Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufbewahrungsfristen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
da sich die Akten super schnell vermehren, ist ein Aufräumen nötig.
aber was darf ich vernichten und was ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
22.06.2016, 17:08 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 11.05.2015
Beiträge: 24
|
Aufbewahrungsfristen
Hallo zusammen,
da sich die Akten super schnell vermehren, ist ein Aufräumen nötig. aber was darf ich vernichten und was muss ich wie lange aufbewahren. Dokumente ist klar, Beschlüsse, Jahresberichte würde ich auch sammeln, aber Leistungsbescheide, Kontoauszüge usw., gibt es da irgendwelche Vorgaben für die Betreuung oder ist das gleichzusetzen mit den allgemeinen Aufbewahrungsfristen (z.Bsp.Aktenplan der Verwaltung). Kann mir jemand einen Tipp geben oder wie handhabt ihr das. LG heide |
22.06.2016, 19:35 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
|
Moin Heide
Es gelten die üblichen 10 Jahre Aufbewahrungsfrist - und zwar im Pronzip für alles. Es gab hier im Forum schon einige Threads zu dem Thema. "...Dokumente, Beschlüsse, Jahresberichte würde ich auch sammeln, aber Leistungsbescheide, Kontoauszüge usw. ..." Die auch!!! Das sind Belege, die Dir irgendwann bei einer Prüfung fehlen würden. Insbesondere die Kontoauszüge mit den Belegen, die Du bei der Rechnungslegung beifügst, sollten aufgehoben werden, weil spätestens beim Erben eben genau die Erben gerne Stunk machen, weil Du irgendwas angeblich unnötiges oder unbelegbares bezahlt haben sollst - und sie jetzt auf die Kohle scharf sind. Ich hebe grundsätzlich alles auf und freue mich jedes Neujahr auf eine fröhliche Schredderorgie. Natürlich benötigt der Kram Platz. Aber das wird wg. des Schredderns nicht unendlich mehr, sondern bleibt in etwa gleich. Allerdings ist ein sinnvolles Archiv-System sehr hilfreich, um bei den Altsachen nicht unnötig viel Arbeit (z.B. mit dem Suchen von irgendwas, weil's grade benötigt wird) zu haben. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
22.06.2016, 21:50 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 11.05.2015
Beiträge: 24
|
Danke für die Antwort
heide |
23.06.2016, 02:15 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
|
Aufbewahren in der Akte oder Usb/ Festplatte
Hi zusammen,
das Aufbewahren macht ja per Usb/ Festplatte auch Sinn! Weiss jemand, wie lang die digitalen Speicher halten? Eventuell kann man doppelt kopieren auf 2 verschiedene USB s! Thanks. |
23.06.2016, 09:02 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
|
Datenspeicherung, egal in welchem Zusammenhang, hat immer den Nachteil, dass auch mal was kaputt geht. Auch eine doppelte Sicherung schafft dir nicht die nötige Sicherheit. Bei Photos oder so ist das alles eher zu vernachlässigen, aber bei Dokumenten würde ich mich nicht darauf verlassen.
|
Lesezeichen |
|
|