Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuererklärung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,muss der Betreuer für den Betreunten die Steuererklärung unterschreiben?
Wenn ja,recht das so Im Auftrag von ...?...
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02.07.2016, 14:56 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.11.2015
Ort: Hessen
Beiträge: 42
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Steuererklärung
Hallo,muss der Betreuer für den Betreunten die Steuererklärung unterschreiben?
Wenn ja,recht das so Im Auftrag von ...? |
02.07.2016, 18:33 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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wenn dann eher: in Vertretung von....
oder einfach mit Deinem Namen unterschreiben und eine Kopie der Betreuungsurkunde beifügen...und ein kleines Begleitschreiben.. Du hast Dich im Übrigen an einen Uralt-Thread rangehängt... Schau noch mal nach, wie man richtige Themen startet... gruss efb |
03.07.2016, 05:59 | #3 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.11.2015
Ort: Hessen
Beiträge: 42
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Zitat:
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04.07.2016, 18:53 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Estee
In dem Begleitschreiben steht z.B., dass man vom Amtsgericht für xy zum Betreuer bestellt ist und für diese/n die Steuererklärung einreicht. Die Kopie des Betreuerausweises sollte auch dabei sein. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
05.07.2016, 06:28 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.11.2015
Ort: Hessen
Beiträge: 42
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Hallo ,wie weit bin ich für die Steuererklärung haftbar?(Ich meine wenn der Steuerberater sie nicht rechtzeitig an FA abgibt und Fehler macht?)Die Steuererklärung 2014 hat der Steuerberater immer nicht fertig,wurde schon von FA Zwangsgeld festgesetzt und wird bis 15.7.16 gestundet.
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05.07.2016, 20:00 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Estee
Frag doch mal den Steuerberater, warum er nicht aus dem Quark kommt, oder ob ihm noch was fehlt. MfG Imre
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05.07.2016, 20:04 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.11.2015
Ort: Hessen
Beiträge: 42
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05.07.2016, 20:12 | #8 |
Forums-Azubi
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Ort: Hessen
Beiträge: 42
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Andere Frage:
Der Betreute muss operiert werden.Die Op ist auch gefährlich.Wenn er nicht gelähmt wird,kann sein dass er bei der OP nicht mehr wegen schaches Herz aufwacht.Ohne Op wird nicht mal paar Wochen leben. Meine Frage,ich als Betreuer brauche von Betreungsgericht Genehmigung zur Verkauf des Hauses.Wie kann ich das dem Betreungsgericht klar machen,dass sie mir die Genehmigung geben? Wenn der Haus nicht verkauft wird ,wird es sowieso wegen zu viele Schulden versteigert. |
06.07.2016, 12:13 | #9 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Moin estee.
Ruhig atmen und nicht panisch werden ist ganz wichtig! Zum Thema Hausverkauf lassen sich im Forum einige Themen finden. Sinnvoller ist es, sich an einen passenden Thread anzuhängen oder einen neuen zu öffnen, falls man nichts passendes findet. Ganz so einfach ist es jedenfalls nicht. Hingehen zum Gericht, einen Wisch bekommen und Hausverkauf - hach, diese Bürokratie immer. Es werden einige Formalitäten erforderlich, Unterlagen sind einzureichen, Anhörungen durchzuführen, vielleicht braucht man auch einen Verfahrenspfleger - wenn Du also einen Käufer hast, kann es locker noch sechs bis zehn Wochen (je nach Umfang und Arbeitsbelastung der verschiedenen Beteiligten) dauern, bis Du die Genehmigung hast. Und dann musst Du auch noch die Rechtskraft abwarten. Das Recht des Gläubigers auf Einleitung der Zwangsversteigerung - steht auf einem ganz anderen Papier. Dabei handelt es sich auch nicht um ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft. Das Betreuungsgericht muss zwar über das Verfahren informiert werden, aber handeln kann das Betreuungsgericht da nicht. Und bis in einem Versteigerungsverfahren der erste Termin ansteht, vergeht viel, sehr viel Zeit. Also, atmen, Forum durchsuchen, Tee trinken. Weitermachen.
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06.07.2016, 21:26 | #10 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Estee
Du hast da zwei Sachen in Deinem Beitrag geschrieben. Einmal den Hausverkauf, auf den schon geantwortet wurde und der sicherlich mindestens einige Monate dauert, bis er fertig abgearbeitet ist. Und zum anderen, dass der Betreute sehr krank ist und operiert werden muss. Ohne OP lebt er nicht merh lange und selbst mit OP ist es auch nicht raus, ob er diese erfolgreich übersteht. Sollte das Haus dem kranken Betreuten gehören, dann solltest Du Dich erst mal um desse Gesundheit kümmern und den Hausverkauf hinten anstellen. Sollte der Betreute während des Hausverkaufes versterben - und selbst, wenn das nur eine juristische Sekunde vor dem Vollzug des Verkaufes sein sollte - dann ist der Verkauf geplatzt und alle Arbeit wg. des Verkaufes war umsonst. Dann muss erst mal das Erbe geregelt werden, weil nur die Erben das Haus verkaufen dürfen. Die haben dann die Arbeit noch mal. MfG Imre
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