Dies ist ein Beitrag zum Thema Mutter im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebes Forum,
2.Versuch, ich hoffe das klappt jetzt.
Meine Mutter demenz 2 Betreuer (Bruder und Schwester) liegt seit 2,5 ...
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02.07.2016, 17:20 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.06.2016
Beiträge: 8
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Mutter
Hallo liebes Forum,
2.Versuch, ich hoffe das klappt jetzt. Meine Mutter demenz 2 Betreuer (Bruder und Schwester) liegt seit 2,5 Jahren in einem Pflegeheim. Sie wurde vor ca. 3 Wochen in ein anderes Zimmer verlegt. Ihr wurde gesagt in ihrem Bad wäre ein schwerer Schaden, der renoviert werden müßte, also das sie nur vorübergehend in ein anders Zimmer kommt. Das war gelogen, hab sie ein Tag später nach einem Geburtstag ins Heim gefahren, da lagen da schon 2 Herren drin. Meine Fragen: ist es rechtens eine demenz kranke Frau ohne Zustimmung der Betreuer zu verlegen? Ausage der Heimleitung: sie könnten, müssen aber nicht. Anrufe von meiner Schwester bei der Heimaufsicht und beim Gericht haben das bestättigt, angeblich eine Gesetzeslücke Das allerschlimmste ist wohl, was uns jetzt erst bewußt wird, das wir gar keinen Heimvertrag haben. Wer muß auf diesen Vertrag achten, wir als Angehörgige oder die Heimleitung? Ich war damals mit dabei wo sie da angekommen ist, ich hab da auch Sachen unterschrieben, aber fragt mich mal was, ich selber habe keine Unterlagen. Die Lage zu der Heimleitung ist seit dem Vorfall sehr angespannt und meine Geschwister tuen sich auch schwer, halt aus Angst zu unsere Mutter, wie weiter vorgehen. Sie fühlt sich halt wohl da und hat ihre Leute, das Pflegepersonal müht sich auch. Uns wird von allen Seiten bestättigt das das keine Art und Weise ist. Vielen Dank für lesen LG Petra |
02.07.2016, 18:26 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Selbst wenn kein Vertrag unterschrieben wurde, durch die Zeit, die deine Mutter schon da ist, existiert ein "faktischer Vertrag", d.h. sie nimmt eine Leistung in Anspruch, der Leistungsgeber erhält diese Leistung vergütet (von wem auch immer).
Hat sich Deine Mutter mit dem neuen Zimmer verschlechtert? Doppel- statt Einzelzimmer? Dazu sagst du nichts. Gruß efb |
02.07.2016, 18:27 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Bitte das Heim einfach noch mal um eine Kopie des damals unterschriebenen Heimvertrages. Du hast mit Sicherheit einen unterschrieben...
Gruß efb |
02.07.2016, 19:16 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.06.2016
Beiträge: 8
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Hallo, danke.
Ja sie hat sich dadurch verschlechtert, zwar beides Doppelzimmer, aber die Lage innerhalb des Hauses, erst Paterre, jetzt muß sie in den 2. Stock mit dem Fahrstuhl und dann noch nen langen Gang lang gehen. Die Sache an sich regt uns auf und das wir nicht gefragt wurden und es wohl in Ordnung ist das die sie befragen, anlügen und alles ist gut. Was es ja nicht ist. Für uns war dieser Schritt ja schon schwer genug und ich finds gruselig das sie sich jetzt wieder völlig neu gewöhnen muß, nach 2,5 Jahren. LG Petra |
04.07.2016, 18:42 | #5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.06.2016
Beiträge: 8
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Hallo,
wir haben definitiv keinen Heimvertrag, wird schnellst möglichst nachgeholt. Worin unterscheidet sich ein faktischer Vertrag, gegenüber dem eigentlichen Heimvertrag? Da steht drin das auch die Betreuer gefragt werden müssen bei einer Verlegung? Gruß Petra |
04.07.2016, 18:54 | #6 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Üblicherweise enthält ein Heimvertrag ein bestimmtes Zimmer zur Nutzung, aber bei einem Heim was 2,5 Jahre keinen Heimvertrag unterschreiben lässt wäre ich mir da nicht so sicher.
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04.07.2016, 19:18 | #7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.06.2016
Beiträge: 8
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Ihr macht es einem aber auch nicht leicht, ok der Heimvertrag liegt mir als PDF jetzt vor.
Meine Frage ist: inwieweit ein faktischer Vertrag der ja laut EFB trotzdem bestanden hat dem Heimvertrag nahe kommt in den Rechten und Pflichten? Gruß Petra |
04.07.2016, 20:19 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin flusi
Verstehst Du unter einem "faktischen Vertrag" den Umstand, dass das Heim Deine Mutter aufgenommen hat, und sie dort seit geraumer Zeit versorgt wird - ohne, dass ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt und unterschrieben wurde? Wenn ja, dann sind im Prinzip die Rechte und Pflichten gemeint, die im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger festgehalten sind. Analog dazu auch die Rechte und Pflichten aus den Heimverträgen mit den anderen Heimbewohnern - sofern mit diesen Verträge abgeschlossen wurden. Das ist in etwa so, wie bei einem Wohnverhältnis, bei dem kein Mietvertrag abgeschlossen wurde, die Wohnung aber trotzdem im gegenseitigen Einvernehmen von Eigentümer und Bewohner bewohnt wird. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
04.07.2016, 20:45 | #9 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.06.2016
Beiträge: 8
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Vielen Dank Irme,
das hat mir grad sehr weiter geholfen. Gruß Petra |
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