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gesetzliche Betreuung

 

Betreuer lädt ein

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer lädt ein im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@Kalipso, tut mir leid, ich habe versucht zu lesen und zu verstehen. Ich kann es nicht, zu viel macht erst ...


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Alt 09.10.2016, 17:04   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Kalipso,

tut mir leid, ich habe versucht zu lesen und zu verstehen.
Ich kann es nicht, zu viel macht erst mal nicht wirklich Sinn.

Das muss nicht an dir liegen sondern der Schwierigkeit evtl. Erfahrungen über Jahre hinweg kurz zusammen zufassen.

Ich befürchte aber auch dass wir dir hier nicht viel weiter helfen können. Das Ganze scheint zu komplex.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.12.2016, 15:37   #12
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 15.07.2015
Beiträge: 26
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Die Beschwerde ist durch und die Betreuung wurde wie gewünscht auf den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge reduziert.

Weitere sachliche Feststellungen zur Diagnose hat man vermieden. So stehe ich nun zur wahnhaften Störung unter Betreuung. Hab ein Gutachten das eine initiale stationäre psychopharmakologische Behandlung als alternativlos ansieht und ein Krankenhaus das diese wahnhafte Störung bestreitet.

Mein Betreuer, den ich nun auch freiwillig besuchen würde, konnte sich seit dem 21.12. noch nicht äußern. Nun ja... Weihnachten...


Inzwischen hatte ich mir auch eine Überweisung in die Klinik geholt, einen Termin bekommen und mir von der Krankenkasse die Kostenübernahmeerklärung vorher abstempeln lassen. Der entsprechende Oberarzt hat jedoch davon Wind bekommen und so bin ich statt zur Aufnahme den Tag nur noch zu einem Gespräch in die Klinik. Wahnerleben nicht vorhanden.


Ich weiß, keiner kann mir hier helfen. Ich nutz einfach den Platz um meine schlechte Laune rauszulassen. Sorry
kalipso ist offline  
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Alt 29.12.2016, 20:36   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2014
Ort: nördliches RLP
Beiträge: 65
Standard

Zitat:
Ich habe nicht den Wunsch irgendwelche Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
Hallo Kalipso,

Warum nicht???
__________________
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
(Albert Einstein)
AlexW ist offline  
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Alt 30.12.2016, 01:28   #14
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 15.07.2015
Beiträge: 26
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Weil ich als Kind einen goldenen Löffel in den Mund gesteckt bekommen habe und damit notfalls immer noch gefüttert werde.

Aber die Frage muss ich ja nicht mehr diskutieren, für die Kammer war nicht erkennbar, dass ich Sozialleistungen krankheitsbedingt ablehne.

Aber natürlich auch weil ich krankheitsbedingt so eingeengt auf meine Diagnosen bin, dass ich keinem auch nur ansatzweise die Gelegenheit geben will über etwas anderes zu diskutieren.


Mein Betreuer war bisher nur in der Lage kundzutun, das im Moment niemand eine Fremd- oder Eigengefährdung sieht. Warum eine Klinik meine wahnhafte Störung bestreitet ist zu hoch für ihn, ebenso wie ein Behandlungsvorschlag alternativ zum Gutachten.

Mein letzter Rauswurf war am 29.11.2016. Auf meinem Arztbrief hierfür steht unter Maßnahmen: "Herr R. wird darüber informiert, dass wir aktuell keine stationäre Therapie für sinnvoll erachten. Nach der Kontaktaufnahme mit dem rechtlichen Betreuer werden wir Herrn R. telefonisch kontaktieren, um dass weitere Procedere zu besprechen."

Ich hab auch einen Arztbrief vom 17.08.16 bei dem man mich zurückrufen wollte um mir zu erklären warum sich die Diagnosen zwischen dieser Klinik und einer anderen bzw. den Gutachten unterscheiden.

Alles ziemlich lange her.

Und alles was mein Betreuer sagen kann ist, dass ich ihm nicht vertraue und "dass auch er selbst durch den Betreuungsbeschluss insoweit überfahren worden sei, als dass er vor Beschlussfassung der Übernahme der Betreuung nicht zugestimmt habe" (Landgerichtsanhörung). Er hatte wohl übersehen, dass es keine Beschwerde zu seiner Person mit der Begründung eines bereits vor der Betreuung gestörten Vertrauensverhältnis mehr gab.


Ich werde schon dafür sorgen, dass ich nicht verhungere. Notfalls auch mit Sozialleistungen. Im Moment sieht es aber noch nicht danach aus und verdeckt zusammen mit der ständigen Umdeutung meiner Rauswürfe in einer Klinik von widersprochener Diagnose zu aktuell keine Fremdgefährdung alles. Beim Landgericht habe ich sogar den Eindruck hinterlassen, dass ich schon weiß bei Bedarf wegen Fremdgefährdung untergebracht werden zu müssen und dass ich fähig bin, nach dieser Einsicht zu handeln. Eine tolle Feststellung zur Aufhebung der Aufenthaltsbestimmung... Als ob ich mich freiwillig wegen selbst befürchteter Fremdgefährdung in der Klinik gemeldet hätte. Ich war natürlich jedes mal da um nach einer neuen Wahndiagnose mir wieder eine wahndiagnosefreie Bescheinigung zu holen.
kalipso ist offline  
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Alt 31.12.2016, 12:02   #15
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von Teurower
 
Registriert seit: 10.08.2016
Ort: Teurow
Beiträge: 34
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Das ist ja der blanke Wahnsinn.... unglaublich wie das so läuft.
Teurower ist offline  
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Alt 13.01.2017, 15:42   #16
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 15.07.2015
Beiträge: 26
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Zitat:
Zitat von kalipso Beitrag anzeigen
Mein letzter Rauswurf war am 29.11.2016. Auf meinem Arztbrief hierfür steht unter Maßnahmen: "Herr R. wird darüber informiert, dass wir aktuell keine stationäre Therapie für sinnvoll erachten. Nach der Kontaktaufnahme mit dem rechtlichen Betreuer werden wir Herrn R. telefonisch kontaktieren, um dass weitere Procedere zu besprechen."
Die Klinik behauptet nun.. ich hätte gar keine Überweisung gehabt und schreibt mir:

"wenn Sie Ihre Diagnosen abgeklärt haben wollen, nehmen Sie bitte einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder einem niedergelassenen Psychiater wahr. Wenn diese eine stationäre Einweisung ins Klinikum für erforderlich halten, werden Sie diese erhalten. Dann können unsere Ärzte alles medizinisch Erforderliche und Notwendige tun, um Ihnen zu helfen. "


So ein Quark.

Ich hab versucht meinen Betreuer Anzurufen. Bis einschließlich 23.01. ist die Kanzlei nicht besetzt.

10 Tage wenn man ein Problem hat. Dann ne woche warten für einen Termin. Und dann die dumme Antwort bekommen, was soll ich da tun.
kalipso ist offline  
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Alt 13.01.2017, 16:58   #17
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
10 Tage wenn man ein Problem hat. Dann ne woche warten für einen Termin. Und dann die dumme Antwort bekommen, was soll ich da tun.
Und was genau möchtest du hier wissen??

Wenn du ein medizinisches Problem hast wende dich an deinen Arzt.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 13.01.2017, 20:17   #18
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 15.07.2015
Beiträge: 26
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Mein Problem ist das ich seit 4.5 Monaten einen Betreuer habe, wegen meiner wahnhaften Störung und eine Klinik behauptet, dass ich keine habe.

Was soll mein Betreuer da tun?

Entwedert von der Klinik eine genauere Erklärung verlangen, als dass ich mir von meinem Arzt die Diagnosen erklären lassen soll.

Oder zum Amtsgericht gehen und sagen dass mit seinem Auftrag etwas nicht stimmt.

Ich zitiere noch einmal aus meiner Anamnese vom 29.11. was eigentlich ein Aufnahmetermin war.

"Der Pat. bitter um die Klärung der unterschiedlichen Diagnose [...]. Desweiteren ist sein Anliegen eine Klärung der unterschiedlichen Instanzen herbeizuführen (SPDi, Gerichte, verschiedene Kliniken). [...] Unsererseits wird Kontakt mit seinem rechtlichen Betreuer hergestellt, um dann ggf einen gemeinsamen Termin mit dem Pat. unter Beteiligung der genannten Instanzen zu organisieren."

Die Klinik redet ja nicht einmal mit mir. Es wird Kontakt zu meinem Betreuer aufgenommen. Da hat sich der Arzt bereits kräftig "gefreut" so mitgeteilt zu bekommen das die Gutachten des Amtsgerichts irgendwie weiter von der Klinik doof gefunden werden.
kalipso ist offline  
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Alt 13.01.2017, 21:04   #19
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Leider kann ich deine Problem nicht wirklich verstehen.

Was würdest du denn wollen?

In die Klinik stationär aufgenommen werden? Das geht außerhalb eines akuten Notfalls tatsächlich nur mit Einweisung. Dazu musst du dir wirklich einen Termin bei einem Arzt holen und mit dem alles sprechen. ggf auch mit deinem Betreuer.

Der Betreuer kann ja auch keine passende Diagnose stellen. Er hat ein Gutachten vom Gericht in dem Diagnose A steht. Und einen Klinikbericht im dem Diagnose B steht. Er selbst kann nicht entscheiden was nun stimmt.

ggf könnte man eine dritte Instanz - das wäre dann erstmal wieder der normale Arzt wie oben erwähnt - zu Rate ziehen. Mir dem kann man sprechen und der kann ggf weitere Diagnostik und Maßnahmen einleiten. Das dauert aber alles Dass der Betreuer jetzt Urlaub hat, ist zwar vielleicht für dich ärgerlich, aber absolut legitim. Es brennt ja jetzt erstmal nichts an , oder? Gibt es etwas, das jetzt ganz dringend sofort geklärt werden muss oder ist es nur deine Ungeduld, die dich nervös macht?

Eine richtige Diagnose zu finden ist geradezu psychiatrischen Bereich oftmals sehr schwer und langwierig. Es gibt Patienten mit psychischen Störungen, die eigentlich gar keine handfeste Diagnose haben. Das macht ihre Probleme nicht besser. Aber manchmal ist es tatsächlich schwer, DIE einzige wahre Diagnose zu stellen. Damit muss man dann einfach lernen zu leben. Als Betroffener und als Betreuer.

Du hast vermutlich noch ein gutes Stück Weg vor die bis Klarheit herrscht. Das geht nicht so schnell. Habe Geduld, gönne deinem Betreuer den Urlaub und gib den Ärzten Zeit, etwas raus zu finden. Das ist nicht leicht, aber was besseres fällt mir jetzt auch erstmal nicht ein.

LG
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 13.01.2017, 23:22   #20
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 15.07.2015
Beiträge: 26
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Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Leider kann ich deine Problem nicht wirklich verstehen.

Was würdest du denn wollen?

In die Klinik stationär aufgenommen werden? Das geht außerhalb eines akuten Notfalls tatsächlich nur mit Einweisung. Dazu musst du dir wirklich einen Termin bei einem Arzt holen und mit dem alles sprechen. ggf auch mit deinem Betreuer.
Ich hatte eine Überweisung in die Klinik, ich hatte einen Aufnahmetermin von der Klinik, Ich habe mir die Kostenübernahmebescheinigung oder wie das Ding heißt anschließend ganz altmodisch von meiner Krankenkasse bestätigen lassen.

Als nächstes gab es einen Anruf vom Oberarzt, dass er noch nicht so genau wüsste wann er Zeit für das geplante Gespräch hätte und meine Aufnahme hatte sich zu diesem Zeitpunkt schon erübrigt.


Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Der Betreuer kann ja auch keine passende Diagnose stellen. Er hat ein Gutachten vom Gericht in dem Diagnose A steht. Und einen Klinikbericht im dem Diagnose B steht. Er selbst kann nicht entscheiden was nun stimmt.
Meine Diagnose aus meinem Gutachten kommt aus einer Unterbringung 2014. Sie wurde während dieser Unterbringung initial gestellt, aufgehoben, neu gestellt und nach meiner Entlassung sämtlicher Wahn inkl. der Diagnose aus meinem Entlassungsbrief entfernt. Immerhin nach knapp 10 Wochen.

Es gibt ein nicht fertiggestelltes Gutachten aus dem Jahr 2015 aus einem Versuch einer langfristigen Unterbringung, dass den entfernten Wahn wieder einsetzt und Fremdgefährdung unterstellt. Ich habe die Begutachtung verweigert und wurde in eben dieser Klinik, deren Diagnose der Gutachter bezweifelt zur Begutachtung untergebracht. Dummerweise hat das Landgericht am selben Tag, an dem der Gutachter sein nicht fertiges Gutachten an das Amtsgericht geschickt hat, die Unterbringung zur Begutachtung aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Der Gutachter selber wurde vom Landgericht nicht angehört und die Klinik hat ihre eigene Diagnose natürlich nicht angezweifelt.

"Nicht fertiggestellt" deshalb, weil es meine weitere Unterbringung zur Begutachtung empfahl und sich zur langfristigen Unterbringung noch nicht äußert. Mein SPDi ist seitdem nur verwirrt und sagt gar nichts mehr.

Die unterschiedlichen Diagnosen haben mich schon im Dezember 2015 so geärgert, dass ich meine Betreuung in Gesundheitsfragen selbst beantragt habe. Es steht in meinem Antrag drin. Der Gutachter wollte sich lieber nicht dazu äußern und hat lieber von meinem Wahn gegen die Klinik geschrieben.

Mit dem Gutachten aus dem Betreuungsverfahren war ich während des Betreuungsverfahren 4 Tage in der Klinik. Ich habe einen Entlassungsbrief bekommen, dass man das Gutachten in Bezug auf die stationäre Behandlung nicht zustimmt und bei der eigenen wahnfreien Verdachtsdiagnose bleibt. Dem Amts- und Landgericht wars egal.

In meinem Gutachten aus dem Betreuungsverfahren steht auf Seite 1 schon die andere Diagnose der Klinik. Der Gutachter hatte nur nicht nötig drauf einzugehen. Er hat halt eine eigene Meinung.


Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
ggf könnte man eine dritte Instanz - das wäre dann erstmal wieder der normale Arzt wie oben erwähnt - zu Rate ziehen. Mir dem kann man sprechen und der kann ggf weitere Diagnostik und Maßnahmen einleiten.
Genaugenommen wollte ich von Ihm eine Überweisung für eine Behandlung gemäß Gutachten - Der Gutachter sah keine alternative zu einer initialen stationären Therapie. Der normale Arzt war schon so verwirrt das er auf die Überweisung Diagnosebestimmung geschrieben hat.

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Das dauert aber alles Dass der Betreuer jetzt Urlaub hat, ist zwar vielleicht für dich ärgerlich, aber absolut legitim. Es brennt ja jetzt erstmal nichts an , oder? Gibt es etwas, das jetzt ganz dringend sofort geklärt werden muss oder ist es nur deine Ungeduld, die dich nervös macht?
Es ist meine Ungedult. Aber seit 2014 stelle ich die Frage wo meine Wahndiagnose geblieben ist. Ich hab sie über Umwege zurückbekommen. Ich hab eine Wahn gegen die Mitarbeiter der Klinik dazugewonnen, den diese mir selber nicht bescheinigen wollen.


Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Eine richtige Diagnose zu finden ist geradezu psychiatrischen Bereich oftmals sehr schwer und langwierig. Es gibt Patienten mit psychischen Störungen, die eigentlich gar keine handfeste Diagnose haben. Das macht ihre Probleme nicht besser. Aber manchmal ist es tatsächlich schwer, DIE einzige wahre Diagnose zu stellen. Damit muss man dann einfach lernen zu leben. Als Betroffener und als Betreuer.
Ich wäre zum Anfang schon mal froh, dass die "Vorwürfe" gegen mich geklärt werden könnten. Aber schon daran scheitert es. So behauptet mein Betreuungsgutachten, dass sich meine Psychose durch den Abbruch der Behandlung meinerseits chronifiziert hätte. Er übersieht, dass die Klinik gar keine Psychose bei mir behauptet. Aber alle Welt sagt einem Bekloppten nur, aber er ist doch Arzt.


Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Du hast vermutlich noch ein gutes Stück Weg vor die bis Klarheit herrscht. Das geht nicht so schnell. Habe Geduld, gönne deinem Betreuer den Urlaub und gib den Ärzten Zeit, etwas raus zu finden. Das ist nicht leicht, aber was besseres fällt mir jetzt auch erstmal nicht ein.
Rausfinden ist gut. Ich hab 2014 mit einem Oberarzt diskutiert, ob er telefonieren könnte. Er hat es bestritten. Dafür dass er nicht telefonieren kann, bescheinigt er mir heute keinen Wahn zu haben.

Mein Betreuer saß als Verfahrenspfleger daneben als ich 2014 mit einer wahnhaften Störung untergebracht wurde und in der Landgerichtsanhörung erzählt wurde, dass ich diese nicht hätte.

Mein Betreuer saß als Verfahrenspfleger daneben als der Beschluss zur Unterbringung zur Begutachtung gefallen ist. Der Gutachter dort durfte selbst erzählen, dass mein Entlassungsbrief aus 2014 Anzeichen für akute Fremdgefährdung enthält. Als ob irgendeine Klinik sowas in einen Entlassungsbrief schreiben würde. Mein Betreuer saß als Verfahrenspfleger daneben, als der Gutachter vom Landgericht nicht angehört wurde und die Klinik mich ganz nett zur Zeit fand.

Und er hat genau die beiden Diagnosen vor sich. Wie 2014. Wie auf Seite 1 des Gutachtens.


Ein Wahn ist recht genau definiert. Ich lasse mich trotz Belegen nicht von einem Gegenteil überzeugen. Ich bring die Belege sogar mit., Psychologen haben es nicht nötig diese zu lesen.

In meinem Betreuungsgutachten bin ich eingengt auf ein kränkendes Einzelereignis. Danach kann der Psychologe mir nicht mehr folgen und meine Wahnerkrankung beginnt. Was ich ihm da eigentlich erzählt habe und schriftlich vorlegen kann sind sich unterscheidende Feststellungen, dass es dieses kränkende Einzelereignis nicht gegeben haben soll.

Über was red ich nun mit einem Psychologen? Dass ich die Kränkung nicht so schwer nehme oder dass ich Sie mir nur einbilde?

Es gibt genug Leute, die behaupten, dass könne ein Arzt feststellen. Nein, dass ist Wahrsagerei.







Und Danke Boomer und Sorry dass ich mich hier irgendwie abreagiere.
kalipso ist offline  
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