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Aberkennung Verdacht Dissoziale Persönlichkeitsstörung

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Hallo zusammen, kurzes Update von mir: Ich habe die letzten 2 jahre die Abendrealschule besucht, jetzt im Juni mit einem ...


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Alt 01.08.2016, 03:08   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
Standard Aberkennung Verdacht Dissoziale Persönlichkeitsstörung

Hallo zusammen, kurzes Update von mir:

Ich habe die letzten 2 jahre die Abendrealschule besucht, jetzt im Juni mit einem Schnitt von 2,7 bestanden ( massiv Stolz auf mich ).

Jetzt meine Frage: ich bin Wiedereinsteller bei der Bundeswehr, angestrebt Unteroffizierslaufbahn mit Ausbildung. Nun die krankenakte angefordert. Soweit alles ganz okay, es gibt aber 2 ( eigentlich nur eine Sache) Es gab im Rahmen der alten Betreuung nochmal einen test beim Ärztlichen Dienst vom Arbeitsamt. Dieser meinte dann, dass sich die persönlichkeitsstörung manifestiert hätte ( was Quatsch ist ), wohlgemerkt, diese Untersuchung war 2013, ich hab e die Schule von September 2014- Juli 2016 duirchgezogen, den betreuer los seit März 2015.

Ich habe mich weiter schlau gemacht. Ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes meinte nur, dass wenn ich wirklich an einer Dissozialen persönlichkeitsstörung leiden würde, dann hätte die betreuung garnicht beendet werden dürfen, höchsten abgegeben.

Apropo, Persönlichkeitsstörung: Das diese nicht heilbar wären stimmt laut Informationen von BW Foren nicht. Es gibt 1/3 wo ganz aus diesem Teufelskreis raus kommt, zu jenen Zähle ich mich.

Naja, langer Rede kurzer Sinn, ich habe recht gute Karten um wieder genommen zu werden.

Nun meine Frage: kann ich einfach zum Psychologen in meiner Stadt, kurz vorstellig werden, sagen um was es mir geht und mir bescheinigen lassen, dass ich die probleme von früher nichtmehr habe? Betreuung weg, Führerschein mit 0 Fp an einem Stück durchgezogen, abendrealschule durchgezogen?

Danke für helfende Antworten. Mir gehst einfach hier jetzt endlich einen Schlussstrich zu ziehen. Dankeschön
Executrix ist offline  
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Alt 01.08.2016, 08:39   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
kann ich einfach zum Psychologen in meiner Stadt, kurz vorstellig werden, sagen um was es mir geht und mir bescheinigen lassen, dass ich die probleme von früher nichtmehr habe?
Das kannst du natürlich machen, wobei ein Psychologe evtl. nicht der richtige Ansprechpartner für dein Anliegen sein könnte.
Die Diagnose wurde sicher von einem Facharzt für Neurologie/Psychiater gestellt, such dir einen solchen und versuche es dort. Nicht, dass es noch mehr verwickelt wird.

Viel Erfolg dabei
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.08.2016, 14:15   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
Standard

Ich selber weis eben nichtmehr, wer die Diagnose überhaupt gestellt hat. Ich glaube der Arbeitsamtsarzt hat das eben noch erwähnt, weil ich eben für meine Fehler die Schuld bei anderen gesehen hatte und Zitat " keinerlei Verantwortung übernehmen wollte" . Inwiefern dies dann schon ein Kriterium für eine Persönlichkeitsstörung sei, lassen wir mal dahingestellt ( ich hab halt mal offen und laut gesagt, wo Arbeitsamt und Betreuer fehler machten, die hätten nicht passieren dürfen, meiner meinung nach ). Ich denke mal, dass die bestehende Betreuung eben auch zu der Diagnose geführt hat, weil Betreuung heist ja , dass man nicht geschäftfähig ist.

Ich habe jetzt sogar dem Ex Betreuer noch eine Email geschrieben, Ihn drum gebeten, an wenn ich mich da eigentlich wenden könnte.
EIne Stelle im Landkreis habe ich gefunden, da rufe ich nachher mal an.

Das Problem bei mir ist, ich habe in exakt 4 Wochen Musterung,ich hoffe, dass ich bis dahin ein Ergebniss haben kann.
Executrix ist offline  
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Alt 01.08.2016, 14:35   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Du hattest geschrieben:
Zitat:
kann ich einfach zum Psychologen in meiner Stadt, kurz vorstellig werden,
dazu musst du nicht wissen wer die vorherige Diagnose gestellt hat.
Such dir aus dem Telefonbuch einen Neurologen und versuche einen Termin zu bekommen. Vorher würde ich dort im Büro aber sagen um was es gehen soll.

Sobald du den Termin hast und der Neurologe dir das bestätigen kann zahlst du seine Rechnung und das war`s dann. Sollte schon in 4 Wochen zu schaffen sein
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michaela mohr ist offline  
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Alt 01.08.2016, 15:41   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Zitat von Executrix Beitrag anzeigen
Ich denke mal, dass die bestehende Betreuung eben auch zu der Diagnose geführt hat, weil Betreuung heist ja , dass man nicht geschäftfähig ist.
Hallo Executrix,

das ist in dieser Form vor 24 Jahren, mit dem Ende der Vormundschaft, bereits abgeschafft worden.

Die Einrichtung einer Betreuung hat auf die eigene Geschäftsfähigkeit erst einmal gar keinen Einfluss.

Und eine bestehende Betreuung führt auch nicht zu einer Diagnose, es bedarf vielmehr einer bestehenden Erkrankung damit überhaupt eine Betreuung eingerichtet wird.
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agw ist offline  
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Alt 01.08.2016, 18:11   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Executrix,

das ist in dieser Form vor 24 Jahren, mit dem Ende der Vormundschaft, bereits abgeschafft worden.

Die Einrichtung einer Betreuung hat auf die eigene Geschäftsfähigkeit erst einmal gar keinen Einfluss.

Und eine bestehende Betreuung führt auch nicht zu einer Diagnose, es bedarf vielmehr einer bestehenden Erkrankung damit überhaupt eine Betreuung eingerichtet wird.
ja, dass heisst es zumindest.

Mir wurde damals die geschäftsfähigkeit aberkannt.

Heist aber auch im gegenschluss, dass keinerlei Erkrankung mehr besteht wenn eine Betreuung dann beendet wird, sehe ich das richtig?

So, ich habe am 22ten einen Termin, als eine Woche vor der Musterung, hoffe, dass ich da eine Korrekte Einschätzung des Arztes bekommen kann um hier endlich einen Schlussstrich ziehen zu können
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Alt 01.08.2016, 19:11   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Heist aber auch im gegenschluss, dass keinerlei Erkrankung mehr besteht wenn eine Betreuung dann beendet wird, sehe ich das richtig?
Nein, das heißt es nicht! Eine Aufhebung einer Betreuung kann aus vielen Gründen erfolgen. U.a. auf Antrag der betreuten Person.
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Alt 01.08.2016, 21:51   #8
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Moin Executrix

Eine Betreuung kan aufgehoben werden, wenn die Gründe für die Betreuung nicht mehr vorliegen. Sprich: Wenn Du Deine Angelegenheiten auch wieder selber regeln kannst und tust.

Die damalige Diagnose (egal wie weit sie stimmte oder nicht) war nicht der Grund für die Betreuung, sondern nur eine der Voraussetzungen, um eine Betreuung bekommen zu können.

Und egal, ob die Diagnose oder eine andere: Ein Mensch kann eine Erkrankung haben, die er seinen Lebtag nicht wieder los wird. Trotzdem ist es möglich, dass er mit der Erkrankung leben kann, ohne dass sie akut (wieder) ausbricht.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.08.2016, 11:44   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Executrix

Eine Betreuung kan aufgehoben werden, wenn die Gründe für die Betreuung nicht mehr vorliegen. Sprich: Wenn Du Deine Angelegenheiten auch wieder selber regeln kannst und tust.

Die damalige Diagnose (egal wie weit sie stimmte oder nicht) war nicht der Grund für die Betreuung, sondern nur eine der Voraussetzungen, um eine Betreuung bekommen zu können.

Und egal, ob die Diagnose oder eine andere: Ein Mensch kann eine Erkrankung haben, die er seinen Lebtag nicht wieder los wird. Trotzdem ist es möglich, dass er mit der Erkrankung leben kann, ohne dass sie akut (wieder) ausbricht.

MfG

Imre
Hallo, das mag ja sein.

ich habe nur in meinen Unterlagen auch noch den Vorvermerk ( Vorgespräch ) eines Klinikaufenthaltes, wo auch festgehalten wird, dass welche Probleme ich auch immer gehabt hätte keinerlei Anzeichen mehr für derren vorhandensein besteht. Mein Ehemaliger betreuer ging auch immer von einer Reifeverzögerung aus ( bin ja ne Frühgeburt ), ein Übereifriger Arbeitsamtsarzt meinte dann aber Persönlichkeitsstörung, weil ich die Schuld eigener Fehler bei andern, nur nicht bei mir gesehen habe.

Einer der Gründe für die Beendigung der Betreuung sei aber, dass diese nichtmehr vorliege und ich meine Angelegenheiten wieder selbst regeln könne.

ich selbst habe mich sehr mit diesem Krankheitsbild befasst:
Auf dem Bundeswehrfporum wo ich aktiv bin haben wir eine Unteroffizierin, der Schizopronie unterstellt wurde, die ist ebenfalls kurz vor Dienstantritt zu einem Facharzt, hat mit Ihm lange gesprochen, der hat ihr nur bescheinigt, dass die Probleme wo Sie hatte nichtmehr beweisbar wären, Sie also als Gesund gilt.

Die Breite Mehrheit ist leider nachwievor der Überzeugung, dass es Unheilbare Krankheiten gibt.

Ich möchte halt nicht scheitern, wegen etwas was seit 5 Jahren nichtmehr vorhanden ist. Dazu muss gesagt werden, dass mein Betreuer die Berufswahl/Wunsch mit der Bundeswehr alternative Bundespolizei immer unterstützt hatte.

Die Forderungen nach Therapien ( es wr immer das Arbeitsamt wo das im Zusammenhang mit geförderter Ausbildung forderte ) kamen ja erst auf, dass Ei habe ich mir ja auch selbst gelegt - weil ich eben Schuld für eigenes Versagen bei andern suchte, ich damals noch ne Offene Bewährung hatte. Das Therapiethema war durch, nachdem ich wie gesagt 2011 für 2 Wochen nochmal in einer Klinik für Verhaltensmedizin war, mich da aber total unwohl gefühlt habe und nach 2 Wochen nach hause gegangen bin. Ich war dann noch zu 2 Ambuklanten Therapien bei einem Psychologen/Neurologen, der klar erklärte es gebe seiner meinung nach keinerlei Grund für eine Stationäre Therapie, auch eine ambulante sei unnötig, da ich keinerlei Persönlichkeitsstörung hätte sondern einfach eine Reifeverzögerung die dabei ist Sich rauszuwachsen, man müsse mich einfach mehr Sachen selbst machen lassen und Schritt für Schritt mehr Verantwortung übertragen anstatt von vorneherein zu Behaupten, dass ich dies nicht könne.

Privat läuft es ebenfalls sehr gut, seit einem Jahr wieder seit langem eine feste Freundin, die mich aber auch Unterstützt.
Mit meiner Familie komm ich soweit klar - bis auf meine Mutter, die ja damals die Betreuung einrichtete. Sie will immer noch nicht so ganz wahrhaben, dass ich diese Betreuung nichtmehr brauchte, ich durfte mir am Wochenende auch wieder den Satz anhören, dass ich das nichtmehr gewollt habe.

In den Betreuungsakten steht auch der vermerkt, dass meine Eltern bzw eher meine Mutter der Überzeugung seien, dass ich niemals eigenständig Leben könnte, das Gericht und der Betreuuer waren aber anderer Meinung, beim letzten Gerichtstermin wo meine Eltern dabei waren ( 2013 ) klar gesagt, dass bei mir eine Massive verbesserung stattfindet.

Was ich jetzt eben angeplant habe ist die Wiedereinstellung bei der Bundeswehr, entweder als Unteroffizier inklusive Berufsausbildung bei der Truppe oder wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht Möglich wäre, dann als Mannschafter. Die Alternative wäre die Bundespolizei. Für mich wäre ersteres eben wichtiger, weil dies zum einen immer mein Kindheitswunsch war, ich eben schonmal, dort war, damals mit 18 wegen Unreife raus musste und es meine Fahrkarte weg aus meiner Geburtsstadt wäre, quasi ein kompletter Neuanfang.

Geändert von Executrix (02.08.2016 um 12:06 Uhr)
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Alt 02.08.2016, 19:18   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Executrix

Dann geh doch Deinen Weg und mache Dir nocht so viele Sorgen darüber, dass Dir irgendjemand alte Steine in den Weg legt.

Wenn du das Gutachten zur Aufhebung der Betreuung hast, dann ist das schon mal das beste Gegenargument. (Das kannst Du dir ggf. beim Betreuungsgericht kopieren lassen.

Es gibt tatsächlich unheilbare Krankheiten:
z.B. Dummheit gepaart mit Vorurteilen.

Viel Glück
wünscht

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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