Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer muss den Betreuten ins Heim geben im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich hätte da ein paar Fragen zur Hilfestellung.
Der Betreuer betreut seinen Bruder seid 14 Jahren, beide sind schon ...
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04.05.2016, 11:08 | #1 |
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Betreuer muss den Betreuten ins Heim geben
Hallo, ich hätte da ein paar Fragen zur Hilfestellung.
Der Betreuer betreut seinen Bruder seid 14 Jahren, beide sind schon über 70 Jahre. Nun sieht es so aus als wolle die Ärztin im KH den Betreuten ins Heim geben, da sie angeblich davon überzeugt ist das der Betreuer das nicht mehr schafft, was nicht stimmt da er Hilfe von seiner Freundin und Caritas hat. Jedoch streiten sie schon manchmal und er möchte den Ämtern zu vor kommen, damit er und der Betreute bestimmen können wo hin und auch das Geld weiter verwalten. Nun die Frage, wenn er ihn selber ins Heim gibt, bleibt er dann weiter Betreuer? Was muss er nun da tun um ihn im Heim unterzubringen? Und wie muss er nun richtig vorgehen um selber nicht in Haftung zu geraten wenn das Geld vom Betreuten mal zu Ende ist? Danke für die Auskunft |
04.05.2016, 12:56 | #2 |
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Wenn die beiden feststellen, dass es so daheim nicht mehr funktioniert, soll er am besten jetzt - im Einvernehmen mit seinem Bruder - einen Heimplatz suchen.
Wenn der Aufgabenkreis ausreicht (Aufenthaltsbestimmung), kann er auch schon den Heimvertrag abschließen. An der Betreuerstellung ändert das rein gar nichts. Den neuen Wohnsitz dann an das Gericht bitte mitteilen. Renten an das Heim zahlen. Wenn Geld und Einkommen nicht ausreichen, Sozialhilfeantrag stellen. Fertig. (Für's erste.)
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04.05.2016, 14:39 | #3 |
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ja die Betreuung ist allumfassend auch der Aufenthaltsort.
D.h. der Betreuer muss das nicht erst beantragen sondern können gleich Handeln? |
04.05.2016, 14:43 | #4 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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So lange keine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung geplant ist, kann durchaus bereits nach einem Platz gesucht werden.
Der Abschluss eines Heimvertrages dürfte nicht genehmigungspflichtig sein (die werden eigentlich immer auf unbestimmte Zeit geschlossen). Bei Kündigung von Wohnraum Vorsicht: da ist VORAB die Genehmigung des Gerichts notwendig. Aber wenn es ein Eigenheim ist, ist für die Auflösung (Räumung) keine Genehmigung erforderlich. Nur für die Vermietung oder den Verkauf.
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04.05.2016, 15:15 | #5 |
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Ja das ist das Eigenheim vom Betreuer.
Ok danke. |
04.05.2016, 15:57 | #6 |
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Was evtl. noch interessant wäre zu wissen.
Der Betreute hat, vom Gericht aus, ein eingefrorenes Sparbuch extra dafür gedacht falls er mal in ein Heim kommt. Und noch diverse Lebensversicherungen und Bausparer. Wird das dann vom Gericht automatisch freigegeben und die Versicherungen gekündigt oder muss das der Betreuer beantragen und kündigen? |
04.05.2016, 16:05 | #7 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Automatisch geht da nix.
Der Betreuer muss einen Antrag auf Freigabe stellen. Mit der rechtskräftigen (!) Genehmigung kann dann das Geld dem Sparbuch entnommen und auf das Girokonto eingezahlt werden. Wenn sich abzeichnet, dass man monatlich einen bekannten Betrag X zu den Heimkosten zahlen, kann man eine sogenannte Dauerfreigabe beantragen (alle drei Monate, halbjährlich darf dann der Betrag X * [Monate] entnommen werden).
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04.05.2016, 16:21 | #8 |
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Ok sollte/kann man da auch schon die Versicherungen, vor allem Bausparer was eh keiner braucht kündigen?
Nicht das dann das Gericht dumm tut. |
09.05.2016, 09:33 | #9 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Auch ein Bausparkonto ist ein KONTO. Auch hier gilt § 1812 BGB. Antrag. Genehmigung. Rechtskraft abwarten. Tadaaa. Dann losgehen und auflösen.
Bei den Versicherungen musst Du gucken, was gebraucht wird und was sinnvoll ist. Eine Haftpflicht ist immer sinnvoll. Eine Gebäudeversicherung hat sich erledigt, wenn das Haus verkauft ist.
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