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Krankenfahrten von Betreuten

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Ich habe eine 86jährige Betreute, deren Batterie des Herzschrittmachers regelmäßig ausgetauscht werden muss. Beim letzten Mal rief mich nun das ...


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Alt 10.06.2016, 08:31   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Beitrag Krankenfahrten von Betreuten

Ich habe eine 86jährige Betreute, deren Batterie des Herzschrittmachers regelmäßig ausgetauscht werden muss. Beim letzten Mal rief mich nun das Heim an, sie hätten den Fahrdienst für ihre BewohnerInnen reduziert und träten an Betreuer und Angehörige heran, die zukünftig solche Fahrten übernehmen sollen. Ich habe die Fahrt abgelehnt, denn bei Komplikationen hätte ich ein Problem. Weil meine Betreute kein Merkzeichen G im Behindertenausweis hat, sind Kostenerstattungen von der Krankenkasse bereits abgelehnt worden. Weiß jemand, ob es dazu eine Regelung gibt und wenn ja, welche?
Bei Schulungen von Betreuern heißt es immer:"Das ist nicht Ihre Aufgabe", aber wessen Aufgabe es ist, sagt auch niemand. Die Leute können ja nicht alleine in der Gegend herum fliegen.
Danke für Hinweise.
EBunde-B ist offline  
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Alt 10.06.2016, 08:47   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Beim letzten Mal rief mich nun das Heim an, sie hätten den Fahrdienst für ihre BewohnerInnen reduziert und träten an Betreuer und Angehörige heran, die zukünftig solche Fahrten übernehmen sollen.
Zitat:
Bei Schulungen von Betreuern heißt es immer:"Das ist nicht Ihre Aufgabe", aber wessen Aufgabe es ist, sagt auch niemand.
Dch natürlich, bzw. in eine solchen Fall muss einem das ja gar nimand sagen denn es ist Aufgabe des Heims die medizinische Versorgung ihrer Bewohner sicher zu stellen!

Nur weil ein Heim plötzlich beschliesst dass irgendwas nicht mehr zu seinen Aufgaben gehöre, ist das nicht einfach hinnehmbar und/oder akzeptabel.
Wir bzw. alle anderen Berufe können ja auch nicht plötzlich sagen: och nö, das und das ab sofort nicht mehr.

Schau in den Heimvertrag, wende dich zur Not an die Heimaufsicht und nimm das Heim in die Pflicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.06.2016, 12:31   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Das Heim muss in erster Linie dafür sorgen, dass Deine Betreute die medizinische Versorgung erhält, aber nicht zwingend die Begleitung selbst übernehmen. Sähe schlecht für die Pflege unserer alten Menschen aus, wenn zu jedem Arztbesuch eine Fachkraft mit geschickt würde....Von daher ist es schon in Ordnung aus Rücksicht auf die pflegerische Versorgung aller Heimbewohner zunächst Angehörige und Betreuer zu fragen. Es gibt auch ehrenamtliche Betreuer, die das gerne übernehmen. Ist aber alles kein Muss! Ein Berufsbetreuer kann das in der Regel eh nicht leisten.

Wenn Deine Betreute die Fahrt und Untersuchung noch alleine bewältigen könnte, hätte das Heim auch die Möglichkeit, ein Taxi zu bestellen. Manche Taxifahrer begleiten sogar bis zur Pforte und geben die Papiere ab und lassen sich anrufen, wenn die Untersuchung beendet ist. Alternativ könnte das Heim auch eine Betreuungskraft nach §87b mitschicken. Seit Anfang letzten Jahres haben ja alle Heimbewohner Anspruch auf die Leistungen der Betreuungsassistenten.

Das Taxi müsste dann Deine Betreute zahlen. Wenn sie das nicht bezahlen kann, würde ich mich dann noch einmal an die Krankenkasse wenden.
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 10.06.2016, 21:59   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Sähe schlecht für die Pflege unserer alten Menschen aus, wenn zu jedem Arztbesuch eine Fachkraft mit geschickt würde....Von daher ist es schon in Ordnung aus Rücksicht auf die pflegerische Versorgung aller Heimbewohner zunächst Angehörige und Betreuer zu fragen.
Nein es ist nicht Ordnung für eine Aufgaben andere einzuspannen.
Wir müssen auch nicht so tun wie wenn in Pflegeheimen nur Fachkräfte tätig/beschäftigt wären, ganz das Gegenteil ist bis hart an der Grenze der Fall.

Zitat:
dass Deine Betreute die medizinische Versorgung erhält, aber nicht zwingend die Begleitung selbst übernehmen.
Schau dir dazu vielleicht mal das letzte Urteil aus Hessen an und dann wirst du deine Meinung revidieren.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 10.06.2016, 22:22   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard Krankenfahrten von Betreuten - Rechtsprechung

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Nein es ist nicht Ordnung für eine Aufgaben andere einzuspannen.
Wir müssen auch nicht so tun wie wenn in Pflegeheimen nur Fachkräfte tätig/beschäftigt wären, ganz das Gegenteil ist bis hart an der Grenze der Fall.


Schau dir dazu vielleicht mal das letzte Urteil aus Hessen an und dann wirst du deine Meinung revidieren.

Welches Urteil aus Hessen meinst Du, Michaela?
EBunde-B ist offline  
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Alt 11.06.2016, 08:39   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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michaela mohr ist offline  
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Alt 11.06.2016, 14:01   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Ja ja, wir sollen auch noch Taxiunternehmen sein.

Wenn das Heim selbst diese Leistung eingestellt hat, dann müssen sie beim Arzt einen Transportschein bestellen, mit oder ohne Begleitung wird dann der Arzt entscheiden.
Wie sollte die Krankenversicherung dies ablehnen, wenn der Arzt das für medizinisch notwendig hält.
Falls die KV sich quer stellt, würde ich dort mal anrufen und mit Konsequenzen drohen, da die B. zwingend notwendige Hilfe nicht erhalten kann.

Das Ganze mal unabhängig davon, dass das Heim sowieso zuständig ist...
Marsupilami ist offline  
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Alt 14.06.2016, 23:42   #8
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Bei Pflegestufe 1 bleibt nur ein Taxi. Da zahlt die Krankenkasse den Transport nicht. Die Begleitung muss das Heim organisieren.

Ich habe regelmässig Diskussionen mit Heimen und anderen Institutionen um den Transport der Betreuten (neben Diskussionen wer Duschgel / Taschentücher / Rasierapparate oder Hörgerätebatterien kauft, Medikamente holt, Klamotten kauft, Wäsche wäscht etc.).
Die Heime versuchen sich gerne bei allen möglichen Angelegenheiten aus der Affäre zu ziehen kaum dass es einen Betreuer gibt. Da hilft nur strikt ablehnen, wenn man das einmal mitmacht wird man ständig in Anspruch genommen.
Auch auf diese blöden Sprüche wie "alle anderen Betreuer machen das auch" darf man nicht hören. Ich frage immer nach den Namen dieser anderen Betreuer und dann wird nie einer benannt.

Ich fahre grundsätzlich niemanden mit meinem Auto durch die Gegend.
Ich gehe in Ausnahmefällen mit Betreuten zum Arzt, aber das sind dann keine Bewohner von Heimen oder anderen Einrichtungen und dann treffe ich mich mit denen beim Arzt. Und ich gehe auch nicht mit weil die da nicht hinkommen sondern weil mit den Ärzten irgendwas zu klären ist oder eine Untersuchung oder Behandlung in Gang gebracht werden soll
Miezekatze ist offline  
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Alt 15.06.2016, 07:38   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard

Danke für diese Schilderungen, Miezekatze - so versuche ich das auch zu handhaben, aber es gelingt nicht immer. Bin jetzt z.B. mit einer Betreuten zum Jobcenter gefahren, weil die keine Fahrtmöglichkeit hat und hab mich da schwarz geärgert, über das Verhalten der Mitarbeiter dort und die verschwendete Zeit.
EBunde-B ist offline  
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Alt 15.06.2016, 07:44   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Hallo Mietzekatze,

Zitat:
Die Begleitung muss das Heim organisieren.
Diesen Streit um die Begleitung hatte ich neulich auch. Das Heim hielt sich für nicht zuständig. Die Heimaufsicht war der Ansicht, das Heim muss nicht. Auf Anfrage zur Interpretation des Rahmenverträge hat auch der Kassenverband die Zuständigkeit des Heims für die Begleitung verneint.

Das von Michaela genannte Urteil betrifft Hessen und ist für Bayern nicht bindend. Wobei in den bayrischen Rahmenverträgen auch der Wortlaut steht, dass das Heim für das "Planen UND Organisieren" von Arztbesuchen zuständig ist. Wenn das Heim die Arzttermine nur vereinbart, hat es sie dann geplant oder organisiert? Das Urteil aus Hessen sagt, es hat geplant. Zum Organisieren gehört die Umsetzung. Ich wundere mich, dass die Rahmenverträge so schwammig formuliert wurden, dass soviel Deutungsspielraum möglich ist.

Sicherlich hätte ich das noch ausstreiten können, aber dann wäre der Arzttermin längst verstrichen gewesen. Ich musste einen ambulanten Pflegedienst anheuern, den der demnete Betreute (vermögend) selbst zahlen musste.

LG, Annegret
Annegret ist offline  
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