Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkung? Anlage? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Ich möchte hier unseren „Fall“ schildern und hoffe, dass mir jemand helfen kann...
Am Ende der Geschichte sind mein ...
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15.09.2016, 12:56 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.09.2016
Beiträge: 4
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Schenkung? Anlage?
Hallo!
Ich möchte hier unseren „Fall“ schildern und hoffe, dass mir jemand helfen kann... Am Ende der Geschichte sind mein Mann und ich Betreuer seines Vaters geworden und stehen vor der Entscheidung, sein durch Immobilienverkauf erworbenes Vermögen mündelsicher anzulegen. (Was vermutlich dank der Super-Zinsen momentan ja ohne Wertverlust gar nicht geht – wer was anderes weiß, darf sich gern melden ). Okay, wir haben also Sparbuch etc und Tagesgeld bemüht. „Opa“ lebt seit zwei Jahren im Pflegeheim – seine Rente reicht nur ganz knapp für die Kosten, bisschen was muss immer reingebuttert werden. Die Verhältnisse zu seinen Kindern sind schwierig. Kind eins, mein Mann, ist der „Gute“, daher ja auch Betreuer, Kind 2 ist problematisch. Beide sind über vierzig und nicht wirklich Kinder . Knast, Drogen, Gewalt den Eltern gegenüber etc und ziemliche „Verursachung von Staatkosten“ ist Thema bei Kind 2 – auch in Betreuung und meistens untergebracht. Das komplett wertfrei, es besteht kein Kontakt mehr zwischen „Opa“ und „Kind2“. Also latent mal alle 2 Jahre ein Brief oder so. Opa macht sich nun Gedanken, wie er sein Geld an die Kinder (Ja auch Kind 2) verteilen kann, so dass es trotzdem noch für ihn reicht, aber alle gerecht behandelt werden. Dazu hab ich halt ein paar Fragen: 1.Dürfte er überhaupt etwas an Kind 1 verschenken, da dieser ja Betreuer ist? 2.Würde es sich anbieten, Kind 2 bzw dessen Betreuer auch einen hohen Betrag zu überschreiben? Kind 2 ist auch in Betreuung. 3.Uns hat mal ein Anwalt gesagt, es würde diese 10-Jahres-Frist bei Schenkungen gar nicht geben. Stimmt das? Ja... ich hoffe, ihr könnt uns helfen. Liebe Grüße! |
15.09.2016, 13:47 | #2 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.08.2016
Beiträge: 16
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15.09.2016, 15:23 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.09.2016
Beiträge: 4
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Nein, eigentlich nicht. Danke trotzdem!
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15.09.2016, 23:57 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Nein ist nicht möglich Geld in dem Umfang zu verschenken. Stichwort Insichgeschäft.
"Sterben geht vor erben!" |
16.09.2016, 09:59 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Gerade bei Betreuungen ist es schwierig, das "Erbe" mit der "warmen Hand" zu geben, wie es der Volksmund sagt.
Für Schenkungen des Betreuten an die Kinder ist der Betreuer für sich selbst ausgeschlossen. Hier ist § 181 BGB das KO-Kriterium, und weil es sich um eine gerichtlich angeordnete gesetzliche Vertretung handelt, kann von diesen Beschränkungen nicht befreit werden. Für Schenkungen an Sohn 2 (den "Bösen") könnte zwar vertreten werden, aber da sind eben die Probleme mit § 1804 BGB (wegen § 1908i Abs. 1 BGB auch für den Betreuer anzuwenden). Welche sittliche Pflicht oder welche auf den Anstand zu nehmende Rücksicht wäre so zwingend, dass eine Schenkung in einem großen Rahmen zu leisten wäre. Da hat ufzeer den Volksmund bereits richtig zitiert. Noch ein ungefragter Hinweis zur mündelsicheren Anlage. Ihr seid nicht verpflichtet, Anlageentscheidungen der betreuten Person aufzuheben und das Geld "umzustapeln". Was ihr machen müsst, die Geldanlagen zu beobachten und bei drohenden Verlusten aufzulösen. Solange sie aber nicht "gefährlich" sind, sind es eben Geldanlagen des Betreuten und die können auch nicht nachträglich unter die Kontrolle von §§ 1806, 1807 BGB gestellt werden. Das einzige was jedoch zu erfolgen hat, ist der Sperrvermerk des § 1809 BGB [Vorschrift berichtigt - Fara]. Das dieser eingerichtet ist, hat man dem Gericht auch nachzuweisen.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! Geändert von Fara (16.09.2016 um 10:32 Uhr) |
17.09.2016, 00:15 | #6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.09.2016
Beiträge: 4
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Hallo,
danke erstmal! (und was ist mit Enkeln?) ---> Scherz beiseite, wir lesen uns mal durch. Das aber nur nebenbei. Das mit der mündelsicheren Anlage kam ja erst zum Tragen nachdem Opa sein Haus verkaufen musste, weil er dort nicht mehr leben konnte (eben auf Grund seiner Erkrankung). Also wir legen es JETZT für ihn an. Es liegt leider noch nicht. Vielen Dank nochmal! |
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Stichworte |
geldanlage, mündelsicher, schenkung |
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