Dies ist ein Beitrag zum Thema Unglaublich im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sollte ich hier nicht richtig sein, Admin bitte verschieben.
Ich habe zu meinem Thema bisher keine Beiträge gefunden, also fange ...
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10.04.2016, 08:52 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.03.2016
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 8
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Unglaublich
Sollte ich hier nicht richtig sein, Admin bitte verschieben.
Ich habe zu meinem Thema bisher keine Beiträge gefunden, also fange ich mal an: Unser Vater/Schwiegervater macht uns seit geraumer zeit sehr große sorgen. Im vorletzten Jahr starb überraschend seine Frau seit dem haben wir ihn beim täglichen leben unterstützt. Essen ,Wäsche usw. Er hatte im laufe der letzten Jahre bereits große Defizite was das Erinnerungsvermögen und die Koordination betraf. Gut ein Mann mit 76 dachten wir ist halt auch mal vergesslich. Das er dem Alkohol immer positiv zugetan war wussten wir,aber auch das der Konsum stieg. Seit ein paar Monaten haben wir Kenntnis das er eine Junge geliebte hat. Und die ,wie er mir zugab bereits seit einigen Jahren!! Oha dachten wir und forschten nach, dabei kam heraus das er ihr in den letzten Jahren einen guten Sechsstelligen Betrag verschafft hat. Gut da er immer vermögend war ist es seine Sache was er mit seinem Geld macht. Nur bis dahin als wir sahen das er Quasi Bargeldmäßig Pleite war und sich ein Darlehen aufnehmen musste. Als wir dann noch rausbekamen das der Ehemann der Geliebten bei diesem spiel mit machte hatten wir den Verdacht das er ausgenommen wird und so ist es auch. Da er noch nicht mal eine Überweisung selbstständig ausfüllen kann und vor kurzen wegen Trunkenheit am Steuer den Führerschein abgenommen bekam, dachten wir nun zu handeln ,suchten ein Gespräch und wiesen auf unsere Vermutung hin das er abgezockt wird. Das haben wir nun mehrfach versucht hatten aber keine Möglichkeit ihn davon zu überzeugen . Schauen wir nun zu bis er sich ruiniert oder versuchen wir eine Betreuung zu beantragen? Ein befreundeter Hausarzt riet uns schnellstens zu handeln. Vermutung Korsakow Syndrom!? Welche Chancen sehr ihr überhaupt eine Betreuung zu bekommen, auf keinen Fall uns als nächsten Verwanden da wir das psychisch nicht schaffen würden..... |
10.04.2016, 12:29 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Herzlich Willkommen hier Der Beitrag ist genau an der richtigen Stelle.
Zitat:
Bei der Betreuungsanregung (schriftlich, eine kurze Sachverhaltsdarstellung und das Schreiben vom Hausarzt an das zuständige Gericht, also Amtsgericht, Betreuungsgericht) würde ich weniger auf die Geliebte und das Geld abheben aber betonen, dass der Vater nicht mehr weiss was er macht. Wenn das so ist. Am Besten auch noch gleich dazu sagen/schreiben, dass ihr die Betreuung nicht übernehmen könnt weil sie euch überfordert. Das spart Zeit und Nachfragen. Viel Erfolg, Gruss. Michaela
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10.04.2016, 12:41 | #3 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.03.2016
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Beiträge: 8
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Zitat:
Vorschlag einer weiteren Vorgehensweise ? |
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10.04.2016, 14:03 | #4 | |
Club 300
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Zitat:
Lieben Gruß, Janina |
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10.04.2016, 14:59 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Zitat:
Eine Betreuung wird dann eingerichtet wenn der Mensch nicht mehr in der Lage ist seine eigenen Dinge, auch Teilbereiche davon, zu regeln. Es kann auf Grund einer Demenz soweit kommen, aber es gibt noch ganz andere viele Faktoren die hierbei eine Rolle spielen. Janina hat ganz recht, sobald die Betreuungsanregung bei Gericht ist wird die Betreuungsbehörde den Vater aufsuchen um sich ein (Gesamt)Bild von seiner Situation machen zu können.
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10.04.2016, 18:30 | #6 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 8
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Non Stop
Vielen Dank euch beiden für eure Posts,aber was machen wir denn wenn er sich nicht zu einem Gespräch bereit erklärt,auf uns hört er gar nicht mehr und dichtet täglich neue Sachen dazu,heute war es so das es an uns liegt das er kein Geld mehr hat
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10.04.2016, 18:44 | #7 |
Club 300
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Beiträge: 313
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Darum kümmert sich das Gericht - notfalls mit einer zwangsweisen Vorführung zur Begutachtung.
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10.04.2016, 18:58 | #8 |
Ich bin neu hier
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10.04.2016, 19:19 | #9 |
Club 300
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11.04.2016, 06:18 | #10 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Bei einer Betreuungsanregung kommt ganz sicher erst mal kein Gutachter sondern "nur" die netten Damen der Betreuungsstelle wegen dem (Sozial)Bericht. Das Gericht gibt nicht so ohne weiteres Geld für ein Gutachten aus wenn noch gar nichts klar ist, ausser..... es wäre der unbedingte Katastrophenfall, was hier ja nun bei weitem nicht der Fall ist. Eine zwangsweise Vorführung kann so auch nicht kommen, es gab weder monatelange Notfall KH Einweisungen, noch droht Lebensgefahr. Im Zusammenhang mit einer Betreuungsanregung kenne ich das sowieso nicht, da fehlte auch jegliche Grundlage. @Misterwaba, keine Angst. Es wird nicht traurig. Die MitarbeiterInnen der Betreuungsstelle sind nett und darin geschult Gespräche mit Menschen zu führen die diesen Gesprächen zunächst ablehnend gegenüber stehen. Mach dir doch nicht im Vorfeld schon so viele Gedanken darüber was alles schief gehen könnte, das bringt nichts.Es ist doch nur gut wenn Aussenstehende jetzt auch mal einen Blick auf den Sachverhalt werfen. Als Angehöriger ist man fast immer selbst auch auf einem Auge blind.
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