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Bescheinigungen zu Post-Sparbüchern zwingend?

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Die Betreute besitzt Post-Sparbücher mit Beträgen unter 100€. Ich erhielt von der Postbank einen Finanzstatus für die Zeit 3.3.- 31.3. ...


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Alt 04.05.2016, 14:39   #1
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Registriert seit: 25.02.2016
Beiträge: 7
Standard Bescheinigungen zu Post-Sparbüchern zwingend?

Die Betreute besitzt Post-Sparbücher mit Beträgen unter 100€. Ich erhielt von der Postbank einen Finanzstatus für die Zeit 3.3.- 31.3. in der die Salden der Sparbücher bescheinigt sind, den ich dem Amtsgericht als Nachweis bei der Vermögensauftsellung eingereicht habe. Nun verlangt dieses aber Bescheinigungen der Salden für den Stichtag der Bestellung zum Betreuer (am 18.2., also nur wenige Tage zuvor). Dafür müsste ich für jedes Sparbuch 10€ Gebühren bezahlen, was ich außerdem für unverhältnismäßig halte/ in den Folgejahren erneut? Gibt es eine Möglichkeit die Gebühren zu sparen? z.B. in dem ich nachweise, dass ich erst im April Kontovollmacht erhalten habe oder die Sparbücher nachtragen lasse. Falls letzteres: Was ist zu tun, da diese mir nicht vorliegen (vielleicht von der Betreuten verloren wurden)?
Lorenz62 ist offline  
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Alt 09.05.2016, 23:18   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Lorenz

Gibt es denn die Sparbücher auchin Wirklichkeit?
Ich meine aus Papier zum auf- und zuklappen und vor allen Dingen zum Kopieren?
Die einfache Kopie des Sparbuches mit den nachvollziehbaren Einträgen darin reicht für ein Vermögensverzeichnis oder eine Rechnungslegung völlig aus.

Davon abgesehen - POSTsparbücher!!!!!
Sieh zu, dass die Dinger aufgelöst werden (mit Genehmigung natürlich), sonst machen sie nur unnötige Arbeit.
Oder hast Du schon mal probiert einen korrekten Sperrvermerk eintragen zu lassen? Gruselig hoch drei.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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