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Wie löse ich den Betreuer ab?

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Hallo, ich bin ganz neu hier, weil ich eine Frage habe und mich mit dem Thema Betreuung noch nie auseinander ...


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Alt 09.09.2016, 21:59   #1
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Registriert seit: 07.09.2016
Beiträge: 2
Standard Wie löse ich den Betreuer ab?

Hallo,

ich bin ganz neu hier, weil ich eine Frage habe und mich mit dem Thema Betreuung noch nie auseinander setzen musste.

Es ist so, dass ich eine Tante habe, die eine geistige Behinderung hat.
Sie war allerdings so fit, dass sie einige Jahre alleine gelebt hat. Allerdings hat das nicht ganz so gut geklappt. Da sie ca. 1 Stunde Fahrtzeit von uns entfernt wohnt, konnte man leider auch nicht mal eben jeden 2. Tag kurz bei ihr vorbeischauen.
Nun ist es so, dass sie während einem Aufenthalt in einer Psychiatrischen Klinik mit starken Medikamenten behandelt wurde und jetzt in einer Einrichtung untergebracht ist, die nur 1/2 Stunde Fahrtzeit entfernt ist.
Dort ist sie für 2 Jahre untergebracht (1 Jahr ist schon um) um diese Medikamenten wieder zu reduzieren.
Leider hat sich ihre Betreuerin die sie mittlerweile seit 1,5 Jahren hat, nur ein einziges Mal sehen lassen. Sie interessiert sich auch nicht für die ärztlichen Befunde und die Medikation. Die Betreuer der Einrichtung - die sehr erfahren sind, da dort nicht nur Behinderde sind, sondern auch sehr viele Suchtkranke wohnen - sind mit dem was die Ärzte verschreiben auch nicht einverstanden, aber leider kann keiner etwas unternehmen.
-Dazu sollte ich evtl. noch erklären, dass meine Tante vom Stand der geistigen Behinderung von "konnte ihr Leben fast alleine meistern" war. Und einem jetzt vorkommt wie ein Schlaganfallpatient (Reaktionen extrem verlangsamt, man muss Fragen 2 mal stellen bis sie sie versteht, etc.)-
Deshalb möchten wir - meine Mutter (ältere Schwester meiner Tante) und in Stellvertretung ich und evtl. noch meine Schwester - die Berufsbetreuerin als Angehörige der Betreuten ablösen.
Da meine Mutter sowieso jedes zweite Wochenende bei meiner Tannte ist und alles besorgt, was sie braucht und sich um sie kümmert.
Da wir uns auf diesem Gebiet jedoch überhaupt kein bisschen auskennen habe ich das Internet bemüht. Und so bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Was ich schon gefunden haben, ist der §1897, nachdem meine Tante dem Betreuungsgericht äußern könnte, dass sie sich ihre Schwester und Nichte(n) als Betreuer wünscht. Aber wie geht das vor sich? Mit einem einfachen Schriftstück, das wir sie lesen und unterscheiben lassen?
Unter dem genannten Paragraphen ist allerdings auch der Punkt (6) Der besagt, dass es der Betreuer dem Gericht mitzuteilen hätte, wenn der Betreute durch veränderte Umstände auch von einem ehrenamtlichen Betreuer betreut werden kann.
Dann müssten wir dem Betreuer schriftlich mitteilen, dass wir ab sofort die Betreuung unserer Verwandten übernehmen möchten und er dies dem Gericht mitteilen solle?

Ich bin sehr, sehr dankbar, wenn es jemanden unter euch gibt, der mir weiterhelfen kann, bzw. mir sagen kann, wo ich mich einlesen, durchwurschteln kann um weiter zu kommen.

Viele Grüße noch unbekannterweise

Yvonne

P.S. Ich kenne mich allgemein in Foren leider auch sehr wenig aus, deshalb weiß ich auch gar nicht, ob ich mein Thema in der richtigen Rubrik verfasst habe.
Und ganz wichtig: ich möchte hier mit Sicherheit keinen auf den Schlips treten und hoffe, dass sich keiner der Betreuer hier im Forum angegriffen fühlt, denn ich bin absolut der Meinung, dass es leider in absolut jedem Beruftszweig Menschen gibt, die einfach wo anders besser aufgehoben wären. Ob es ein Frisör ist, ein Verkäufer, ein Automechaniker, etc. Auch unter meinen Kollegen (Labor) gibt es solche. Das bezieht sich auf keine besondere Berufsgruppe!

Geändert von Yvonne77 (09.09.2016 um 22:10 Uhr)
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Alt 09.09.2016, 23:01   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Du bist Angehörige und also genau in der richtigen Abteilung hier gelandet

Zitat:
nachdem meine Tante dem Betreuungsgericht äußern könnte, dass sie sich ihre Schwester und Nichte(n) als Betreuer wünscht. Aber wie geht das vor sich? Mit einem einfachen Schriftstück, das wir sie lesen und unterscheiben lassen?
Das wäre eher schlecht. Für das Gericht muss ersichtlich sein, dass es der Wunsch der Tante ist.

Zitat:
Unter dem genannten Paragraphen ist allerdings auch der Punkt (6) Der besagt, dass es der Betreuer dem Gericht mitzuteilen hätte, wenn der Betreute durch veränderte Umstände auch von einem ehrenamtlichen Betreuer betreut werden kann.
Das gilt aber nur wenn der Betreuer auch dieser Meinung ist.
Nur weil Angehörige da sind kann man/der Betreuer nicht unbedingt davon ausgehen, dass eine solche Regelung auch sinnvoll wäre.

Zitat:
Da meine Mutter sowieso jedes zweite Wochenende bei meiner Tannte ist und alles besorgt, was sie braucht und sich um sie kümmert.
Das ist aber nicht die Aufgabe eines gesetzlichen Betreuers sondern Sache der Angehörigen/der Einrichtung usw.

Zitat:
Die Betreuer der Einrichtung - die sehr erfahren sind, da dort nicht nur Behinderde sind, sondern auch sehr viele Suchtkranke wohnen - sind mit dem was die Ärzte verschreiben auch nicht einverstanden, aber leider kann keiner etwas unternehmen.
Oh doch, das könnte man natürlich. Immer vorausgesetzt da wird nicht nur nach dem Mund geredet.
In jeder Einrichtung gibt es die Pflege, Sozialarbeiter, eine PDL (Pflegedienstleitung) usw. die die Patienten/Klienten den Ärzten vorstellen und ihre Meinung äussern zum Verlauf. Wer also wirklich denkte, da läuft was falsch hat die Möglichkeit dies dem behandelnden Arzt auch mitzuteilen. Der ist ja gerade auch auf solche Meinungen angewiesen.

Zitat:
Dann müssten wir dem Betreuer schriftlich mitteilen, dass wir ab sofort die Betreuung unserer Verwandten übernehmen möchten und er dies dem Gericht mitteilen solle?
Nein, das ist keine Betreueraufgabe.
Ihr selbst müsst euch bei Gericht melden und sagen, dass ihr am Verfahren beteiligt sein wollt. Das als Erstes.
Weiter an der Stelle wäre es ratsam sich mit der zuständigen Betreuungsstelle zusammen zu setzen und diese konkret zu deren Meinung zu euren Plänen zu befragen und um Unterstützung dabei bitten.

Zitat:
Sie interessiert sich auch nicht für die ärztlichen Befunde und die Medikation.
Ein Betreuer ist kein Arzt und kann Medikamente erst mal auch nicht beurteilen. Es ist uch ein recht gewagtes Unterfangen einem Arzt zu sagen, dass er falsch behandelt. Darüber müsst ihr euch im Klaren sein. Ich bin selbst auch wenig geneigt euch zu diesem Schritt zu raten. Auf was genau stützt ihr die falschen Medikamente?

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass Angehörige/Ehrenamtler einen Vorzug bei der Auswahl als Betreuer geniessen. Das gilt aber nur wenn der "Fall" als nicht besonders schwierig eigeschätzt wird. Ob das hier so ist kann ich nach den wenigen konkreten Infos nicht sagen.
Wenn jemand für gleich 2 Jahre untergebracht wird handelt es sich nicht um einen Pappenstiel den jeder bewältigen kann, alleine das gibt mir zu denken. Normalerweise werden Unterbringungen für ein Jahr angesetzt.

Ich hoffe, ich habe mich nicht allzu kompliziert ausgedrückt.

Überlegt euch auch ob ihr nicht eure Bedenken zuerst der Betreuerin mitteilen solltet, zusammen ins Gespräch kommen, und vielleicht ändert sich dann an der einen oder anderen Sichtweise etwas ohne dass gleich alles evtl. auf den Kopf gestellt wird.
Wenn jemand zwei Jahre untergebracht ist dann muss vorher gehörig was schief gegangen sein. Der Satz: hat nicht ganz so gut geklappt, ist eher nicht angebracht würde ich mal vermuten.Da hat ordentlich was stattgefunden

PS: du musst nicht anfangen dich für etwas zu entschuldigen nur weil du Fragen stellst.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.09.2016, 16:26   #3
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Beiträge: 2
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Vielen lieben Dank für deine Antworten. Leider haben diese wieder ein paar Fragen aufgeworfen. Und leider habe ich auch nicht herausbekommen, wie das mit dem Zitieren funktioniert. Deshalb versuche ich´s mal anders und hoffe, dass es nicht zur totalen Verwirrung führt.

Zitat:
nachdem meine Tante dem Betreuungsgericht äußern könnte, dass sie sich ihre Schwester und Nichte(n) als Betreuer wünscht. Aber wie geht das vor sich? Mit einem einfachen Schriftstück, das wir sie lesen und unterscheiben lassen?
"Das wäre eher schlecht. Für das Gericht muss ersichtlich sein, dass es der Wunsch der Tante ist."

-> Das wäre dann ja nur persönlich vor Gericht möglich, oder?


"Wenn jemand zwei Jahre untergebracht ist dann muss vorher gehörig was schief gegangen sein. Der Satz: hat nicht ganz so gut geklappt, ist eher nicht angebracht würde ich mal vermuten.Da hat ordentlich was stattgefunden"

-> Das stimmt allerdings, aber in welchem Umfang das war, wissen wir leider nicht genau. Die vorherige Betreuerin hat meiner Tante den großen Wunsch erfüllt, vom betreuten Wohnen in eine eigene Wohnung zu ziehen. Sie hat sich aber leider nicht die Mühe gemacht mit uns Rücksprache zu halten, wie das ganze zu bewerkstelligen ist, da wir da nicht wirklich involviert waren. Das Projekt ging einige Zeit (mäßig) gut, bis sie sich mit einer Dame anfreundete, die ihr einige Flöhe ins Ohr gesetzt hat (z. B. sie müsse eigentlich gar nicht so viel und so schwer arbeiten, etc. ).
Dann ist die Situation wohl zwischen meiner Tante und der Betreuerin in gewisser weise "eskaliert" (wie gesagt, wir kennen nicht alle Einzelheiten), sie kam nicht mehr mit ihr zurecht, die Tante wurde eingewiesen und sie gab die Betreuung an eine Nachfolgerin ab.


"Wenn jemand für gleich 2 Jahre untergebracht wird handelt es sich nicht um einen Pappenstiel den jeder bewältigen kann, alleine das gibt mir zu denken. Normalerweise werden Unterbringungen für ein Jahr angesetzt."

-> Die Betreuer der Einrichtung haben meiner Mutter mitgeteilt, dass Menschen, die hier untergebracht werden generell eine 2-Jahres-Therapie erhalten.


"Ein Betreuer ist kein Arzt und kann Medikamente erst mal auch nicht beurteilen. Es ist uch ein recht gewagtes Unterfangen einem Arzt zu sagen, dass er falsch behandelt. Darüber müsst ihr euch im Klaren sein. Ich bin selbst auch wenig geneigt euch zu diesem Schritt zu raten. Auf was genau stützt ihr die falschen Medikamente?"

> Die Betreuer der Einrichtung (und auch wir Angehörigen) sind deshalb nicht ganz zufrieden, da sich in über einem Jahr Therapie sowohl psychisch als auch physisch keine signifikante Verbesserung eingestellt hat.


"Überlegt euch auch ob ihr nicht eure Bedenken zuerst der Betreuerin mitteilen solltet, zusammen ins Gespräch kommen,"

-> Das eine Mal, als die Betreuerin vor Ort war, waren wir auch da (Sommerfest der Einrichtung) und stellten fest, dass sich extrem starke, unkontrollierte und häufige Muskelzuckungen eingestellt haben, daraufhin meinte die Betreuerin, dass könne die Tante sich ja auch angewöhnt haben. Nachdem wir anmerkten, dass dies aber mit der veränderten Medikamentierung zusammenhängen könnte, hat sie uns tatsächlich ohne eine Verabschiedung o. ä. stehen lassen und war nicht mehr gesehen.
(Nach der Einweisung hat meine Mutter die Betreuerin zwei Mal zur Wohnungsauflösung gesehen. Beim ersten Treffen meinte meine Mutter, sie wisse erst einmal nicht, wo sie die ganzen Sachen unterbringen könnte, daraufhin hat die Betreuerin tatsächlich den Keller offen stehen lassen, damit sich die anderen Leute im Mietshaus bedienen können. Nachdem meine Mutter beim zweiten Treffen darauf ansprach meinte sie, dass meine Mutter ja nicht gewusst hat wohin damit. Diese kurzen Begegnungen haben uns leider nicht ganz so positive Rückschlüsse auf die Einstellung der Betreuerin gegeben. Deshalb müssen wir hier vorsichtig die Lage sondieren, nicht dass sie sich gleich angegriffen fühlt.)

Zum anderen ist denke ich ein großes Problem - generell zwischen Betreuern und Angehörigen - dass die Angehörigen wirklich nicht wissen, welche Aufgaben wem zufallen. Und meistens mangelnde Kommunikation somit beiderseits zu Unmut führen.
Deshalb sollte man sich evtl. überlegen, sich ein paar Minuten Zeit für ein Telefonat zu nehmen um unnötigen Stress zu vermeiden.
Was natürlich dadurch nicht ausgebüglet werden kann ist, wenn man auf - ich nenne sie mal so - schwierige Menschen trifft. Ebenfalls natürlich wieder auf Betreuer- und Angehörigenseite.
Ich habe auch erst hier in einem Thema gelesen, dass lediglich 3,5 Stunden für einen Menschen für die Betreuung pro Monat bezahlt werden. Das ist erschreckend wenig.

Und zum Abschluss dieses ellenlangen Textes möchte ich mich ganz herzlich bei dir bedanken!
Yvonne77 ist offline  
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Alt 10.09.2016, 20:12   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
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Zitat:
Zitat von Yvonne77
Zitat:
"Das wäre eher schlecht. Für das Gericht muss ersichtlich sein, dass es der Wunsch der Tante ist."

-> Das wäre dann ja nur persönlich vor Gericht möglich, oder?
Nein, aber es sollte nicht der Eindruck entstehen, deine Tante hätte nur unterschrieben, was man ihr vorgelegt hat, ohne wirklich den Betreuerwechsel zu wollen.
Wenn der Wechsel wirklich gewollt ist, kann auch deine Mutter sich mit dem Wunsch zur Übernahme des Amtes an das Gericht wenden. Mit einem entsprechenden Anliegen wird man dort sich auseindersetzen und es prüfen müssen. Unabhängig von der genauen Form.
Hastur ist offline  
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