Dies ist ein Beitrag zum Thema Entscheidungshilfe gesetzliche Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo allerseits,
schön, dass es dieses Forum gibt und ich mich an Euch wenden kann.
Es handelt sich hierbei um ...
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25.06.2016, 13:33 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.01.2016
Beiträge: 6
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Entscheidungshilfe gesetzliche Betreuung
Hallo allerseits,
schön, dass es dieses Forum gibt und ich mich an Euch wenden kann. Es handelt sich hierbei um meine Mutter, welche schon seit ca. einem Jahr an einer schweren agitierten Depression leidet. Es ist kein übliches Bild der Depression, in dem die Menschen extrem ruhig werden und stark zurückhaltend sind. Sie hat ein sehr starkes Redebedürfnis und ist extrem aufdringlich. Dazu kommt, dass sie nicht behandlungseinsichtig ist. Das hat es mir bis jetzt sehr schwer gemacht, für sie zu sorgen. Ich überlege ernsthaft, einen gesetzlichen Betreuer zu beantragen. Ich habe jedoch folgende Befürchtungen: 1. Der Betreuer wird nicht ganz im Sinne der Betreuten handeln bzw. sich da keine Mühe geben - beispielsweise auch Behandlungsmethoden, welche fraglich sind jedoch von Ärzten empfohlen werden, akzeptieren. Da mache ich mir natürlich mehr Gedanken. 2. Das Leben meiner Mutter wird vollständig in den Händen des Betreuers sein, sie also quasi keinen freien Willen haben kann. Ich möchte Euch bitten mir, bei der Entscheidung zu helfen. Vielen Dank und liebe Grüße aherdt |
25.06.2016, 19:07 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Sofern der Betreuer einen eher psychiatriebezogenen Erfahrugnshintergund hat, und keinen reinen juritischen, solltest Du Dir keine Sorgen machen müssen. Der Betreuer hat sich nach den Wünschen und dem Wohl der betreuten Person zu richten. Solange Wunsch und Wohl nicht entgegengesetzt sind, sollte das auch kein Problem geben. Wenn doch wird sich ein Betreuer eher nach dem Wohl orienieren. Es kann allerdings auch passieren, dass der Betreuer andere Vorstellungen von Wunsch und Wohl der Betreuten hat, als Du. ... und dementsprechend anders als Du entscheidet. Aber dafür hat er auch die Verantwortung und nicht Du. Es ist immer am besten, gut zusammenzuarbeiten und dabei zu akzeptieren, dass jeder eine eigene Meinung haben darf und auch jeder für sein eigenes Handeln auch selber verantwortlich ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
25.06.2016, 19:49 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.01.2016
Beiträge: 6
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Genau das ist es, weswegen ich mir Sorgen mache. Beispielsweise wird der Betreuer ohne Zweifel das machen, was der Arzt empfiehlt. Ich dem gegenüber würde natürlich erst überprüfen, eine zweite Meinung einholen. Ärzte irren sich letzten Endes auch.
Schwere Entscheidung. |
25.06.2016, 20:19 | #4 | |||
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Zitat:
Zitat:
Man kann bei der Betreuungsanregung schon angeben, dass ein Betreuer mit Psychiatriekenntnissen von Vorteil wäre. Der tut sich wahrscheinlich dann auch in der Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit deiner Mutter leichter. Und er wird Erfahrung mit psychisch Kranken und deren Behandlung haben, empfehlenswerte Psychiater oder Einrichtungen von anderen Klienten kennen usw. Zitat:
Lieben Gruß, Janina |
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25.06.2016, 23:06 | #5 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.01.2016
Beiträge: 6
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Zitat:
Liebe Grüße aherdt |
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26.06.2016, 00:26 | #6 | |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Zitat:
EKT ist eh nichts, was mal eben so gemacht wird. Es gibt nicht mehr viele Krankenhäuser, die das anbieten, es ist eher ultima ratio. Und als Zwangsbehandlung gegen den Willen deiner Mutter wird's sowieso schwierig: Zwangsbehandlung ? Betreuungsrecht-Lexikon. Geändert von Janina (26.06.2016 um 00:40 Uhr) |
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