Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ihr Lieben!
Mein Bruder ist 55 Jahre alt,hör- und körperbehindert. Auch ist es für Aussenstehende schwer, ihn zu verstehen, ...
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Gesperrt
Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 2
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Hallo Ihr Lieben!
Mein Bruder ist 55 Jahre alt,hör- und körperbehindert. Auch ist es für Aussenstehende schwer, ihn zu verstehen, da die Sprache sehr undeutlich ist, was auch auf seine Hörbehinderung zurück zu führen ist. Trotzdem lebt er seit dem Tod unserer Mutter vor fast genau 10 Jahren alleine in einer Wohnung, putzt, wäscht und bügelt selbst. Nach Mutters Tod hat unser ältester Bruder die Betreuung beantragt und auch bekommen ,was aber von uns weiteren 3 Geschwistern nicht unbedingt gern gesehen war, da es einige Ungereimtheiten , u.a. bezüglich auf Geld gab. Um es auf den Punkt zu bringen,es entstanden Verdachtsmomente, dass Geld an sich genommen wurde, angeblich für Kleidung, Essen etc für den behindertem Bruder, was sich aber im Nachhinein als falsch herausstellte. Meine Schwester beantragte daraufhin einen gesetzlichen Betreuer.Dieser kommt ca alle 6 Wochen vorbei und schaut nach dem rechten und bringt meinem Bruder Haushaltsgeld. So weit so gut. Das Hauptproblem der letzten Jahre bestand nun darin, dass der älteste Bruder den Betreuten soweit manipuliert hat, dass dieser keinen Kontakt mehr zu seinen Geschwistern wünscht. Der Älteste selbst kommt alle 4 Wochen am Samstag und kocht vor, gefriert portionsweise ein, kauft wahrscheinlich auch ein. Nur die restliche Zeit kümmert er sich nicht um den Betreuten. Das heisst, der Betreute sitzt an Feiertagen, wie z.B. Heilig Abend mutterseelenalleine zuhause.Wäre da nicht eine ortsansässige Familie , die ihn manchmal zu sich zum Essen holt, wäre er ,bis auf kleine Einkäufe, die er ab und an im Ort tätigt, von der Aussenwelt abgeschnitten. Der älteste Bruder ist, was uns Geschwister betrifft, sehr aggressiv und stachelt den Betreuten regelrecht gegen uns auf. Also haben wir uns zum Wohle des Betreuten erstmal zurückgezogen. Nun habe ich meinen behinderten Bruder am vergangenen Samstag nach Jahren wieder getroffen und die Begegnung fiel sehr emotional im positiven Sinne aus. Er hat sich total gefreut , mich zu sehen und mich auch gleich in seine neue Wohnung eingeladen.Allerdings mit dem Zusatz, dass es der Älteste nicht erfahren darf, „ da der eine Wut auf mich hat“. Ich kann das akzeptieren und respektiere natürlich seinen Wunsch. Er hat mir erzählt , dass er ein paar mal in Urlaub war. Auf die Frage, wohin er denn dieses Jahr fährt, gab er mir zur Antwort, dass er kein Geld mehr hätte. Das habe ihm sein Betreuer gesagt. Zudem erzählte er mir, dass er neue Möbel bekam und dafür dem älteren Bruder 900 € geben musste und der sich ein neues Auto gekauft hätte.Was die Möbel betrifft, bin ich mir 100% sicher, dass diese die Gebrauchten meines ältesten Bruders sind, was ich anhand Fotos auch beweisen kann. Und wieder sind da diese Verdachtsmomente.... Was mich so traurig macht, ist, dass er nicht in Urlaub fahren kann, wobei ihm der Ältere noch einen nicht unerheblich Betrag zahlen muss, der sich aber in diesem sowie auch in meinem Fall vehement weigert, diesen zu begleichen. Ich habe dies vor Jahren schon dem Betreuer gesagt, worauf dieser mir zur Antwort gab: Der kocht doch für ihn, ich kann das nicht von dem einfordern, sonst kümmert er sich doch nicht mehr.“ Meine Fragen zu diesem für Euch vielleicht etwas verworrenem, für mich beschämendem Thema: 1.Bekomme ich Akteneinsicht bei Gericht bezüglich der Geldüberweisungen, Ausgaben etc 2.Bringt eine Beschwerde überhaupt etwas? 3.Ist der Betreuer verpflichtet, ausstehende Erbansprüche für seinen Betreuten geltend zu machen, unabhängig von Einkaufs- und Kochleistungen Ich selber , sowie meine Schwester und ein weiterer Bruder wünschen uns sehnlichst den Kontakt zum Betreuten,und dieser anscheinend auch zu uns. Jedoch hat er offensichtlich Angst vor dem Älteren. Wie kann man da am besten vorgehen, da Gespräche mit dem Älteren unmöglich sind und auch der Betreuer selber mischt sich da nicht ein, wie er sagte. Auch würden wir für ihn kochen etc und was das wichtigste ist, der Betreute wäre in unsere Familien integriert, so wie es sein sollte, sprich , er wäre auch Weihnachten immer im Kreis seiner eigenen Familie und hätte auch die Ansprache, die doch jeder Mensch irgendwie braucht, ob behindert oder nicht.Dies alles macht mich unendlich traurig.... |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Prettybrown,
dein Schreiben gewährt dankenswert einen konkreten Einblick in die Zusammenhänge, doch dadurch wird die Antwort nicht einfacher. Auf deine Fragen: 1. Akteneinsicht erhälst du, wenn vom RichterIn erlaubt und das bei konkreter Beweislage. Ohne den gesetzlichen Betreuer wohl eher nicht. 2. Eine Beschwerde wird unter den Umständen nicht viel bringen, da der Betreuer sich wohl nichts zu schulden kommen lässt. Eine gesetzliche Betreuung muss das Wohl des Betreuten wahren aber nicht das Optimum des Möglichen erzielen. 3. In der Vermögenssorge ist der Betreuer verpflichtet, die Ansprüche des Betreuten auch innerfamiliär zu wahren. Doch das zu realisieren liegt letztlich bei den Geschwistern. Ein Betreuer ist weder Schiedsmann/frau noch Familientherapeut, nicht ein mal Richter oder Staatsanwalt. Doch wird er bedenken, dass er sich seine Arbeit nicht unnötig dadurch erschwert, indem er das System sprengt. In sofern kann ich es durchaus nachvollziehen, dass er das Engagement des älteren Bruders akzeptiert und dabei bewenden lässt. Wenn hier was verändert werden soll oder kann, dann nur alle übrigen Familienglieder gemeinschaftlich gegen den älteren Bruder und zwar beweisfest auch für den Betreuer und das Gericht. Ansonsten wäre es wohl besser, so zu belassen wie es ist. Doch würde ich mich Bruder nicht daran hindern lassen, den Kontakt zum Betreuten zu suchen, ihn einzuladen, mal zu einer Fahrt mitzunehmen und dergleichen. Es käme dann darauf an, wie der ältere Bruder damit umgeht. Das müsste man dann schauen. Alles Gute Heinz |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Das Gericht kann dem Betreuer Weisungen erteilen. Zitat:
Nahe Verwandte haben ein Beschwerderecht und dadurch auch ein Recht auf Akteneinsicht. Zitat:
Meines Erachtens ja. |
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| akteneinsicht, beschwerde |
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