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Barbetrag-Abhebung/Verwendung nach Tod dem Bezirk erklären (langer Text!)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Barbetrag-Abhebung/Verwendung nach Tod dem Bezirk erklären (langer Text!) im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Seit dem Jahr 2000 lebte meine Mutter im Pflegeheim (Demenz, Rollstuhl, Erblindung), seit dem war ich auch ihr vom Vormundschaftsgericht ...


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Alt 22.04.2016, 01:41   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 21.04.2016
Beiträge: 2
Frage Barbetrag-Abhebung/Verwendung nach Tod dem Bezirk erklären (langer Text!)

Seit dem Jahr 2000 lebte meine Mutter im Pflegeheim (Demenz, Rollstuhl, Erblindung), seit dem war ich auch ihr vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer (kümmerte mich u.a. auch um die Vermögenssorge!). Meine Mutter erhielt bis dahin eine Witwenrente und Blindengeld. Da diese Mittel nicht vollständig zum Unterhalt im Pflegeheim reichten, erhielt sie noch Leistungen vom Bezirk (Sozialamt). Dieser kürzte das Blindengeld lt. Gesetz um die Hälfte und behielt diese für sich ein. Die andere Hälfte durfte meine meine Mutter als monatliches Taschengeld zur freien Verfügung behalten, dieses kam auf ein auf ihren Namen laufendes Bankkonto.

Jetzt ist meine Mutter Anfang März 2016 gestorben, nach dem sie seit Spätsommer 2015 mehrmals im Krankenhaus war. Seit dieser Zeit kam ich, meine Ehefrau und meine 12-jährige Tochter nicht mehr zur Ruhe, in Sorge um meine Mutter. Ganz nach dem Gesetz bzw. Erbfolge habe ich die Beerdigung organisiert (Sozialbegräbnis ohne Einäscherungsfeier, ohne Leichenschmaus, ohne Blumenschmuck, also nur die Einäscherung und Beisetzung in einem Grab, für das ich das Grabnutzungsrecht habe). Da ich Hausmann ohne eigenes Einkommen bin und unsere 3-köpfige Familie nur vom Gehalt meiner Frau leben, kann ich die Beerdigung nicht selbst bezahlen. Weiter läuft auf den Namen meiner Frau ein Autokredit sowie ein weiterer.
Jetzt habe ich beim zuständigen Bezirk mitte März einen Antrag auf die Übernahme der Betattungskosten gestellt und diese prüfen und mauern jetzt. Bei meinem Antrag habe ich auch einen aktuellen Kontoauszug des Kontos meiner verstorbenen Mutter mittgeschickt. Auf diesem ist vermerkt, das 2 Tage vor ihrem "Ableben" 600,00 Euro abgehoben wurden. Der Restbetrag des Kontos zum Todeszeitpunkt waren dann noch ca. 200,00 Euro. Diese 600,00 Euro habe ich auf Wunsch meiner Mutter sowie im Rahmen meiner Betreuertätigkeit abgehoben (für persönliche Dinge, Besorgungen meiner Mutter, Kleidung, Wunschessen, Kaffeeklatsch, Benzin, Geburtstagsgeschenk Enkeltochter, Verauslagungen, Dinge für die Krankenhausaufenthalte, etc.).

Ich habe einige Ausgaben (vierteljährlich) zusammen kommen lassen, Vorverauslagt und dann gesammelt vom Konto abgehoben. Allgemein habe ich nie Belege sammeln müssen und es auch nicht getan, da ich eine jährliche Aufwandspauschale vom Vormundschaftsgericht bekam sowie wegen meiner gleichzeitigen Stellung als Sohn und Betreuer zur Betreuten. Meine Schlußrechnung/Abschlußbericht als Betreuer wurde vom Vormundschftsgericht als sachlich und rechnerisch korrekt angenommen und ich damit entlastet. Nun will der Bezirk jetzt wissen wer die 600,00 Euro abgehoben hat, was damit passiert ist und fordert Zahlungsnachweise, sowie Kopien der Bankauszüge ab Januar 2016.
-> Das mit den Bankauszügen ist kein Thema für mich, aber Belege/Zahlungsnachweise habe ich keine mehr, wie vorher schon beschrieben. Was soll ich dem Bezirk genau antworten, wie richtig formulieren was ich für meine Mutter besorgt habe, was ist mit den fehlenden Zahlungsnachweisen, welche Rechte habe ich hier? Das Schreiben des Bezirkes ist so ausgelegt, als wenn ich mir das Geld evtl. unter den Nagel gerissen haben könnte. Wozu sollte ich dann noch Restgeld auf dem Konto lassen? Schließlich war es doch meine Aufgabe als Betreuer dem Wunsch "der Betreuten" nach Möglichkeit zu entsprechen, ich war ja kein Vormund und so habe ich alles immer mit Ihr abgesprochen/abgewogen und dementsprechend entsprochen. Ich finde der Bezirk untergräbt/mißachtet meine damalige Stellung als Betreuer und sieht mich in der Sache nur als Sohn, nur diese Beiden Verhältnisse darf man doch nicht gleichsetzen bzw. vermischen. Das ich Sohn und gleichzeitig der Betreuer war ist doch laut Gesetz auch erlaubt. Wieso stellt der Bezirk damit meine damalige positive Stellung als Betreuer, jetzt negativ in Form des "handelnden" Sohnes dar, der sich unerlaubter(?) Weise das Geld einverleibt?! Ich versteh die Welt nicht mehr. Gilt den der Wunsch, die Gedanken meiner Mutter zu Lebzeiten nichts?! Liest man zwischenden Zeilen müßte ich den Tod meiner Mutter vorrausgesehen haben und somit absichtlich das Konto leergeräumt haben. Da dies völliger Quatsch ist und ich keine hellseherische Fähigkeiten habe, ist es völlig absurd. Ne glatte Frechheit, bis zuletzt war ich am Krankenbett meiner Mutter gesessen und hab mich so gut es ging um sie gekümmert, mit ihr gelitten, geweint, Pläne nach dem Krankenhaus gemacht und jetzt solcher Ärger! Ein Irrwitz, zu Lebzeiten meiner Mutter mußte ich keine Belege sammeln, ab nach ihrem Ableben soll ich welche für den Bezirk (Sozialamt) vorlegen. Das geht doch nicht und ist unverhältnismässig. Wie soll man da endlich mal anfangen richtig zu trauern. Das macht mich voll fertig.

Wer kann mir hier etwas auf die Sprünge helfen?

Herzlichen Dank im vorraus! Und nette Grüße Hermann
hermann1 ist offline  
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Alt 23.04.2016, 16:46   #2
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Zitat:
Zitat von hermann1 Beitrag anzeigen
Jetzt habe ich beim zuständigen Bezirk mitte März einen Antrag auf die Übernahme der Betattungskosten gestellt und diese prüfen und mauern jetzt.
Meine Vermutung: Sie versuchen's eben...

Ich würde denen die Kontoauszüge wie gewünscht zukommen lassen und darauf hinweisen, dass du das Geld im Rahmen deiner Betreuertätigkeit abgehoben und für die Betreute verwendet hast. Das hier:
Zitat:
Zitat von hermann1 Beitrag anzeigen
Meine Schlußrechnung/Abschlußbericht als Betreuer wurde vom Vormundschftsgericht als sachlich und rechnerisch korrekt angenommen und ich damit entlastet.
würde ich dazu schreiben und eine Kopie des gerichtlichen Okays beilegen. Es wurde doch damit schon geprüft, ob du korrekt gehandelt hast, da braucht die Sozi keine Steuergelder für eine erneute Prüfung zu verschwenden.

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
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Alt 25.04.2016, 11:28   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 21.04.2016
Beiträge: 2
Standard

Gut. Werd ich so versuchen.

Weiter wollen sie noch eine aktuelle Aufstellung über den Rückkaufswert/Überschußbeteiligung der Riester-Rente von mir und meiner Frau. Sie versuchen es wirklich an allen Enden. Kann mir da was blühen bzw. meiner Frau, das sie auf die RR zugreifen wollen?

Wie schaut es mit meinen 2 Brüdern aus (ich bin der mittlere), zu Beiden habe ich sowie meine Mutter seit Jahren keinen Kontakt mehr gehabt. Die werden doch sicherlich auch vom Bezirk angeschrieben und geprüft, oder?!

Lieben Gruß hermann
hermann1 ist offline  
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Stichworte
barbetrag, belege, bestattungskosten, betreuer, sozialamt

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