Dies ist ein Beitrag zum Thema Behördenpost direkt an mich im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten morgen, ich habe ein Problem mit dem Versorgungsamt vielleicht könnt Ihr da etwas zu sagen. Und zwar ist mein ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
30.06.2016, 06:07 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.11.2014
Beiträge: 14
|
Behördenpost direkt an mich
Guten morgen, ich habe ein Problem mit dem Versorgungsamt vielleicht könnt Ihr da etwas zu sagen. Und zwar ist mein Betreuer mit seinem Büro mehrmals umgezogen. Es gibt zwar Nachsendeaufträge aber zuletzt ist dadurch eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen gegen einen Bescheid verpasst worden. Ok, ist halt doof gelaufen. Daraufhin habe ich beim Versorgungsamt angerufen und darum gebeten die Bescheide auch an mich direkt zu senden. Also einmal an den Betreuuer und einmal an mich. Damit diese Fristen nichtmehr verpasst werden weil das mit der Postzustellung nicht klappt. Die haben mir gesagt sie dürfen mir das nicht schicken weil eine Betreuungsurkunde vom Gericht vorliegt. Ich habe gesagt das ich nur einen Betreuuer habe der die Post einsehen darf und das ich nicht entmündigt bin. Wenn man solche Fristen verpasst muss man üblicherweise Klage erheben oder einen Überprüfungsantrag stellen. Und das muss ja nicht sein. Stimmt es das die mir meine eigene Post nicht zuschicken dürfen und wenn ja warum? Bei der Krankenkasse o.ä hatte ich nie Probleme mir eine Durchschrift schicken zu lassen obwohl die auch alles direkt an meinen Betreuuer schicken. Habt ihr da eine Idee? Ich bin ja nicht entmündigt und sollte doch meine eigene Post einsehen dürfen. Gibts da eventuell einen Paragraphen auf den ich mich berufen kann? Ich würde ungern die komplette Behördenpostsache meinem Betreuuer entziehen. Gruß und einen schönen Donnerstag Morgen Edit: Tut mir leid, aber irgendwie übernimmt der Editor keine Absätze. Ist etwas unübersichtlich.
|
30.06.2016, 19:40 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
|
Moin Crappy
So blöde und gesetzeswidrig entmündigend es klingt (und vom Gesetzgeber eigentlich nicht gewollt ist): Eine Behörde ist eine Behörde ist eine Behörde. Wenn sich ein rechtlicher Betreuer bei einer Behörde als solcher vorstellt, dann ist er (oder sie) Ansprech- und Korrespondenzpartner der Behörde. D.h. die Behörde kann dann Post rechtskräftig nur noch an die BetreuerIn schicken. Natürlich kann die Behörde auch weiterhin Kopien an die Betreuten senden, sie muss es aber nicht. Hier findet nach wie vor tatsächlich eine Entmündigung zumindest in einem Teilbereich statt. Die Nachteile hast Du zu spüren bekommen. Aber es hat auch Vorteile, z.B. wenn Gläubiger nicht so recht mit den Betreuern kooperieren wollen oder es verschnarchen bei Mahn oder Vollstreckungsbescheiden den Betreuer Mitzuteilen, an den Zugestellt werden muss. Dann kann man problemlos die Widereinsetzung in den vorherigen Stand verlangen ujd ggf. die ganze Forderung ins Wanken bringen. In Deinem Fall ist der Betreuer für die verpaßten Fristen haftbar zu machen, weil der für seine Erreichbarkeit verantwortlich ist. Drück ihm das auf's Auge. Da soll er sich Mühe geben, das wieder geradezubiegen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
01.07.2016, 16:07 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.11.2014
Beiträge: 14
|
Das ist ja wirklich doof. Das mein Betreuer dafür hafbar ist war mir jetzt aber auch neu. Kann ich denn nicht diese eine Behörde davon ausnehmen lassen?
|
Lesezeichen |
|
|