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Meine erste Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Meine erste Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bin seit 2 Wochen als Betreuer vom Gericht für meinen Onkel bestellt worden. Entfernung zu ihm ist relativ groß, mehr ...


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Alt 25.07.2016, 20:53   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2016
Beiträge: 14
Frage Meine erste Betreuung

Bin seit 2 Wochen als Betreuer vom Gericht für meinen Onkel bestellt worden. Entfernung zu ihm ist relativ groß, mehr al 400 km.
Aufgabenkreis: Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden usw., Entgegennahme, Anhalten Öffnen der den übrigen Aufgabenkreis der Betreuungbetreffenden Post.
Beschluss des Amtsgerichtes.

Bin ich ein ehrenamtlicher Betreuer???

Schön das es ein Forum gibt und ich erhoffe Hilfestellung in obiger Frage und voraussichtlich auch bei weiteren Fragen.

Habe schon einige Sachen geregelt Finanzen, Kdg. diverser Verträge, Mitteilung an Ärzte, Pflegedienst usw.
Der Onkel hat Pflegestufe 1.
skmu ist offline  
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Alt 27.07.2016, 19:18   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.09.2015
Ort: Wesermündung
Beiträge: 31
Standard

Willkommen im Forum
Im Beschluss steht wie du die Betreuung führst.
Wenn dort steht: " führt das Amt berufsmäßig aus"
oder: "wird berufsmäßig geführt"
dann bist du Berufsbetreuer. Was ich in deinem Fall aber bezweifel, wenn ihr verwandt seid und du auch nicht weißt wie du die Betreuung führst oder dich bei einer Betreuungsbehörde als Berufsbetreuer beworben hast.
LiMiX ist offline  
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Alt 28.07.2016, 20:04   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2016
Beiträge: 14
Standard

Danke für die freundliche Aufnahme und die Beantwortung.
Worin liegen die hauptsächlichen Unterschiede zwischen ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuung.
Bekomme ich bei ehrenamtlicher Betreuung Fahrtkosten bezahlt und wie, in meinem Fall über 400km?
skmu ist offline  
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Alt 29.07.2016, 12:34   #4
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Der Hautunterschied ist, daß ein BB eine Vergütung bekommt, der Ehrenamtler wahlweise eine Pauschale in Höhe von 399 €/Jahr, die zu versteuern ist.

Damit ist Dein Gesamtaufwand abgegolten, es sei denn, Du kannst deutlich höhere Kosten nachweisen (1835 BGB).

Bei 400 KM und den umfassenden Aufgaben stelle ich mir die Betreuungsführung schwierig vor...
Tomas11 ist offline  
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Alt 29.07.2016, 13:31   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Bekomme ich bei ehrenamtlicher Betreuung Fahrtkosten bezahlt und wie, in meinem Fall über 400km?
Hallo,

der ideale Ansprechpartner für solche Fragen ist der zuständige Rechtspfleger, welcher dich ja eigentlich auch zu einem Verpflichtungsgespräch laden muss und dir deinen Betreuerausweis aushändigt.
Dieser prüft auch evtl. Vergütungsanträge.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 29.07.2016, 18:14   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Was die Besteuerung der Ehrenamtspauschale angeht ein Tipp:

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind mE nach § 3 Nr. 26 EStG bis jährlich 2.400 € steuerfrei (alle ehrenamtl. Tätigkeiten werden zusammen gezählt!).

Ob Pauschale oder Aufwandsabrechnung:

bei 4 jährlichen Besuchen Deines Onkels à 400 km:
4 x 400 x 2 (Hin- und Rückfahrt) x 0,30 € = 960 €.

Dann kommt vielleicht noch Papier, Umschläge, Porto, Behördengänge, Faxe usw. dazu ....
Marsupilami ist offline  
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Alt 29.07.2016, 21:34   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin

...und nicht vergessen (oder zu früh freuen):
DeinArbeitsaufwand wird nicht bezahlt, nur das drumherum.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.07.2016, 22:26   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2016
Beiträge: 14
Standard

Danke für die schnellen Antworten.
Die Betreuungsurkunde bekomme ich in 10 Tagen hier an meinem Wohnort. Dann versuche ich natürlich so gut wie es geht einiges zu klären.
Vorab schon etws zu wissen kann nicht schaden. Die rechtlichen Dinge der Betreuung sind sehr gut auch in diesem Abstand zu regeln, dank Telefon und Internet. Den Ansprechpartnern ist egal wo man wohnt. Der Kontakt zum Onkel wird durch ein tägliches Telefongespräch aufrecht gehalten. So merke ich sofort wenn was nicht stimmt. Pflegedienst und Bank kennen mich schon persönlich.
Ärzte telefonisch. Den Betreuungsbeschluss haben auch alle.
Den persönlichen Kontakt zum Onkel gedenke ich ca alle 6 bis 8 Wochen per Besuch für ein paar Tage zu pflegen. Die normalen Kosten können gut mit seiner Rente beglichen werden.
Er freut sich sehr darüber,daß ich das überhaupt mache und will nicht, daß ich noch eigene Auslagen habe.
Soweit nochmals eine kurze Situationbeschreibung.
skmu ist offline  
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Alt 30.07.2016, 13:21   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Den Betreuungsbeschluss haben auch alle.
Hallo,

das würde ich mir überlegen ob ich solche Unterlagen an alle Stellen ungeschwärzt übersende. Im Beschluss stehen auch die Gründe für die Einrichtung einer Betreuung, die andere Personen überhaupt nichts angehen.

Dein Legitimationspapier ist der Betreuerausweis und nicht der Beschluss.
__________________
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agw ist offline  
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