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Keine Rente,aber was dann?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine Rente,aber was dann? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe vor ein paar Wochen die Betreuung meines Bruders übernommen,und bin ein wenig hilflos.Mein Bruder ist 56 Jahre alt ...


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Alt 01.08.2016, 17:11   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.07.2016
Beiträge: 9
Standard Keine Rente,aber was dann?

Ich habe vor ein paar Wochen die Betreuung meines Bruders übernommen,und bin ein wenig hilflos.Mein Bruder ist 56 Jahre alt und ist an Korsakow erkrankt.Er hat die letzten 4 Jahre von seinen Ersparnissen gelebt.Nun muss er aber in ein Seniorenheim umziehen,da er nicht mehr alleine leben kann.Ich war bei der Rentenberatungsstelle und dort teilte man mir mit,das er keinen Anspruch auf die Rente hat ,da er in den letzten 5 Jahren nicht gearbeitet hat. Ist das richtig und wenn ja wovon soll es nun leben?Seine Ersparnisse reichen vielleicht für die nächsten 3 Monate.Ich habe so viele andere Fragen.Gibt es auch irgendwo Stellen,wo ich die passenden Antworten finden kann?
lisamarie ist offline  
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Alt 01.08.2016, 18:15   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Gibt es auch irgendwo Stellen,wo ich die passenden Antworten finden kann?
Hallo lisamarie,

die gibt es, aber es fehlt eher schon an den sozialhilferechtlichen Grundkenntnissen.

Wende die schnellstmöglich zur Beratung an die zuständige Betreuungsbehörde. Dort können dir die Mitarbeiter erst einmal weiterhelfen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 02.08.2016, 10:05   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
Standard

Stell einen Antrag auf Übernahme der Heimkosten beim Sozialamt seiner Stadt. Sollte er in seiner Wohnung verbleiben wollen auf Grundsicherung. Ich nehme an, er ist nicht mehr arbeitsfähig. Ansonsten Hartz IV beantragen.
Auf jeden Fall wäre auch zu prüfen, ob die Krankheit nicht schon länger besteht z.B schon in der Zeit bestand als er noch arbeitete oder doch in einem zeitnahmen Rahmen danach.
Für die Gewährung einer Rente ist letztendlich nicht entscheidend wann der Antrag auf Zahlung gestellt wird sondern wann das Ereignis eingetreten ist, welches den Anspruch auf Rente auslöst.
Wahrscheinlich ist ein Betreuungsgutachten erstellt worden. Vielleicht gibt das ja was über den Zeitpunkt her. Ansonsten über den Hausarzt wenn er den Bruder schon länger behandelt.
Du kannst dich aber auch bei der Betreuungsbehörde oder bei einem Betreuungsverein beraten lassen welche Möglichkeiten es gibt. Auch bei allen anderen Fragen rund um die Betreuung stehen dir diese Stellen zur Seite.
Salei ist offline  
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Alt 02.08.2016, 18:21   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von Salei Beitrag anzeigen
Für die Gewährung einer Rente ist letztendlich nicht entscheidend wann der Antrag auf Zahlung gestellt wird sondern wann das Ereignis eingetreten ist, welches den Anspruch auf Rente auslöst.
Das ist spannend. hast Du da irgendwelche Gesetzesgrundlagen oder ähnliches dazu?

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.08.2016, 22:51   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.07.2016
Beiträge: 9
Standard

Ich habe morgen bei der Betreuungsbehörde in Schwelm einen Termin.Ich hoffe, das man mir dort weiterhilft.Vielen Dank für eure Tipps.
lisamarie ist offline  
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Alt 03.08.2016, 15:48   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
Standard

@ Imre:
Hier ein Auszug aus dem sozialmedizinischem Glossar der Deutschen Rentenversicherung aus dem mein Vorschlag hervorgeht.
Für einen meiner Betreuten läuft dieses Vorgehensweise gerade

Leistungsfall

Der Begriff "Leistungsfall" bezeichnet im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung den Zeitpunkt, in dem sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rentenleistung erfüllt sind. Der Leistungsfall setzt den Eintritt des Ereignisses voraus, das für die Leistung vorgeschrieben ist, z. B. bei der Altersrente das Erreichen eines bestimmten Lebensjahres, bei der Erwerbsminderungsrente den Eintritt der Erwerbsminderung.
Im Feststellungsverfahren für eine Erwerbsminderungsrente kommt es darauf an, ein konkretes Datum für den Eintritt einer leistungsrelevanten Einschränkung im Erwerbsleben (Eintritt der Erwerbsminderung) zu bestimmen.
Salei ist offline  
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Alt 03.08.2016, 19:44   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Danke Salei

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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