Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Unglaublich

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unglaublich im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sollte ich hier nicht richtig sein, Admin bitte verschieben. Ich habe zu meinem Thema bisher keine Beiträge gefunden, also fange ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 10.04.2016, 08:52   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.03.2016
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 8
Ausrufezeichen Unglaublich

Sollte ich hier nicht richtig sein, Admin bitte verschieben.

Ich habe zu meinem Thema bisher keine Beiträge gefunden, also fange ich mal an:
Unser Vater/Schwiegervater macht uns seit geraumer zeit sehr große sorgen.
Im vorletzten Jahr starb überraschend seine Frau seit dem haben wir ihn beim täglichen leben unterstützt. Essen ,Wäsche usw.
Er hatte im laufe der letzten Jahre bereits große Defizite was das Erinnerungsvermögen und die Koordination betraf. Gut ein Mann mit 76 dachten wir ist halt auch mal vergesslich.
Das er dem Alkohol immer positiv zugetan war wussten wir,aber auch das der Konsum stieg.
Seit ein paar Monaten haben wir Kenntnis das er eine Junge geliebte hat. Und die ,wie er mir zugab bereits seit einigen Jahren!! Oha dachten wir und forschten nach, dabei kam heraus das er ihr in den letzten Jahren einen guten Sechsstelligen Betrag verschafft hat. Gut da er immer vermögend war ist es seine Sache was er mit seinem Geld macht.
Nur bis dahin als wir sahen das er Quasi Bargeldmäßig Pleite war und sich ein Darlehen aufnehmen musste.
Als wir dann noch rausbekamen das der Ehemann der Geliebten bei diesem spiel mit machte hatten wir den Verdacht das er ausgenommen wird und so ist es auch.
Da er noch nicht mal eine Überweisung selbstständig ausfüllen kann und vor kurzen wegen Trunkenheit am Steuer den Führerschein abgenommen bekam, dachten wir nun zu handeln ,suchten ein Gespräch und wiesen auf unsere Vermutung hin das er abgezockt wird. Das haben wir nun mehrfach versucht hatten aber keine Möglichkeit ihn davon zu überzeugen .
Schauen wir nun zu bis er sich ruiniert oder versuchen wir eine Betreuung zu beantragen? Ein befreundeter Hausarzt riet uns schnellstens zu handeln.
Vermutung Korsakow Syndrom!?
Welche Chancen sehr ihr überhaupt eine Betreuung zu bekommen, auf keinen Fall uns als nächsten Verwanden da wir das psychisch nicht schaffen würden.....
Misterwaba ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2016, 12:29   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Herzlich Willkommen hier Der Beitrag ist genau an der richtigen Stelle.

Zitat:
Schauen wir nun zu bis er sich ruiniert oder versuchen wir eine Betreuung zu beantragen? Ein befreundeter Hausarzt riet uns schnellstens zu handeln.
Dann ist der Hausarzt sicher auch zu eine kleinen schriftlichen Statement bereit. Damit habt ihr auf jeden Fall sehr gute Chancen, dass eine Betreuung eingerichtet wird.

Bei der Betreuungsanregung (schriftlich, eine kurze Sachverhaltsdarstellung und das Schreiben vom Hausarzt an das zuständige Gericht, also Amtsgericht, Betreuungsgericht) würde ich weniger auf die Geliebte und das Geld abheben aber betonen, dass der Vater nicht mehr weiss was er macht. Wenn das so ist.

Am Besten auch noch gleich dazu sagen/schreiben, dass ihr die Betreuung nicht übernehmen könnt weil sie euch überfordert. Das spart Zeit und Nachfragen.

Viel Erfolg, Gruss.
Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2016, 12:41   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.03.2016
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 8
Ausrufezeichen

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Dann ist der Hausarzt sicher auch zu eine kleinen schriftlichen Statement bereit. Damit habt ihr auf jeden Fall sehr gute Chancen, dass eine Betreuung eingerichtet wird.
Ah, vielen Dank,ich hatte vergessen zu erwähnen das der Arzt mit einem Neurologen zusammen ihn bereits telefonisch kontaktieren und er zu einem Gespräch geladen wurde ,was er aber ablehnte.Bei der letzten Untersuchung wurde nichts im Bereich Korsakow bzw. Alkoholdemenz festgehalten obwohl er die Menge seiner Kinder und Enkel durcheinander warf.Ein Gespräch mit einem Berufsbetreuer meinte dieser: wenn er bei einer ärztl.Vorstellung lichte Momente hätte würde eine Betreuung nicht in Betracht kommen!?
Vorschlag einer weiteren Vorgehensweise ?
Misterwaba ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2016, 14:03   #4
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von Misterwaba Beitrag anzeigen
Ein Gespräch mit einem Berufsbetreuer meinte dieser: wenn er bei einer ärztl.Vorstellung lichte Momente hätte würde eine Betreuung nicht in Betracht kommen!?
Nur wenn die lichten Momente so sind, dass sie ein gesamtes gutachterliches Gespräch überdauern. Auf die Betreuungsanregung hin muss das Gericht der Sache nachgehen. Es wird voraussichtlich jemand von der Betreuungsbehörde Kontakt aufnehmen und ein Arzt mit einem Gutachten beauftragt. Wenn die nicht alle total schlampig arbeiten, wird eine Demenz sicherlich auffallen. Das ist schließlich deren täglich Brot.

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2016, 14:59   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Vorschlag einer weiteren Vorgehensweise ?
Für eine Betreuungsanregung brauchst du keine andere Vorgehensweise und auch keine fertige Diagnose.

Eine Betreuung wird dann eingerichtet wenn der Mensch nicht mehr in der Lage ist seine eigenen Dinge, auch Teilbereiche davon, zu regeln. Es kann auf Grund einer Demenz soweit kommen, aber es gibt noch ganz andere viele Faktoren die hierbei eine Rolle spielen.

Janina hat ganz recht, sobald die Betreuungsanregung bei Gericht ist wird die Betreuungsbehörde den Vater aufsuchen um sich ein (Gesamt)Bild von seiner Situation machen zu können.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2016, 18:30   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.03.2016
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 8
Ausrufezeichen Non Stop

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Janina hat ganz recht, sobald die Betreuungsanregung bei Gericht ist wird die Betreuungsbehörde den Vater aufsuchen um sich ein (Gesamt)Bild von seiner Situation machen zu können.
Vielen Dank euch beiden für eure Posts,aber was machen wir denn wenn er sich nicht zu einem Gespräch bereit erklärt,auf uns hört er gar nicht mehr und dichtet täglich neue Sachen dazu,heute war es so das es an uns liegt das er kein Geld mehr hat
Misterwaba ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2016, 18:44   #7
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von Misterwaba Beitrag anzeigen
Vielen Dank euch beiden für eure Posts,aber was machen wir denn wenn er sich nicht zu einem Gespräch bereit erklärt,auf uns hört er gar nicht mehr und dichtet täglich neue Sachen dazu,heute war es so das es an uns liegt das er kein Geld mehr hat
Darum kümmert sich das Gericht - notfalls mit einer zwangsweisen Vorführung zur Begutachtung.
Janina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2016, 18:58   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.03.2016
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 8
Unglücklich

Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
Darum kümmert sich das Gericht - notfalls mit einer zwangsweisen Vorführung zur Begutachtung.
Ok,na das wird ja dann ganz Traurig!
Misterwaba ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2016, 19:19   #9
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von Misterwaba Beitrag anzeigen
Ok,na das wird ja dann ganz Traurig!
Da kommt keiner unangemeldet und zerrt ihn aus seiner Wohnung... Wenn er noch lichte Momente hat, kann er sich das selbst ersparen und wird sich evtl. unter Protest, aber doch freiwillig mit dem Gutachter unterhalten.
Janina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2016, 06:18   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Darum kümmert sich das Gericht - notfalls mit einer zwangsweisen Vorführung zur Begutachtung.
Janina ich wiederspreche dir ungern, aber hier muss ich es mal.
Bei einer Betreuungsanregung kommt ganz sicher erst mal kein Gutachter sondern "nur" die netten Damen der Betreuungsstelle wegen dem (Sozial)Bericht.
Das Gericht gibt nicht so ohne weiteres Geld für ein Gutachten aus wenn noch gar nichts klar ist, ausser..... es wäre der unbedingte Katastrophenfall, was hier ja nun bei weitem nicht der Fall ist.

Eine zwangsweise Vorführung kann so auch nicht kommen, es gab weder monatelange Notfall KH Einweisungen, noch droht Lebensgefahr. Im Zusammenhang mit einer Betreuungsanregung kenne ich das sowieso nicht, da fehlte auch jegliche Grundlage.

@Misterwaba, keine Angst. Es wird nicht traurig. Die MitarbeiterInnen der Betreuungsstelle sind nett und darin geschult Gespräche mit Menschen zu führen die diesen Gesprächen zunächst ablehnend gegenüber stehen.

Mach dir doch nicht im Vorfeld schon so viele Gedanken darüber was alles schief gehen könnte, das bringt nichts.Es ist doch nur gut wenn Aussenstehende jetzt auch mal einen Blick auf den Sachverhalt werfen. Als Angehöriger ist man fast immer selbst auch auf einem Auge blind.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:27 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39