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Hilfe - was darf ich tun und was nicht...

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe - was darf ich tun und was nicht... im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag zusammen, ein etwas komplizierter Fall liegt vor mir. Erstmal die Entstehungsgeschichte: Ein Onkel (Bruder meiner Mutter) hatte ein ...


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Alt 25.04.2016, 09:30   #1
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Registriert seit: 22.04.2016
Beiträge: 1
Standard Hilfe - was darf ich tun und was nicht...

Guten Tag zusammen,

ein etwas komplizierter Fall liegt vor mir.
Erstmal die Entstehungsgeschichte:
Ein Onkel (Bruder meiner Mutter) hatte ein gutes Verhältnis mit meiner Familie und wir hatten oft Kontakt mit ihm. Umso mehr, da er sich mit seiner Tochter und Mann sowie deren beiden Töchter
dermaßen verkracht hat, dass die Kommunikation nach Streitereien, Zettel bei Rechtsanwälten gelandet ist. Und das Leben musste in einem Haus stattfinden…
Nach jahrlanger Dialyse hatte er vor Jahre eine Spenderniere erhalten, welche ihm vermehrt Probleme machte bzw. vermuten wir die jahrelange Medikament Einnahme. Seine Krankenhausaufenthalte mehrten sich und der „Krieg“ zuhause machte die Situation nicht leichter.
Vor 3 Jahren hat er mich daher gefragt, ob ich den Part der Betreuerin für ihn übernehmen würde, da er nichts mehr mit seiner Tochter zu tun haben möchte. Wir haben viel von ihm bekommen und es gab keinen Grund für mich das abzulehnen. Zusammen mit Ärzten und seiner Lebensgefährtin hat er die Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und einem Dokument im Innenverhältnis aufgestellt.
Diese wurden von Ärzte unterschrieben und einen kompletten Ordner mit allen erforderlichen Dokumenten und Anweisungen fand den Weg zu mir.

Nun ist er leider letzte Woche gestorben. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, bei dem es ihm an einem Tag sehr schlecht ging, kam er wieder heim, hatte sich jedoch wie ich im Nachhinein
erfahren habe nicht mehr bei seinem Hausarzt gemeldet. Wir und verschiedene Verwandte hatten noch telefonischen Kontakt, bei dem es ihm manchmal gut und aber auch nicht so gut ging.
Eine Fürsorge durch Sozialstation, Essen auf Räder oder den Notfallknopf lehnte er ab.
Es konnte ihm niemand in seiner letzten Stunde beistehen, was mir sehr nachgeht.

Meinen Part der Betreuung kam dadurch nicht zum Tragen und ist durch seinen Tod beendet, allerdings hat er im Innenverhältnis die Wünsche geäußert bzw. Anweisung gegeben, dass ich mich um alle Formalitäten (Behörde, Post) und auch Bank kümmern soll. Eine Bankvollmacht hat er mir auch hinterlassen.
Alles was die Beerdigung angeht soll über seine Tochter abgewickelt werden. Es liegt ein Schenkungsvertrag vor über das Stockwerk in dem sie wohnt. Außerdem gehört ihr vom Tod der Mutter noch ¼ seiner Wohnung. Seinen Aussagen nach, hat er das Testament so geschrieben, dass sie nichts von seinem Hab und Gut erhält. Im Innenverhältnis schreibt er zum Beispiel, dass er wünscht, dass ich über das übrige Geld nach Abzug aller Kosten und Rechnungen nach Kontenauflösung verfügen soll. Auch über die Barbestände. Die Wohnung vermute ich bekommt eine caritative Einrichtung.
Momentan ist es jedoch noch lange nicht soweit und ich werde mich hüten irgendwas an Geld zu entnehmen ohne definitiv nachzuweisen für was.

Meine Hauptfrage – ich habe zurzeit alle Schlüssel zur Wohnung, auch die Tochter möchte das ich alle Schlüssel verwahre bis das Testament eröffnet ist (momentan ist sie sehr nett zu mir; ich hatte auch nichts mit ihr und war in die Streitigkeiten nicht involviert, aber was kommt noch, wenn Sie mal weiß das alles für Sie weg ist?! Daran mag ich gar nicht denken…).
Die größte Sorge und was er gar nicht wollte, ist das seine Tochter in die Wohnung kommt.
Aber - ist es überhaupt rechtens, dass ich die Schlüssel bei mir habe?
Und was darf ich momentan außer dem Bezahlen der Rechnungen noch machen. Darf/soll ich die verschiedenen Versicherungen über seinen Tod informieren?
Er hatte im Bestattungsvertrag darüber verfügt, dass ich die Sterbeurkunden für Behördensachen bekommen soll.
Im Juni wollte er eine Reise in die Toskana antreten. Und Lourdes wollte er auch – diese fand allerdings schon statt; da hat er sich telefonisch bereits gemeldet und Unterlagen für den Reiserücktritt gerichtet. Er war zu der Zeit mal wieder im Krankenhaus; und er hatte sich so auf diese Reise gefreut…Darf ich da tätig werden und alles abzuschließen?
Was mache ich mit Telefon, Abos usw.?
Oder soll ich mir gleich Rechtsbeistand ins Boot holen?
Spätestens wenn die Tochter erfährt, dass er wünscht, dass ich sein restliches Geld erhalten soll ist sicher rum mit lustig.

Viele Fragen ich weiß, aber ich bin mir so unsicher, was ich machen darf, soll und was nicht.
Beate74 ist offline  
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Alt 25.04.2016, 11:00   #2
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Hallo Beate,

ich glaube, du bist hier im falschen Forum. Für mich liest es sich so, als hättest du eine Vollmacht, das ist aber eine ganz andere Baustelle als eine rechtliche Betreuung, um die es hier im Forum geht. Wahrscheinlich brauchst du tatsächlich Rechtsberatung und die wäre über so ein Forum nicht mal erlaubt. Mein Tipp wäre daher, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 25.04.2016, 11:15   #3
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Das Problem hier ist, dass der Vollmachtgeber bereits verstorben ist.
Sofern die Vollmacht nicht über den Tod hinaus geht, ist eh Ende der Fahnenstange.
Geht die Vollmacht über den Tod hinaus --> siehe Janinas Beitrag.
__________________
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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