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Entscheidungshilfe gesetzliche Betreuung

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Alt 25.06.2016, 13:33   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.01.2016
Beiträge: 6
Standard Entscheidungshilfe gesetzliche Betreuung

Hallo allerseits,

schön, dass es dieses Forum gibt und ich mich an Euch wenden kann.
Es handelt sich hierbei um meine Mutter, welche schon seit ca. einem Jahr an einer schweren agitierten Depression leidet. Es ist kein übliches Bild der Depression, in dem die Menschen extrem ruhig werden und stark zurückhaltend sind. Sie hat ein sehr starkes Redebedürfnis und ist extrem aufdringlich. Dazu kommt, dass sie nicht behandlungseinsichtig ist. Das hat es mir bis jetzt sehr schwer gemacht, für sie zu sorgen. Ich überlege ernsthaft, einen gesetzlichen Betreuer zu beantragen.

Ich habe jedoch folgende Befürchtungen:

1. Der Betreuer wird nicht ganz im Sinne der Betreuten handeln bzw. sich da keine Mühe geben - beispielsweise auch Behandlungsmethoden, welche fraglich sind jedoch von Ärzten empfohlen werden, akzeptieren. Da mache ich mir natürlich mehr Gedanken.

2. Das Leben meiner Mutter wird vollständig in den Händen des Betreuers sein, sie also quasi keinen freien Willen haben kann.

Ich möchte Euch bitten mir, bei der Entscheidung zu helfen.

Vielen Dank und liebe Grüße

aherdt
aherdt ist offline  
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Alt 25.06.2016, 19:07   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

Sofern der Betreuer einen eher psychiatriebezogenen Erfahrugnshintergund hat, und keinen reinen juritischen, solltest Du Dir keine Sorgen machen müssen.

Der Betreuer hat sich nach den Wünschen und dem Wohl der betreuten Person zu richten. Solange Wunsch und Wohl nicht entgegengesetzt sind, sollte das auch kein Problem geben.
Wenn doch wird sich ein Betreuer eher nach dem Wohl orienieren.

Es kann allerdings auch passieren, dass der Betreuer andere Vorstellungen von Wunsch und Wohl der Betreuten hat, als Du.
... und dementsprechend anders als Du entscheidet.
Aber dafür hat er auch die Verantwortung und nicht Du.

Es ist immer am besten, gut zusammenzuarbeiten und dabei zu akzeptieren, dass jeder eine eigene Meinung haben darf und auch jeder für sein eigenes Handeln auch selber verantwortlich ist.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.06.2016, 19:49   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.01.2016
Beiträge: 6
Standard

Genau das ist es, weswegen ich mir Sorgen mache. Beispielsweise wird der Betreuer ohne Zweifel das machen, was der Arzt empfiehlt. Ich dem gegenüber würde natürlich erst überprüfen, eine zweite Meinung einholen. Ärzte irren sich letzten Endes auch.

Schwere Entscheidung.
aherdt ist offline  
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Alt 25.06.2016, 20:19   #4
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von aherdt Beitrag anzeigen
Sie hat ein sehr starkes Redebedürfnis und ist extrem aufdringlich. Dazu kommt, dass sie nicht behandlungseinsichtig ist. Das hat es mir bis jetzt sehr schwer gemacht, für sie zu sorgen. Ich überlege ernsthaft, einen gesetzlichen Betreuer zu beantragen.
Du kannst sowieso nur eine Betreuung anregen, ob es zur Betreuung kommt, entscheidet das Gericht - nachdem erst die Betreuungsbehörde um eine Stellungnahme gebeten wurde und i.d.R. nach einem ärztlichen Gutachten. Falls deine Mutter keine Betreuung will, gibt es eine Betreuung nur dann, wenn im ärztlichen Gutachten bescheinigt wird, dass sie ihren freien Willen krankheitsbedingt nicht bilden kann. "Uneinsichtig" reicht dafür nicht.

Zitat:
Zitat von aherdt Beitrag anzeigen
Ich habe jedoch folgende Befürchtungen:

1. Der Betreuer wird nicht ganz im Sinne der Betreuten handeln bzw. sich da keine Mühe geben - beispielsweise auch Behandlungsmethoden, welche fraglich sind jedoch von Ärzten empfohlen werden, akzeptieren. Da mache ich mir natürlich mehr Gedanken.
Hm - ich wüsste jetzt auf Anhieb keine "fragliche" Methode bei Depressionen (auch nicht bei agitierter D.). Höchstens ruhig stellen, um Pflegekräften oder pflegenden Angehörigen das Leben zu erleichtern. Aber darum dürfte es hier nicht gehen. Insofern würde ich mit einer leitlinienkonformen Behandlung rechnen - ohne dass man das mit Argusaugen überwachen müsste.

Man kann bei der Betreuungsanregung schon angeben, dass ein Betreuer mit Psychiatriekenntnissen von Vorteil wäre. Der tut sich wahrscheinlich dann auch in der Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit deiner Mutter leichter. Und er wird Erfahrung mit psychisch Kranken und deren Behandlung haben, empfehlenswerte Psychiater oder Einrichtungen von anderen Klienten kennen usw.

Zitat:
Zitat von aherdt Beitrag anzeigen
2. Das Leben meiner Mutter wird vollständig in den Händen des Betreuers sein, sie also quasi keinen freien Willen haben kann.
Es gibt wohl Betreuer, bei denen das so ist. Aber es ist weder die Regel, noch Sinn der Sache.

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
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Alt 25.06.2016, 23:06   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.01.2016
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen

Hm - ich wüsste jetzt auf Anhieb keine "fragliche" Methode bei Depressionen (auch nicht bei agitierter D.). Höchstens ruhig stellen, um Pflegekräften oder pflegenden Angehörigen das Leben zu erleichtern. Aber darum dürfte es hier nicht gehen. Insofern würde ich mit einer leitlinienkonformen Behandlung rechnen - ohne dass man das mit Argusaugen überwachen müsste.
Ein Beispiel für eine fragliche Methode ist die Elektrokrampftherapie (EKT). Das haben die Ärzte zuletzt geraten. Und was anderes kannten die nicht. Z.B. die trafnskranielle Magnetstimulation oder die Magnetkrampftherapie. Es sind Methoden, welche sehr wenig Anwendung finden, jedoch vor der EKT erprobt werden sollten, da wenige, bis keine Nebenwirkungen auftreten.

Liebe Grüße

aherdt
aherdt ist offline  
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Alt 26.06.2016, 00:26   #6
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von aherdt Beitrag anzeigen
Ein Beispiel für eine fragliche Methode ist die Elektrokrampftherapie (EKT). Das haben die Ärzte zuletzt geraten. Und was anderes kannten die nicht. Z.B. die trafnskranielle Magnetstimulation oder die Magnetkrampftherapie. Es sind Methoden, welche sehr wenig Anwendung finden, jedoch vor der EKT erprobt werden sollten, da wenige, bis keine Nebenwirkungen auftreten.
Es ist aber doch gerade umgekehrt: die EKT ist das bewährte Verfahren, die beiden anderen werden noch erprobt. Weltweit wurde die MKT an gerade mal 50 Patienten durchgeführt. Die Nebenwirkungen (Gedächtnisprobleme) sollen seltener sein, aber sie sind bei der EKT auch beeinflussbar und reversibel.

EKT ist eh nichts, was mal eben so gemacht wird. Es gibt nicht mehr viele Krankenhäuser, die das anbieten, es ist eher ultima ratio. Und als Zwangsbehandlung gegen den Willen deiner Mutter wird's sowieso schwierig: Zwangsbehandlung ? Betreuungsrecht-Lexikon.

Geändert von Janina (26.06.2016 um 00:40 Uhr)
Janina ist offline  
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