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Akteneinsicht

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Hallo, Meine Mutter verstarb im April und wurde wie mein Vater von einem Betreuungsverein betreut. Beide hatten den gleichen Betreuer, ...


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Alt 17.08.2016, 14:03   #1
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Beiträge: 6
Standard Akteneinsicht

Hallo,

Meine Mutter verstarb im April und wurde wie mein Vater von einem Betreuungsverein betreut. Beide hatten den gleichen Betreuer, bzw. die gleichen, da mehrmals gewechselt wurde. Jedoch immer innerhalb des Betreuungsverein.
Um unser Erbe antreten zu können, benötigte man auch die Unterschrift des Betreuers als Vertretung für meinen Vater.
Dies klappte aus diversen Gründen bis heute nicht.

Grund 1: Sparkasse erkannte die Vertretung des Betreuers nicht an ( dies liegt im Krankenhaus und hatte eine Vertretung gestellt ).
Dies wurde jedoch noch am selbigen Tag doch noch genehmigt durch die Bank.

Grund 2: Die Sparbücher sind verschwunden, 1 wurde von meiner Mutter selbstgemacht, 1 durch einen Betreuer des Vereins.
Keiner der Betreuer hatte es in den letzten 7 Jahren geschafft mal danach zu schauen wo diese sind und als Verlust zu melden.
Die Kosten für die Neuanschaffung eines der Sparbücher wurde den Erben auferlegt.
Das Kontoguthaben konnte aufgelöst werden, davon ging natürlich zuerst die Rechnung für den Betreuungsverein in höhe von 2100€ für 1 Jahr ab.
Eines der Sparbücher könnte man nun auflösen, da der Bankmitarbeiter eine Lücke gefunden hat.
Alle Erben haben mittlerweile unterschrieben ausser der Betreuer in Vertretung für meinen Vater und dazu kommen wir zu Grund 3.

Grund 3: Da der Betreuer meines Vaters ja längerfristig erkrankt ist, wurde ein Verhinderungsvertreter bestellt.
Dieser wurde am 04.08. vom Gericht aus dazu bestellt.
Da die Dame die vom vorherigen Betreuer bevollmächtigt war, allerdings 3 Wochen im Urlaub war, hieß es der Verhinderungsvertreter würde dies dann tun.
Tat er aber nicht, obwohl ich diesen darum bat sich bitte zu melden sobald er vom Gericht offiziell bestellt wurde.
Es kam keine Reaktion mehr. Also schrieb ich nach dem Urlaub die Dame an und fragte wie es nun weiter geht. Diese schrieb mir, das sie nicht dafür zuständig sei und besagter Verhinderungsvertreter nun bis zum 25.08. in Urlaub sei und dann würde man weiteres vorgehen besprechen.

Nun fragte ich die Dame, warum dies nicht erledigt wurde, sowie andere wichtige Sachen. Mein Vater hat zum Beispiel keine Krankenkarte wegen fehlender Bilder. Hab extra Bilder per Mail gesendet und gefragt ob sie diese verwenden können. Keine Antwort. Heute habe ich dann selber bei der Krankenkasse angerufen und konnte dort dann das Bildhochladen. Arbeitsaufwand: 5 Minuten!

Worum es mir geht, ist das dieser Verein immer sagt, dafür können wir nix, es tut uns leid u.s.w.
Es kann doch nicht sein, das sämtliche Betreuer nicht in der Lage waren mal nachzuschauen wo denn die Sparbücher sind, eine Krankenkarte zu bestellen, GEZ abzumelden ( dadurch sind meinen Eltern Schulden im Vierstelligen Bereich entstanden, die natürlich auch meine Eltern bezahlen mussten. Allerdings weiß der Verein nicht, das ich dies weiß, da ich das nur durch Zufall gesehen habe.
Außerdem zeigte mein Vater mir mal ein Schreiben eines Gerichtes mit einer Haftdrohung falls er die Eidestaatliche Versicherung nicht ablegt für Schulden bei einem Inkassounternehmen. Diese Schulden stammen wohl ebenfalls aus der Zeit seit der Betreuung und sind wohl beim Kabelfernsehen aufgelaufen.
Nun bin ich am überlegen ob es nicht doch ratsam wäre Akteneinsicht zu forden für die Akte meiner Mutter um zu schauen ob da nicht noch mehr schief gelaufen ist. Nur wo mach ich dies? Direkt beim Verein selber oder bei Gericht?
Es wurde von meiner Schwester und mir eine Entlastungserklärung unterschrieben. Alledings gingen wir damals davon aus, das alles seine Richtigkeit hat. Können wir trotzdem noch Einsicht fordern?

Auf die entstanden Schulden habe ich den Verein noch nicht hingewiesen, da ich davon ausgehe das sie dann komplett dicht machen und die Unterschrift für meinen Vater verweigern.
Allerdings möchte ich dies auch nicht so hinnehmen.
Nach allem muss man betteln, selbst das mit dem Verhinderungsvertreter haben wir selbst in Angriff genommen, da sich dort niemand bemüht hat, wohlwissend das der eigentliche Betreuer für längere Zeit ausfällt bzw. nicht klar ist ob er überhaupt nochmal zurück kommt.
Das einzige was ohne Nachfrage zu klappen scheint, ist das erstellen und versenden der Betreuungsvergütung.
Meine Beschwerde wie sowas sein kann, bei der Geschäftsführung lief auch etwas seltsam ab. Gestern hieß es noch: nein, so etwas darf nicht sein, man kümmere sich darum und wolle zurückrufen.
Allerdings kam kein Rückruf. Als ich heute morgen nochmals dort anrief hieß es dann: Ja das ist halt alles schlecht gelaufen und man könne ja nix dafür.

So, nun zu meinen Fragen:
Können wir noch Akteneinsicht fordern, wenn ja wie?
Wäre es ratsam einen Anwalt aufzusuchen, der klärt was da mit der GEZ falsch gelaufen ist und ob der damalige Betreuer eventuell dafür haftbar ist?
Oder doch erst einmal höflich beim Verein nachfragen was denn da passiert ist? ( allerdings hab ich da wie oben schon beschrieben, die Angst das dann garnichts mehr gemacht wird )
Peppermint ist offline  
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Alt 17.08.2016, 16:16   #2
agw
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Hallo,

Zitat:
Es wurde von meiner Schwester und mir eine Entlastungserklärung unterschrieben.
das ist, je nach Formulierung der Entlastungserklärung, eher eine schlechte Idee.

Akteneinsicht bei Gericht könnt ihr natürlich einfordern, jedoch wird da wenig sein, da ihr wahrscheinlich den Verein ja von der Rechnungslegung befreit habt.

Alle Unterlagen von der Betreuung der Mutter sind natürlich an alle Erben auszuhändigen. In eurem Fall könnte das etwas schwierig werden, da der Vater ja weiterhin durch einen Vereinsbetreuer des gleichen Vereins betreut wird. Falls dieser auch eine Entlastungserklärung abgegeben hat müsste geprüft werden ob er diese überhaupt befreiend leisten konnte. Hier könnte ggfls. das Gericht einen Ergänzungsbetreuer für die Prüfung der Ansprüche gegen den Verein bestellen. Dazu müssten alle bekannten Tatsachen an das Betreuungsgericht mitgeteilt werden.

Warum es eine Rundfunkgebührenbefreiung geben soll wenn soviel Geld da ist das davon die Betreuervergütung gezahlt werden kann erschließt sich mir noch nicht, außer die Eltern waren beide im Heim. Dann wäre es schon evtl. ein Fehler des Vorbetreuers.

Zitat:
Wäre es ratsam einen Anwalt aufzusuchen, der klärt was da mit der GEZ falsch gelaufen ist und ob der damalige Betreuer eventuell dafür haftbar ist?
Dafür braucht ihre keinen Anwalt, klären ob die Grundlagen für eine Befreiung vorlagen könnt ihr auch selber. Wenn ein Versäumnis des Vorbetreuers vorliegt müsste von diesem halt Regress gefordert werden.
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Alt 17.08.2016, 17:33   #3
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo,



das ist, je nach Formulierung der Entlastungserklärung, eher eine schlechte Idee.

Akteneinsicht bei Gericht könnt ihr natürlich einfordern, jedoch wird da wenig sein, da ihr wahrscheinlich den Verein ja von der Rechnungslegung befreit habt.

Alle Unterlagen von der Betreuung der Mutter sind natürlich an alle Erben auszuhändigen. In eurem Fall könnte das etwas schwierig werden, da der Vater ja weiterhin durch einen Vereinsbetreuer des gleichen Vereins betreut wird. Falls dieser auch eine Entlastungserklärung abgegeben hat müsste geprüft werden ob er diese überhaupt befreiend leisten konnte. Hier könnte ggfls. das Gericht einen Ergänzungsbetreuer für die Prüfung der Ansprüche gegen den Verein bestellen. Dazu müssten alle bekannten Tatsachen an das Betreuungsgericht mitgeteilt werden.

Warum es eine Rundfunkgebührenbefreiung geben soll wenn soviel Geld da ist das davon die Betreuervergütung gezahlt werden kann erschließt sich mir noch nicht, außer die Eltern waren beide im Heim. Dann wäre es schon evtl. ein Fehler des Vorbetreuers.



Dafür braucht ihre keinen Anwalt, klären ob die Grundlagen für eine Befreiung vorlagen könnt ihr auch selber. Wenn ein Versäumnis des Vorbetreuers vorliegt müsste von diesem halt Regress gefordert werden.
Danke für Deine Antwort.
Ob die Schulden nun durch nicht bezahlung der Gebühr oder wegen des nicht abmelden zustande gekommen sind, sind noch nicht klar. Werde mal versuchen bei der GEZ Auskunft zu bekommen. Fakt ist jedoch das Schulden auf einmal da waren für einen Zeitraum in dem beide schon unter Betreuung standen. Der damalige Betreuer zeigte mir nämlich mal kurz die Finanzen und ich fragte was da passiert sei. Dieser gab zu das da wohl der damalige Betreuer Mist gebaut hätte. Ich gehe davon das dies der gleiche Betreuer war, der das eine Sparbuch mit fast 40.000€ gemacht hatte, was nun nicht mehr auffindbar ist und als Verlust gemeldet werden musste.
Ich dachte das dann wenigstens von Seiten des Vereins mal kommt das sie die Gebühren, wenn auch nur 15€ übernehmen würden. Zumal es ein Betreuer des Vereins war, der Schuld daran ist das ein Großteil des Erbes nicht ausgezahlt werden kann und man nun 6 Monate bis zur Freigabe des Sparbuch´s warten muss.
Peppermint ist offline  
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Alt 19.08.2016, 10:06   #4
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Alle Unterlagen von der Betreuung der Mutter sind natürlich an alle Erben auszuhändigen.
Nicht nur die Betreuungsunterlagen sondern ALLES was der Mutter gehörte, aber vom Betreuer "verwaltet" wurde, ist den Erben ohne wenn und aber auszuhändigen. Kontoauszüge, Verträge, etc.

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
In eurem Fall könnte das etwas schwierig werden, da der Vater ja weiterhin durch einen Vereinsbetreuer des gleichen Vereins betreut wird. Falls dieser auch eine Entlastungserklärung abgegeben hat müsste geprüft werden ob er diese überhaupt befreiend leisten konnte.
befreiend oder nicht, ... egal. Der Betreuer hätte die Genehmigung des Gerichts einholen müssen. Auch wenn er die Genehmigung bekommen hat, haftet er für darus entstehenden Schaden- nicht das Gericht.

@Peppermint, verlangt nicht Akteneinsicht, verlangt die sofortige Herausgabe ALLER Akten deiner Mutter. Sie gehören weder den Betreuern noch dem Verein sondern alleine den Erben.
Ich weiß ja nicht, wie lange Ihr Erben jetzt schon hingehalten werdet. Aufgrund eigener Erfahrung hätte ich aber bereits mit Hilfe eines Anwalts etwas in Richtung Zwangsgeld veranlasst um wenigstens erstmal die Unterschrift zu erhalten.
Ich hatte/habe nämlich ein ähnliches Problem: Zwei meiner von Berufsbetreuerinnen betreuten Angehörigen sind kurz nacheinander verstorben. Beide Betreuungen wurden rechtswidrig eingerichtet (wir Erben erfuhren erst nach Wochen, dass da jemand aus der Verwandschaft illegal entmündigt und aller Menschenrechte beraubt wurde). Natürlich geschah das auch gegen den erklärten Willen der betroffenen Personen. Unsere Beschwerden wurden erwartungsgemäß abgelehnt. Genauso unsere Angebote die Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen. Wie fast immer in vergleichbaren Fällen - wurden wir mit den üblichen Standardbegründung abgewiesen: unkooperativ, Hinterfragen ärztlicher oder pflegerischer Entscheidungen, etc. Dass sich außer mir noch drei weitere Personen zur ehrenamtlichen Betreuung bereit erklärten, störte zumindest die zwei Rechtsbruch praktizierenden Richter vermutlich keinen Moment.

Die Betreuerinnen sind mittlerweile vielleicht auch gestorben oder seit etlichen Monaten im Urlaub? Jedenfalls kam noch kein einziges Lebenszeichen, seit wir vor Monaten zuerst nur höflichst voll umfängliche Rechenschaften über die gesamten Betreuungszeiten erbeten haben und diese dann - nach viel zu lange Zögern - endlich auch ultimativ per Fax anforderten. Gleichzeitig verlangten wir die Herausgabe aller von den Betreuerinnen in Besitz genommenen Akten incl. aller während der Betreuung hinzugekommenen Akten, Verträge, Kontoauszüge, etc. und dazu die Herausgabe jedweder evtl. sonstigen beweglichen Sachen, die Eigentum der verstorbenen Personen waren.

Mittlerweile sind zwei Anwälte dabei, die Betreuerinnen kostenpflichtig an ihre Pflichten gegenüber uns Erben zu erinnern.
Eine der Betreuerin kann sich zudem auch schon auf die Schadenersatzklage freuen.
So wie es mittlerweile nach unseren umfangreichen Recherchen aussieht, bekommt wohl auch noch ein Staatsanwalt was zu tun.

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Goudah Eitec ist offline  
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