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Was darf meine Mutter als Betreute für Rechtsgeschäfte erledgen?

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Hallo liebes Forum, Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Ich benötige Hilfestellung bei einer vielleicht komplexen, oder auch ...


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Alt 07.06.2016, 17:42   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 06.06.2016
Beiträge: 1
Standard Was darf meine Mutter als Betreute für Rechtsgeschäfte erledgen?

Hallo liebes Forum,
Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Ich benötige Hilfestellung bei einer vielleicht komplexen, oder auch ganz einfachen Fragestellung.
Ich habe für meine Mutter (61 Jahre alt) die Betreuung übernommen in folgenden Bereichen:
Aufenthalt
Vertretung Kliniken /Ärzte
Post
Vermögen/ Erbschaftsangelegenheiten
Gesundheit
kein Einwilligungsvorbehalt
keine Feststellung der Geschäftsunfähigkeit

Mein Vater wurde zum Ersatzbetreuer bestimmt(Ehemann der Betreuten)

Grund für die Einrichtung der Betreuung sind manische Episoden in Kombination mit Psychosen. Nach sehr kurzer akuten Krankheitsphase folgen mehrmonatige Krankenhausbehandlungen.(Krankenhausaufenthalte etwa 4 Jahre in den letzten 10 Jahren).

Die Betreuung wurde von mir und meinem Vater angeregt, da es eine aktuelle Erbauseinandersetzung gibt. Meine Mutter ist Teil einer verstritten Erbengemeinschaft. Wir wollten nicht, dass Ihr Nachteile entstehen, falls Vertragsbeschlüsse vorzunehmen sind(notariell oder privatrechtlich). Der Streit geht um eine Immobilie(Verkehrswert 900.000€) (Zweifamilienhaus), dass Meine Mutter(mit Ehemann) bewohnen(zur Miete) und in dem auch der Erblasser gewohnt hat(Vater der Betreuten)
Von den 4 Erben haben 2 Erben die Aufhebung der Gemeinschaft beantragt(Immobilie zu je ein Viertel). Um handlungsfähig zu bleiben wurde die Betreuung von mir und meinem Vater angeregt.
Die Erbengemeinschaft hat sich nun geeinigt, dass die Erbengemeinschaft mit Erbkaufverträgen so gestaltet wird, dass mein Vater 3 Erbteile(nicht den meiner Mutter) kaufen kann und zwar zum Preis von je 170.000€(510.000€ gesamt). Die Bezahlung soll teils eigenfinanziert und teilweise mit einer Hypothek und Aufnahme einer Grundschuld geschehen(Kredit 300.000 für Kauf und Sanierung).
Meine Mutter wohnt insgesamt mehr hat mehr als 50 Jahre in diesem Haus gelebt, und möchte dort auch weiter leben, das ist eines der wichtigsten Anliegen, die Sie überhaupt hat.

Es ergeben sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

Kann meine Mutter wenn Sie in keiner Manischen Episode ist, dieses Geschäft ohne Betreuer unterschreiben(ist seit einigen Monaten der Fall)?(Sie ist gelernte Bankkauffrau und kann die Zusammenhänge/Tragweite und Konsequenzen gut einordnen)

Entstehen uns vielleicht Probleme, da wir eine Betreuung in der Familie haben.

Gibt es Probleme, weil mein Vater Ersatzbetreuer ist?

Können Probleme entstehen, wenn ich als Betreuer persönlich für die Grundschuld hafte, die nötig ist das Haus zu Finanzieren.

Ich war gestern bei der Rechtspflegerin vorsprechen, und die hat nur herum gesruxt(auch nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten)).

Der Notar sagt, das er nur nach schriftlicher Zusage des Gerichtes beurkundet um keinen Fehler zu machen.

Was ist der richtige Weg??? ...vorab danke für die Beteiligungen und Einschätzungen.....

Grüße Klaus
BetreuenderSohn ist offline  
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Alt 07.06.2016, 20:40   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Der Notar sagt, das er nur nach schriftlicher Zusage des Gerichtes beurkundet um keinen Fehler zu machen.
Das wird wohl nichts werden das der Notar seinen Job von anderen erledigen lassen will.
Prinzipiell bedeutet eine Betreuung nicht das der Betreuute damit geschäftsunfähig wird. Eben diese Prüfung ist Aufgabe des Notars bei einer Beurkundung. Er muss sich halt ein Bild davon machen ob der Betrioffene versteht was er unterschreibt.

Ansonsten ist dein Fall sicherlich zu komplex für ein Internetforum und du wirst dich wohl mit der zuständigen Rechtspflegerin zusammensetzen müssen da diese deine Aufgaben kontrolliert und auch für evtl. Genehmigungen zuständig ist.

Eine Beratung vor Ort in betreuungsrechtlichen Fragen kannst du auch bei deiner zuständigen Betreuungsbehörde erhalten.
__________________
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agw ist offline  
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Stichworte
betreuung, erbe, familie, immobilie, selbstbetimmung

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