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Betreuung aufheben Termin auf Betreuungsstelle

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Ich kenn mich jetzt da nicht genügend aus darum Stell ich hier meine Frage. Meine Freundin hat mit viel Einsatz ...


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Alt 15.10.2016, 10:06   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.08.2012
Beiträge: 23
Standard Betreuung aufheben Termin auf Betreuungsstelle

Ich kenn mich jetzt da nicht genügend aus darum Stell ich hier meine Frage.

Meine Freundin hat mit viel Einsatz versucht die Betreuung aufzuheben in dem Sie Zeigt das sie alles selbständig Regeln kann.

Anfang dieses Jahres wurde dann die Betreuung eingeschränkt auf nur noch 2 Punkte was das Vermögen angeht da der Gutachter gemeint hat komplett aufheben wäre blöd da sie doch sonst zu überfordert wäre.

Am Mittwoch kam dann ein Brief vom Amtsgericht das die Betreuung auf Antrag des Betreuers aufgehoben werden soll sie wurde um Schriftliche Stellungnahme gebeten was Sie natürlich gleich gemacht hat.

Heute kam ein Brief von der Betreuungsstelle das sie doch zu angegebenen Termin erscheinen soll.

Ich dachte das ganze ist ein wenig einfacher. Meine Frage ist nun:

1.Was hat die Stadt damit zu tun?

2.Wie ist der genaue Ablauf?

3.Soll sie das auch alleine Machen oder muss ich da mit, das letzte mal hat der Gutachter schon fragen gestellt die mehr über mich gehen, sowas wie "ob ich auch eine Betreuung habe", "ob ich arbeite" etc. ich habe zwar nichts zu verbergen aber ganz recht ist mir das doch nicht. Weil ich nicht wüsste was ich damit zu tun habe.

4.Was fragen die auf der Betreuungsstelle? damit meine Freundin sich vorbereiten kann

Für Antworten wäre ich Dankbar
shadowgolf ist offline  
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Alt 15.10.2016, 16:06   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
das die Betreuung auf Antrag des Betreuers aufgehoben werden soll sie wurde um Schriftliche Stellungnahme gebeten
Der Betreuer hat einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung gestellt, daher kann deine Freundin dazu Stellung nehmen.

Zitat:
1.Was hat die Stadt damit zu tun?
Die Betreuungsbehörde ermittelt den Sachverhalt im Auftrag des Gerichts und teilt seine Ergebnisse dem Gericht mit ( §8 BtBG)

Zitat:
2.Wie ist der genaue Ablauf?
Das wird dir hier niemand sagen können, da es von den handelnden Personen abhängt.

Zu 3. Im Prinzip geht es darum zu ermitteln ob es noch einen weiteren Betreuungsbedarf für deine Freundin gibt. Du hast damit ehre am Rande zu tun.

Zu 4. Siehe ".
__________________
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agw ist offline  
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Alt 15.10.2016, 16:40   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.08.2012
Beiträge: 23
Standard

Okay, vielen dank für die Antwort.

Jetzt hab ich dann trotzdem noch eine frage und zwar, heißt es dann zu gut deutsch der Betreuer stellt einen Antrag auf Aufhebung da sie Ihre geschäfte alleine Tätigen kann. Kann es dann quasi sein das die Betreuungssstelle sagt sie braucht noch eine und dann wird dem Antrag quasi nicht statt gegeben.

Ich bin in diesem Akt quasi nur Zuschauer
shadowgolf ist offline  
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Alt 15.10.2016, 18:21   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

In dem Verfahren bist Du aus juristischer Sicht tatsächlich nur Zuschauer.

Die Betreuungsstelle wurde vom Gericht aufgefordert eine Stellungahme zu dem Aufhebungsantrag durch den Betreuer zu schreiben. Deine Freundin als Betreute ebenfalls.
Der Betreuer hat mit dem Antrag seine sichtweise dargelegt. Das Gericht will deshalb auch die Meinung Deiner Freundin als der Betroffenen und die Meinung der Betreuungsstelle als einer zumindest auf das Verhältnis Betreuer - Betreute bezogen aussenstehenden Instanz hören bzw. lesen.

Die Betreuungsstelle kann durchaus eine andere Meinung haben, als der Betreuer oder die Betreute.

Dazu gibt es - wenn das Gericht es will - noch eine Anhörung der Betreuten.

Erst dann fällt das Gericht die Entscheidung. Un es läßt sich üblicherweise nicht von einer der verschiedenen Seiten vorschreiben, wie es entscheidet.

Das Ganze ist einfach nur ein vom Gesetz vorgeschriebenes Procedere, an das sich das Gericht zu halten hat.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.10.2016, 08:40   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.08.2012
Beiträge: 23
Standard

Danke auch für deine Antwort

Jetzt kenne ich mich aus und dann werden wir mal kucken was dabei raus kommt aber ich kenne ungefähr die Richtung in die, die Reise gehen wird.
shadowgolf ist offline  
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Alt 24.10.2016, 23:50   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.08.2012
Beiträge: 23
Standard

Wollte nur Berichten wie es gelaufen ist. Der Termin ist nach genau 8 Minuten gelaufen gewesen. War wieder schlimmer ausgemalt als es eigentlich war. Fragen waren nur wo sie wohnt, mit wem sie wohnt, und was ich so mache ob ich eine betreung habe das wars auch schon. Das ganze wird jetzt an das gericht geschickt und die melden sich entweder mit einem termin oder gleich mit dem beschluss das macht jedes gericht anders wurde uns gesagt.
shadowgolf ist offline  
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