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Künstliche Ernährung einstellen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Künstliche Ernährung einstellen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Großvater ist jetzt 87 Jahre alt und nach mehreren Operationen wegen Darmkrebs bei Pflegestufe 3 gelandet und bettlägerig. Auch ...


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Alt 09.05.2016, 11:03   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
Standard Künstliche Ernährung einstellen?

Mein Großvater ist jetzt 87 Jahre alt und nach mehreren Operationen wegen Darmkrebs bei Pflegestufe 3 gelandet und bettlägerig. Auch kann er nicht mehr sprechen und wie mir sein Hausarzt kürzlich sagte, kann er kaum noch seine Umwelt warnehmen. Ich denke das die Operationen seine Demenz entsprechend verschlimmert haben.

Da eine Besserung natürlich nicht zu erwarten ist, frage ich mich was nun zu tun ist. Da ich als Enkel und Betreuer denke meinen Großvater gut zu kennen vermute ich, dass er ein derartiges dahinvegetieren nicht gutheißen würde. Daher bin ich nun am überlegen die künstliche Ernährung einstellen zu lassen. Bevor ich das aber in der Familie bespreche, würde ich gerne erstmal die rechlichen Rahmenbedingungen abklären, d. h. darf ich das Beenden der künstlichen Ernährung über eine Magensonde überhaupt veranlassen? Muss ich hierzu eine Genehmigung vom Betreuungsgericht und/oder von seinem betreuenden Hausarzt einholen?

Es liegt übrigens eine Patientenverfügung vor, welche künstliche Ernährung ausschließt. Allerdings habe ich diese selbst unterschrieben, da mein Großvater dazu schon länger nicht mehr in der lage war. Bei dem letzten gesundheitlichen Zwischenfall war ich aber so unter Druck, dass ich erstmal allem zugestimmt habe. Daher hat er jetzt auch eine Magensonde. Zudem habe ich nicht vorausgesehn, dass ein derartiger mentaler Verfall nach der Operation zu erwarten ist.

Der Hausarzt ist der Meinung, dass man z. B. keine weiteren Untersuchungen mehr machen sollte, da dies alles sowieso nichts mehr bringen würde.

Wie ist hierzu nun die Sachlage, gibt es hierzu vielleicht praktische Erfahrungen von Forumsteilnehmern?

Bereits im voraus besten Dank.
Hans3000 ist offline  
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Alt 09.05.2016, 11:52   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Die Patientenverfügung ist jedenfalls wirkungslos, da nicht der Patient selbst sie im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte unterschrieben hat.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 09.05.2016, 12:34   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
Standard

Als ich die Patientenverfügung unterschrieben habe, war ich bereits rechtlicher Betreuer meines Großvaters. Da frage ich mich, warum die damalige Krankenhausärztin mit mir überhaupt das Thema Patientenverfügung durchgegangen ist.
Hans3000 ist offline  
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Alt 09.05.2016, 13:34   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Es ist ganz egal, ob Du damals schon Betreuer warst oder nicht.
Eine Patientenverfügung ist eine höchstpersönliche Erklärung, kann also nicht durch Vertreter (welcher Art auch immer) abgegeben werden.
__________________
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Fara ist offline  
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Alt 09.05.2016, 22:12   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin Hans

Zur Patientenverfügung war Fara schon deutlich genug.

Deine Idee, die künstliche Ernährung (PEG?) abzustellen ist leider auch heikel. Da müßte jemand aktiv(!) etwas abschalten - und damit Deinen Großvater verhungern lassen. Das wäre aktive Sterbehilfe und damit verboten.

Das Thema mit allen Verwandten anzusprechen halte ich für vernünftig.
Da Dein Großvater Darmkrebs hat und diese Erkrankung wahrscheinlich irgendwann für ihn tödlich sein wird (auch wenn der genaue Zeitpunkt noch nicht klar ist) könnt ihr Euch z.B. darauf einigen, dass im Fall einer weiteren Krise (z.B. eine Stoffechselkrise) keine Wiederbelebung vorgenommen werden soll.
Das wäre passive Sterbehilfe und damit erlaubt.

Allerdings mußt Du Dir mit den Ärzten darüber auch einig sein, dann ist euer gemeinsames Wort auch rechtskräftig und legal.
Macht darüber ein Protokoll, damit euch hinterher keiner ans Bein pinkeln kann.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.05.2016, 08:15   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
Standard

Das keine weitere Behandlungen bzw. im Notfall lebenserhaltende Maßnahmen vorgenommen werden sollen ist in der Familie und mit dem Arzt schon abgeklärt.

Ich habe jetzt selbst ein bischen gegoogelt. Kann es sein, dass auch wenn die betroffene Person ihren Willen nich mehr äußern kann bzw. dies nicht über eine Patientenverfügung (hätten wir damals gewusst, dass die Patientenverfügung nicht gültig ist, hätten wir vielleicht damals schon anders gehandelt) festgelegt hat, man trotzdem im Konsens mit dem Arzt und/oder dem Betreuungsgericht die Sondenernährung einstellen kann?? Denn in der Familie ist eigentlich jedem klar, dass mein Großvater das alles so nicht gewollt hat.

PS: kann ich eine derartige Fragestellung als Betreuer auch bei meinem zuständigen Notar/Betreuungsgericht (ich wohne in Ba-Wü) vortragen oder macht das am Ende noch mehr Probleme?
Hans3000 ist offline  
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Alt 10.05.2016, 12:12   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Hans3000,

die rechtlichen Grundlagen für eine gesundheitliche Entscheidung im Rahmen des Betreuungsrechts findest du im § 1904 BGB.

Zitat:
PS: kann ich eine derartige Fragestellung als Betreuer auch bei meinem zuständigen Notar/Betreuungsgericht (ich wohne in Ba-Wü) vortragen oder macht das am Ende noch mehr Probleme?
Du kannst dich natürlich jederzeit bei der zuständigen Betreuungsbehörde beraten lassen, diese hat eine rechtliche Verpflichtung dazu. Das ist aber nicht das Betreuungsgericht /Notar, diese beraten i.d.R. nicht.
__________________
----------------
agw ist offline  
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