Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit Angehörigen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
als Angehörige,die familiär zum ersten Mal mit dem Thema Betreuung konfrontiert werde,würde mich interessieren,wie euer Umgang mit Angehörigen ...
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23.05.2016, 15:39 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2016
Beiträge: 11
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Umgang mit Angehörigen
Hallo zusammen,
als Angehörige,die familiär zum ersten Mal mit dem Thema Betreuung konfrontiert werde,würde mich interessieren,wie euer Umgang mit Angehörigen ist. Onkel wurde Ende letzten Jahres unter Betreuung gestellt und in ein Seniorenheim gebracht.Mit beginnender Demenz und eingeschränkter Mobilität nach Sturz war auch ein Verbleib im eigenen Haus nicht mehr möglich. Mutter ist noch einzige Familienangehörige,80 Jahre und immer auf uns Kinder angewiesen,ihn zu besuchen. Wir leben 400 km entfernt. Jetzt wurde sie von einer ehemaligen Nachbarin informiert,die ihn im Heim besuchen wollte, dass er in bedenklichem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Dies wurde auch telefonisch dann vom Heim so bestätigt. Uns wundert es etwas, dass weder Heim noch Betreuerin unsere Mutter informiert haben. |
23.05.2016, 18:36 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Rein rechtlich betrachtet ist der Betreuer aus Datenschutzgründen gar nicht berechtigt euch zu informieren. Auch gegenüber Angehörigen gilt dieser. Ich persönlich handhabe es so, dass ich zu Beginn der Betreuung den Betroffenen frage, ob im Ernstfall jemand informiert werden. Sofern das möglich ist und der Betroffene eben noch in der Lage ist, mit diesbezüglich Auskunft zu erteilen und Wünsche zu übermitteln.
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23.05.2016, 18:47 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo Mathilda,
du wirst hier auf sehr unterschiedliche Umgangsweisen mit Angehörigen treffen. Es gibt keine verbindlichen Regelungen das Angehörige z.B. immer durch den Betreuer über Veränderungen zu informieren sind. Das ist zwar bedauerlich, ist aber so. Am besten solltet ihr zukünftige Benachrichtigungen mit dem Betreuer direkt besprechen.
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23.05.2016, 19:16 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2016
Beiträge: 11
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Uns ist schon bekannt ,dass Betreuer nicht verpflichtet sind Angehörigen Auskunft zu geben. Von dem Wunsch meines Onkels weiterhin Kontakt zu seiner Schwester zu haben können sie ausgehen.Der Kontakt bestand selbst seit seiner Heimunterbringung wöchentlich zweimal telefonisch , meist mit Einbindung einer Mitarbeiterin des Heimes, da Onkel schwerhörig ist.
Da wir momentan den beschriebenen "bedenklichen Zustand" nicht einordnen können,haben wir den ehemaligen langjährigen Hausarzt informiert,der ihn morgen im Krankenhaus besuchen wird.Im übrigen ist er nicht heimatnah untergebracht worden,so dass es auch für ehemalige Nachbarn ,Pastor nicht oft möglich ist ihn zu besuchen. Unsere Frage,vor allem die meiner Mutter ist aber wie weit geht hier eine "Nichtverpflichtung".Wenn es hier zum Schlimmsten kommt, wird sie überhaupt rechtzeitig informiert oder muß er aus "Nichtverpflichtung" alleine sterben.Das eine ist eine rechtliche Verpflichung das andere eine ethische. |
23.05.2016, 20:10 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Von Nichtverpflichtung kann keine Rede sein. Das würde voraussetzen, dass der Betreuer euch Auskunft geben dürfte wenn er wollte, dies aber nicht muss. Diese Annahme ist jedoch falsch . Betreuer unterliegen dem Datenschutz. Auch gegenüber Angehörigen. Streng genommen darf er euch null Komma null Auskunft geben.
- Entweder stimmt der Betreuer vorher mit dem Betroffenen ab, ob und wer wann informiert soll. - Oder er setzt sich einfach über den Datenschutz hinweg und ruft einfach die Angehörigen an (Nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter kann man das natürlich tun. Nur. ... kommt irgendwoher so ein besagter "Kläger" kommt man in Erklärungsnot) - oder er hat eben keine Absprache mit dem Betreuten getroffen und hält sich an die gesetzlichen Vorgaben. Für Angehörige ist es schwer zu verstehen, dass man nicht berechtigt ist, Auskünfte über den Betroffenen zu erhalten. Aber es ist nunmal rechtlich so. Und aus Erfahrung kannst du glauben, daß es verdammt viele Betreute gibt, die mir die Hölle heiß machen würden, wenn ich bestimmte Angehörige kontaktieren oder denen sogar etwas über den Gesundheitszustand berichten würde. Ich glaube dir gern, dass dies bei euch sicher harmonisch ist und war. Aber das kann ohne vorherige Besprechung mit dem Betreuten nunmal kein Betreuer 100%ig wissen. Somit hat der Betreuer ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen keinerlei Recht euch einfach über den Gesundheitszustand seines Klienten zu informieren. Das ist also keine "Nichtverpflichtung" sondern eine "Nichtnerechtigung". Für die Zukunft wären also Absprachen gut. Sowohl zwischen dem Betreuer und dem Opa (falls noch oder irgendwann wieder möglich ) und auch zwischen euch und dem Betreuer. Fragt ihn doch einfach mal ganz freundlich, wie er das normalerweise im der Praxis handhabt und ob er früher die Gelegenheit hatte, mit dem Opa über sowas zu sprechen. Edit: Pardon. Falsch gelesen. Ich mein natürlich dem Onkel. Geändert von Boomer (23.05.2016 um 20:19 Uhr) |
23.05.2016, 21:04 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Mathilda
Einfacher Vorschlag: Nimm doch mal Kontakt zu dem Betreuer auf, schildere ihm, wie Euer Kontakt zu dem Betreuten bisher war und dass der Kontakt von Eurer Seite aus gerne gehalten werden soll. Und biete dem Betreuer Deine Unterstützung an, sofern er sie wünscht. Z.B. für Informationen zu dem Betreuten, sofern dieser die Infos nicht mehr selber geben können sollte - wie z.B. seine Vorstellung zum Leben oder Ideen zum Thema Patientenverfügung, Wünsche etc. Wenn ein Betreuer merkt, dass Angehörige nicht nur nach dem Geld geiern, sondern Interesse an dem Betreuten als Mensch haben, wird er auch zugänglich. Dann arbeite ich auch gerne mit den Angehörigen zusammen - sofern die Betreuten dies ebenfalls wünschen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
23.05.2016, 21:22 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2016
Beiträge: 11
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Hallo Boomer,
das können wir ja nicht wissen, ob unser Onkel überhaupt gefragt wurde von der Betreuerin. Es ist im Heim schriftlich dokumentiert, wer informiert werden soll (unsere Mutter, Pastor,ehemalige Nachbarin,ehemaliger Hausarzt als Freund). Ob das von der Betreuerin oder von der Station des Heimes so veranlasst wurde,wissen wir nicht.Die Betreuerin kennt niemand der betreffenden Personen.Die Telefonnummer haben wir über das Heim erhalten,aber die Dame auch bisher nicht erreicht.Wir werden es sicherlich ansprechen, auch eine Unterbringung heimatnah,die auch seinem Wunsch entsprochen hätte. Ich hab mir jetzt erst mal freigenommen und werde mir mit dem befreundeten Hausarzt erst selbst ein Bild davon machen.Ich arbeite seit 30 Jahren in einer geriatrischen Abteilung eines Krankenhauses.Darüber hinaus besteht das Vertrauensverhältnis zu den oben genannten Personen seit Jahrzehnten. Ich glaube ,wir sind mindestens genauso wenn nicht sogar besser informiert als die Betreuerin. Sie kennen unseren Onkel nicht |
23.05.2016, 21:36 | #8 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Natürlich seid ihr besser informiert als die Betreuerin! Deshalb möchte ich auch nochmals wie Imre empfehlen, den Kontakt zu suchen und Zusammenarbeit anzubieten. Ich persönlich bin über jede Zusammenarbeit mit Angehörigen dankbar - sofern der Betreute sie eben wünscht.
Und dass ihr das nicht wisst wie die Rechtsgrundlagen sind, ist auch ok. Dafür gibt es dieses Forum Aus der Geriatrie wirst du das wohl auch kennen. Ihr werdet sicherlich bei Aufnahme nach Angehörigen fragen, die informiert werden sollen. Wie handelt ihr, wenn der Patient euch z.b. eine Person A nennt und plötzlich steht eine Person B. vor dir und beschwert sich, dass ihr sie nicht angerufen habt, als der Patient aufgenommen wurde. Vielleicht hat euer Patient vergesen euch Person B zu nennen. Vielleicht wollte er das aber auch nicht. Auskünfte dürft ihr dieser Person nicht geben, bis der Patient eben zustimmt. So ergeht es auch ins Betreuern. Die wenigstens werden eine Zusammenarbeit mit Angehörigen ablehnen (Ausnahmen bestätigen die Regel). Diese sind eine gute Informationsquelle und geben dem Betreuten ggf auch Rückhalt. Was wiederrum unsere Arbeit sehr erleichtern kann. Immer vorausgesetzt, der Betreute erteilt hierzu sein Einverständnis und der Umgangston der Angehörigen ist annehmbar (meistens der Fall. Aber Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel) Deshalb : Kontakt mit der Betreuerin aufnehmen, alles erklären und fragen, wie eine bessere Korrespondenz im Zukunft möglich wäre. Alles Gute. Lg Boomer |
23.05.2016, 22:17 | #9 |
Einsteiger
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Beiträge: 11
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Hallo Imre und Boomer,
und genau das ist erst mal die Unterstellung von vornherein und so ist auch die rechtliche Situation gestrickt.Angehörige sind erst mal nur auf das Erbe aus , also halten wir sie raus. Eröffnet natürlich auch schwarzen Schafen in eurem Berufsstand Tür und Tor. Auch Betreuer sollten beweisen ,dass sie es ehrlich meinen und nicht nur Angehörige.Von daher bleibt auch erst mal von unserer Seite eine gewisse sachliche Distanz.Wir müssen nicht mehr beweisen ,als die Betreuerin selbst. Wir haben in unserer geriatrischen Abteilung sehr viel Kontakt zu den Angehörigen , aber verschiedene Meinungen von Angehörigen oder eine zerstrittene Familie ist für uns kein Grund eine rechtliche Betreuung einzufordern.Meist sind es völlig alleinstehende ,kranke Menschen,deren Angehörige weit entfernt leben oder gar nicht mehr. Und was die Betreuung betrifft, man kennt seine Pappenheimer mit den Jahren.Wir unterstellen auch nicht Angehörigen sofort finanzielle Interessen. Oft reichen auch Gespräche mit den Ärzten u. Sozialdienst schon aus ,um bewußt zu machen, das Beste für den betroffenen Angehörigen zu finden. Aber das ist auch eine Auseinandersetzung mit den Angehörigen.Keine Entscheidung , die einer alleine trifft. Extremfälle gibt es natürlich immer. |
23.05.2016, 22:31 | #10 | |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Zitat:
1 . Den Angehörigen gegenüber muss der Betreuer gar nichts beweisen. Nur gegenüber dem Gericht. Mindestens einmal jährlich 2. Ihr müsst dem Betreuer nix beweisen. Höchstens zeigen, dass ihr den Betreuten gut tut. Emotional und finanziell . Kein Betreuer unterstellt den Angehörigen perse finanzielle Interessen (umgekehrt ist das eigentlich fast immer der Fall ) . Aber da der Betreuer mit Aufgabenkreis Vermögensorge für alles Finanzielle verantwortlich ist und Rechenschaft beim Gericht ablegen muss, muss er natürlich ein Auge drauf haben, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Umgekehrt muss kein Betreuter oder Angehörigen Angst haben, dass der Betreuer jemanden finanziell ausnimmt . Jeder Cent der ausgegeben wird, muss beim Gericht dokumentiert und gerechtfertigt werden . Kein Spielraum für Experimente mit dem Geld der Betroffenen. (Ich persönlich weiß ja immer noch nicht, wie "schwarze Schafe " unter den Kollegen Betroffene betrogen haben sollen. Halten sich hartnäckig diese Geschichten, aber wie das gehen sollte bleibt mir persönlich ein Rätsel. Insofern ordne ich vieles davon in die Kategorie Schauermärchen ein ) Aber um Geld ging es ja auch im Beitrag ursprünglich gar nicht. Sondern um Datenschutz und Informationen über gesundheitliche Veränderungen des Betroffenen. Hierzu wurden ja bereits alle Möglichkeiten und Rechtsgrundlagen genannt. |
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