Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsverkauf im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
da mein Bruder jetzt doch im Heim bleibt,stellt sich die Frage der Kostenübernahme.Da er noch eine Eigentumswohnung hat ,gehe ...
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23.08.2016, 12:43 | #1 |
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Beiträge: 9
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Wohnungsverkauf
Hallo
da mein Bruder jetzt doch im Heim bleibt,stellt sich die Frage der Kostenübernahme.Da er noch eine Eigentumswohnung hat ,gehe ich davon aus ,das man diese erst verkaufen muss und von dem Geld die Heimkosten zu bezahlen.Ich habe im Augenblickt eine Versorgungsvollmacht.Was muss ich jetzt machen ,damit ich die Wohnung verkaufen darf? Darf man ich das überhaupt? Für eure Antworten sage ich schon mal : Danke. LG. Lisamarie |
23.08.2016, 12:57 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Sollte die Vorsorgevollmacht beurkundet sein, darfst du die Wohnung verkaufen. Wenn nicht, dann nicht. Rechtlich gesehen geht man von dem Grundsatz "Die Vollmacht folgt dem Rechtsgeschäft!" aus. Da der Verkauf eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung notariell beurkundet werden muss, trifft dies auch auf die Vollmacht zu (die kann aber auch von einer Behörde oder einem Gericht beurkundet sein).
Sollte die Vollmacht nicht beurkundet sein, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als für diesen Bereich der Vermögenssorge eine Betreuung anzuregen, sodass du handlungsfähig wirst. Lass dich hier einfach mal von der Betreuungsbehörde, unter Vorlage der Vollmacht, beraten.
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