht nachgewiesen werden konnte bzw. weil nicht schlüssig belegt werden konnte, dass die Verwendung des Geldes durch bzw. für die Betreute erfolgte. Es kam in der Strafsache zu einer Verurteilung auf Bewährung und die ehemalige Betreuerin hat zivilrechtlich Schadenersatz zu zahlen.

Darum von meiner Seite die dringende Empfehlung: mach die "Geldströme" nachvollziehbar und belegbar.

Teile ihr zum Beispiel das Geld in bar ein und erstelle dazu eine Liste mit Geldein- und ausgang. Bei "Geldeingang" steht der Betrag, den Du (idealerweise einmal monatlich) von ihrem Girokonto abhebst und bei "Geldausgang" jeweils der Betrag, den Du ihr wöchentlich, 14-tägig oder in welchem Rhythmus auch immer, auszahlst. Jede Auszahlung lässt Du von ihr unterschreiben.

Zum Haushaltsgeld: lass sie mit ihren Eltern eine schriftliche Vereinbarung treffen und unterschreiben, wieviel Haushaltsgeld sie monatlich beisteuern muss. Die Überweisung dieses Haushaltsgeldes veranlasst Du dann per Dauerauftrag von ihrem Hauptkonto an die Eltern. Als Beleg fürs Gericht dient die von Deiner Betreuten unterschriebene Vereinbarung zum Haushaltsgeld.

Mit Kassenzetteln würde ich an Deiner Stelle gar nicht hantieren. Wenn sie sich Geld von jemandem borgt, dann lass sie einen "Auftrag" unterschreiben, dass dieses Geld von Dir von ihrem Hauptkonto auf Konto XY überwiesen werden soll.

Eine andere Variante zur Nachvollziehbarkeit:
Richte ihr ein Guthabenkonto ein, von dem sie mit eigener Karte abheben kann. Stelle auf geeignete Weise sicher, dass dem Gericht glaubhaft gemacht werden kann, dass Du nicht über dieses Konto verfügen kannst, sondern nur sie allein. So bist Du nicht verpflichtet, bei der Rechnungslegung die einzelnen Kontobewegungen für dieses Konto belegen zu müssen.
Auf dieses Konto überweist Du dann per Dauerauftrag ein- oder mehrmals im Monat ihr Taschengeld von ihrem von Dir verwalteten Hauptkonto. Du müsstest allerdings bei Überlegungen zur Kontovariante zunächst einschätzen, ob sie die Verantwortung für ein eigenes Taschengeldkonto übernehmen kann und nicht beispielsweise Lastschriften trotz mangelnder Kontodeckung veranlasst usw.
volki ist offline  
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Alt 05.04.2016, 20:41   #5
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Nachdem meine beiden Zwerge nun im Bett sind, habe ich auch endlich Zeit euch allen zu Antworten.

Ich danke vielmals für die vielen Tipps und Hinweise von euch.

Meine B. kann nicht mit Geld umgehen, in keinster Weise. Sie ist auch extrem schlecht in Mathe, was Kopfrechnen für sie beinahe zu einer Doktorarbeit werden lässt.
Bevor sie bei der Lebenshilfe angefangen hat, hat sie von Ihren Eltern wöchentlich 10 € Taschengeld bekommen, bzw. insgesamt 50 € im Monat. Nach einiger Zeit hatte Sie keine lust mehr die Beträge wöchentlich zu erhalten, falls sie sich mal etwas "größeres" kaufen möchte und bat daher darum die 50 € gleich zu Monatsbeginn ausgehändigt zu bekommen. In ca. 8 von 12 Monaten kommt sie damit auch recht gut hin, dass sie zumindest bis zum dritten Wochenende eines Monats noch Geld übrig hat, danach ist dann Schluss. Auf andere Vorschläge, wie z.B. 30 € am Anfang und dann nach 2 Wochen nochmal 20 € dazu, lässt sie sich nicht ein.

Ihr Taschengeld als solches stellt auch nicht unbedingt meine Sorge da, solange es nicht "zu viel" ist z.B. zusätzliches Geld zu Geburtstag oder Weihnachten.
Meine B. mit Bargeld ist jedoch sehr stark vergleichbar mit einem Kind im Süßigkeiten Laden.

Man kann ihr auch nur an wirklich wirklich wirklich richtig "guten Tagen" zusätzliches Geld in die Hand geben und zu ihr sagen, dass sie sich davon bitte gezielt z.B. neue Hosen kaufen soll. Oft kommt sie nicht Mal im Kaufhaus an, sondern macht davor einen Abstecher in den Laden mit den gebrauchten Spielen und DVD's, in der Drogerie mit den Perfums oder im 1-Euro Shop und gibt das Geld für Modeschmuck, aus. Dann hat sie nichts mehr und kommt ohne Hose nach Hause. Alternativ Szenario hierzu ist, dass sie es tatsächlich ins Kaufhaus schafft, aber dann anstatt der benötigten Hosen lieber Schuhe, Oberteile oder gar Reizwäsche kauft, selbst wenn nicht auch nur der Hauch eines Freundes oder einer Beziehung in Sicht ist.
Selbst wenn die Mutter ihr einen Einkaufszettel für Lebensmittel und extra Geld mitgibt, kommen statt der gewünschten 5 Positionen nur 3 zu Hause an, und mit dem Restgeld der Mutter werden dann Süßigkeiten, Zeitschriften, Softdrinks oder Bier gekauft. Auch wenn sie hierzu noch eigenes Geld hätte, wird das Geld das eigentlich für die Lebensmittel vorgesehen war, von ihr eingezogen und für sich selbst verwendet.

Ein Barbetragskonto scheidet für sie völlig aus, weil sie über elektronisches Geld noch viel weniger Überblick hat als über Bargeld. Es würde damit enden, dass sie an der Kasse steht mit Waren für mehrere Hundert € eingescannt, denn die Karte bezahlt das ja alles. Unser letzter Versuch an Ihrem Geburtstag kein Bargeld, sondern ein (von ihr Gewünschter) Gutschein für ein Bekleidungsgeschäft auszuhändigen, in der Hoffnung, dass das Geld auch wirklich für Kleidung verwendet wird....

Dass ich geschrieben habe, WIR gehen einkaufen oder WIR kaufen dann dieses oder Jenes wird also dadurch bedingt, dass man sie quasi nicht alleine einkaufen lassen kann, da dabei nur selten das gewünschte bzw. benötigte Ergebnis herauskommt. Natürlich versuchen wir es immer wieder, aber meistens geht es schief.
Einzige Ausnahme, wenn die Mutter ihr Geld für den Frisör gibt, dort geht sie dann auch wirklich immer hin und lässt sich die Haare schneiden.

Ferner hat sie mich schon sehr für als ihre "neue Beste Freundin" angesehen (ich lernte ihren Bruder kennen, da war sie 14). Sie bittet mich regelmäßig mit ihr zusammen einkaufen zu gehen, damit ich sie modisch beraten und damit sie mit mir ungestört über Jungs quatschen kann.
Dass ich ihre geldlichen Angelegenheiten mit genügend Abstand und Nüchternheit behandeln muss versteht sich von selbst, hierbei kommt mir aber auch mein Beruf zu Gute, da ich mir angewöhnt habe viele Sachen aus einer dritten, neutralen Perspektive zu bedenken, wenn Schwierigkeiten auftauchen sollten oder auch nur entstehen könnten.

Dass ich die Sachen, die für mich bzw. meine Familie bestimmt sind auch von meinem eigenen Geld zahle steht eh außer Frage. Das Konto was im Moment noch für Evelin angelegt ist beinhaltet nur leider keine EC Karte, weshalb man nur per Bankschalter an ihr Geld kommt. Wenn ihr dann Samstags Morgens spontan einfällt, sie würde ja gerne mit mir Shoppen gehen, zahle ich von meinem Konto und hole mir das Geld am nächsten Wochentag von ihrem Konto wieder, lasse mir das aber natürlich von ihr schriftlich Bestätigen.

Wir haben gestern zusammen ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet, für dass es auch eine EC Karte gibt, sobald diese da ist, wird auch das Einkaufen einfacher, zumindest wenn wir zusammen unterwegs sind.

Jetzt ist mein Beitrag schon wieder so lang geworden, Entschuldigung...
Amojo ist offline  
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Alt 05.04.2016, 21:09   #6
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Entschuldigung...aber ich leide gerade unter Kopfkino und sehe nur noch einen Mann mit 120 Kilo Lebendgewicht in einem Schlüpfer in Größe 34.


Sorry, das musste raus....Super Michaela.
__________________
Bea-Wesel ist offline  
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Alt 06.04.2016, 01:57   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
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Zitat:
Zitat von Amojo Beitrag anzeigen
Dass ich ihre geldlichen Angelegenheiten mit genügend Abstand und Nüchternheit behandeln muss versteht sich von selbst...
Vielleicht habe ich vorhin etwas zu umständlich geantwortet. Diesen "Abstand" gilt es dem Rechtspfleger bei der Rechnungslegung (die Du ja aus guten Gründen zu machen Dich verpflichtet hast) mit unterschriebenem und/oder bedrucktem Papier zu belegen. Im Zweifel jeden Cent.

Zitat:
Zitat von Amojo Beitrag anzeigen
Wenn ihr dann Samstags Morgens spontan einfällt, sie würde ja gerne mit mir Shoppen gehen, zahle ich von meinem Konto und hole mir das Geld am nächsten Wochentag von ihrem Konto wieder, lasse mir das aber natürlich von ihr schriftlich Bestätigen.
Wie gesagt, hole einmal im Monat Geld von ihrem Konto und teile es ihr über den Monat ein, so dass sie bis zum Monatsende etwas hat (Ausnahmen bestätigen die Regel, dann musst Du den Bargeldbestand halt ggf. zwischendrin noch einmal auffüllen). Mach dafür eine Umsatzliste in die Du einträgst:
- Abhebungen vom Girokonto (entspricht auf Deiner Umsatzliste Einzahlungen in ihr von Dir verwaltetes Bargelddepot)
- Auszahlungen an sie (die sie Dir jedesmal mit ihrer Unterschrift auf der Liste bestätigt)

So ist immer etwas von ihrem Geld für Shoppingtouren da und sie kann vor/während des Einkaufs dafür bei Dir auf der Liste quittieren.

Für größere Anschaffungen tätigst Du Ansparungen auf dem Girokonto.
volki ist offline  
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