Dies ist ein Beitrag zum Thema Bescheinigungen zu Post-Sparbüchern zwingend? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die Betreute besitzt Post-Sparbücher mit Beträgen unter 100€. Ich erhielt von der Postbank einen Finanzstatus für die Zeit 3.3.- 31.3. ...
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04.05.2016, 14:39 | #1 |
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Bescheinigungen zu Post-Sparbüchern zwingend?
Die Betreute besitzt Post-Sparbücher mit Beträgen unter 100€. Ich erhielt von der Postbank einen Finanzstatus für die Zeit 3.3.- 31.3. in der die Salden der Sparbücher bescheinigt sind, den ich dem Amtsgericht als Nachweis bei der Vermögensauftsellung eingereicht habe. Nun verlangt dieses aber Bescheinigungen der Salden für den Stichtag der Bestellung zum Betreuer (am 18.2., also nur wenige Tage zuvor). Dafür müsste ich für jedes Sparbuch 10€ Gebühren bezahlen, was ich außerdem für unverhältnismäßig halte/ in den Folgejahren erneut? Gibt es eine Möglichkeit die Gebühren zu sparen? z.B. in dem ich nachweise, dass ich erst im April Kontovollmacht erhalten habe oder die Sparbücher nachtragen lasse. Falls letzteres: Was ist zu tun, da diese mir nicht vorliegen (vielleicht von der Betreuten verloren wurden)?
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09.05.2016, 23:18 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,574
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Moin Lorenz
Gibt es denn die Sparbücher auchin Wirklichkeit? Ich meine aus Papier zum auf- und zuklappen und vor allen Dingen zum Kopieren? Die einfache Kopie des Sparbuches mit den nachvollziehbaren Einträgen darin reicht für ein Vermögensverzeichnis oder eine Rechnungslegung völlig aus. Davon abgesehen - POSTsparbücher!!!!! Sieh zu, dass die Dinger aufgelöst werden (mit Genehmigung natürlich), sonst machen sie nur unnötige Arbeit. Oder hast Du schon mal probiert einen korrekten Sperrvermerk eintragen zu lassen? Gruselig hoch drei. MfG Imre
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