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Schulden durch Betreuer, DRINGEND Hilfe benötigt!!!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden durch Betreuer, DRINGEND Hilfe benötigt!!! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebes Forum, zur Situation: Meine Frau (Pflegestufe 2 D) und ich haben bis 05/14 in der eigenen Wohnung gelebt. ...


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Alt 01.09.2016, 14:43   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2016
Beiträge: 18
Standard Schulden durch Betreuer, DRINGEND Hilfe benötigt!!!

Hallo liebes Forum,

zur Situation:
Meine Frau (Pflegestufe 2 D) und ich haben bis 05/14 in der eigenen Wohnung gelebt. Dann hatte ich wegen einer verpflanzten Herzklappe Probleme, bei meiner Frau die Pflege abends durchzuführen. Deshalb haben wir nach einer anderen Möglichkeit gesucht, auf alle Fälle zusammen zu leben und dass auch die Pflege meiner Frau sichergestellt ist.

Gut und schön.
Unsere damalige Betreuerin hat alles beantragt und alles wurde bewilligt.

Das Problem:
Die Miete beträgt für uns beide 450,- Euro, also 900,- Euro.

Die Betreuerin sagte uns, dass die Grundsicherung die Miete direkt überweist, was aber falsch war. Stattdessen zahlte sie uns über 700,- Euro zur freien Verfügung aus. Nun wurden die 900,- Euro nicht überwiesen, was der Fehler von der Betreuerin war. Seit November 15 müssen meine Frau und ich jeden Monat mit 50,- Euro weniger auskommen.

Dies haben wir auch drei Mal seit vergangenem Jahr dem Gericht mitgeteilt, dass wir dies nicht verschuldet haben, sondern einzig und alleine die Betreuerin. Keine Reaktion vom Gericht.

Wir suchen nun Hilfe, weil wir nicht mehr für die von der Betreuerin aufgebauten Schulden haften woĺlen sondern dass die Betreuerin dafür gerade zu stehen und uns diese Gelder zurück zu erstatten hat.


Die meisten Anwälte in Lübeck sind ebenfalls Betreuer und deshalb wollen die sich damit nicht auseinandersetzen; nach dem Motto: "Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus". Für mich ist das unfassbar. Da will man Beratung und kriegt diese nicht.

Habt ihr einen Vorschlag?

Viele Grüsse
Franz aus Lübeck
Franz ist offline  
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Alt 01.09.2016, 18:04   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wir suchen nun Hilfe, weil wir nicht mehr für die von der Betreuerin aufgebauten Schulden haften woĺlen sondern dass die Betreuerin dafür gerade zu stehen und uns diese Gelder zurück zu erstatten hat.
Ihr werdet es nicht gerne hören aber an Erstattung ist bei dem Geschilderten nicht zu denken.

Zur Erklärung:
Grundsicherung (auch für 2 Personen) setzt sich aus den Kosten der Gesamtmiete, der Heizung und 2 Mal dem Grundsicherungsbedarf zusammen. Grundsicherung monatlich beträgt ohne alle Abzüge 407 Euro pro Person, das macht für euch beide zusammen also 814 Euro.

Wenn weniger ausgezahlt wurde, wurde evtl. der Strom- den muss man selbst bezahlen- und evtl. die Vorauszahlungen für Medikamente geleistet oder auch der monatlich anzusparende Betrag weggelegt. Das müsst ihr konkret eure Betreuerin fragen.

Wenn die Miete nicht direkt vom Amt an den Vermieter gezahlt wurde, dann muss das Geld noch auf eurem Konto sein.

Irgendwas kann da also nicht stimmen.
Ihr müsstet also bitte erst mal zu dem oben geschilderten Sachverhalt noch etwas mehr schreiben.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.09.2016, 19:21   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Sofern ihr als Bearfsgemeinscdhaft lauft, würde das Sozialamt nicht 2x 407,00 € zahlen, sondern weniger:

Der Sozialhilfesatz wird ab 01.01.2016 auf EURO 404,- erhöht (Regelbedarfsstufe 1).

Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende beträgt ab dem 1. Januar 2016

Regelbedarfsstufe 1 = EURO 404,00 (2015: EURO 399,00).
...
Regelbedarfsstufe 2 = EURO 364,00 (2015: EURO 360,00);
...
Beträge für 2016: Laut Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016
(RBSFV 2016) vom 22.Oktober 2015.
Beträge für 2015: Laut Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2015
(RBSFV 2015) vom 14. Oktober 2014.


Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.
Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.
...

Ihr solltet nachprüfen, wieviel Geld für die Miete (Kosten der Unterkunft bewilligt wurde. Eure Miete ist reichlihc hoch.
Die würde hier in meiner Gegend bestenfalls 6 Monate lang übernommen werden und dann nur noch der ortsübliche Satz.
Es gäbe auch eine Aufforderung, die Wohnung zu wechseln.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.09.2016, 19:36   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Imres`s Rechnung ist die Richtige. Mein Rechenbeispiel ist falsch, also bitte nicht irritieren lassen.

Aber das da:
Zitat:
bis 05/14 in der eigenen Wohnung
haben wir beide übersehen.

Das heisst also, ihr lebt in einer Einrichtung? Da wäre die Frage welche Wohnform und wer der Kostenträger ist?
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 01.09.2016, 20:47   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2016
Beiträge: 18
Standard

Haĺlo an alle:
Wir wohnen in der "Seniorenwohngemeinschaft ........" , keine Klarnamen bitte wo auch viele junge Menschen leben.

Wir wollen beide sehr gerne wieder in eine eigene Wohnung ziehen und den Pflegedienst trotzdem weiter nehmen. Das ist deswegen, weil wir einen Kater hatten und den sehr vermissen.

Die Betreuerin begeht Rufmord indem sie behauptet, dass ich meiner Frau Schaden zufüge, was das Betreuungsgericht auch weiß. Niemand hat sich dazu geäußert noch entschuldigt. Auch behauptet sie, dass ich mit einer Bewohnerin ein Verhältnis hätte, was absolut falsch und gelogen ist. Dass ich mit meiner Frau nicht mehr intim bin, wird auch von ihr behauptet und niemand sagt etwas dazu.

Ich könnte fortfahren. Wollt ihr mehr lesen?

VG
Franz


I][/I]
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Imres`s Rechnung ist die Richtige. Mein Rechenbeispiel ist falsch, also bitte nicht irritieren lassen.

Aber das da:


haben wir beide übersehen.

Das heisst also, ihr lebt in einer Einrichtung? Da wäre die Frage welche Wohnform und wer der Kostenträger ist?
Franz ist offline  
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Alt 02.09.2016, 07:56   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wollt ihr mehr lesen?
Nein!

Was das jetzt alles mit nicht gezahlter Miete zu tun haben soll ist mir nicht klar.

Ich denke, es bleibt nur euch/dich auf die Beschwerdemöglichkeit beim Betreuungsgericht und der Betreungststelle hinzuweisen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.09.2016, 15:56   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2016
Beiträge: 18
Standard

Das wurde uns nicht ein einziges Mal bekanntgegeben.
Meine Frau hat nun das dritte Mal dem Gericht bekanntgegeben, dass sie nicht mehr von der jetzigen Frau betreut werden will. Die Betreuerin wird behaupten, dass ich sie dazu dränge.
Wir werden sogar gedemütigt indem von der Betreuerin behauptet wird, dass (ich) wir keinen Sex mehr hätten und dass ich ein Verhältnis zu einer Bewohnerin hätte. Diese Behauptung hält sich seit Februar und die Betreuerin hat sich nicht für diese Unterstellung bei mir geschweige denn bei der Mitbewohnerin entschuldigt. Das Gericht hat sich auch nie geäußert oder hat die Betreuerin dafür gerügt ect.

Daraufhin haben wir den Richter in unserem allerletzten Brief gefragt, was unsere intimsten Dinge die Betreuungsbehörde, die Betreuerin noch jemand anderem etwas angeht?

EINEN SCHEISSDRECK GEHT SIE DAS AN!!!
Franz ist offline  
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Alt 12.09.2016, 19:05   #8
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Entschuldige bitte, aber dann frage ich mich doch, was dieses Thema hier in einem Forum zu suchen hat.

Welche Fragen bzgl. Schulden/Mieten sind denn noch offen? Alles andere geht uns nämlich auch nichts an.
Boomer ist offline  
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