Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann ich ein Treuhandsvertrag für Bestattung mit Geschwister abschließen. im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Beitrag musste verschoben werden da der Bereich der Vorstellungen für inhaltliches nicht gedacht ist.
Bestattung ist sehr teuer ca. 4000 ...
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17.10.2016, 16:35 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.10.2016
Ort: Darmstadt
Beiträge: 16
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Kann ich ein Treuhandsvertrag für Bestattung mit Geschwister abschließen.
Beitrag musste verschoben werden da der Bereich der Vorstellungen für inhaltliches nicht gedacht ist.
Bestattung ist sehr teuer ca. 4000 bis 5000 durchschnittlich. Habe mir viele Angebote eingeholt, keines war unter 4000 nach meinen gewünschten angaben. Wenn das Geld dafür nicht ausreicht würde das Sozialamt gegebenenfalls dafür eintreten. Mich würde interessieren falls ich in ein Pflegeheim gehe und ca. 2500 Ersparnisse habe, ob ich die 2500 treuhänderisch für meine spätere Bestattung meinen Geschwistern übergeben kann. Da der Selbstbehalt im Pflegeheim 2600 beträgt wäre noch ein Rest von 100 für das heim übrig. Danach ist das Sozialamt gefordert, da nur noch die Geschwister mit den 2500 vom Treuhand Konto belangt werden können. Habe noch 1 Sohn, dieser ist allerdings hartz4 und kann nicht belangt werden Wie sieht es in diesem Falle aus, wer kann etwas dazu sagen? |
17.10.2016, 19:43 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Mir ist jetzt nicht klar wieso diese Frage in einem Forum zum Betreuungsrecht gestellt wird?
Prinzipiell empfehle ich dir mal die Hessische Bestattungsordnung zu lesen, insbesondere §13. http://www.aeternitas.de/inhalt/rech.../download1.pdf Zum Abschluss von Bestattungsregelungen empfehle ich dir deine Frage in einem fachlich passenderen Forum zu stellen.
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30.12.2016, 20:25 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.12.2016
Ort: NRW
Beiträge: 4
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Unter Umständen ist es möglich, dass das Geld für eine dereinstige Bestattung zurückgelgt werden kann und nicht mehr zum Selbstbehalt/geschützen Summe gerechnet wird.
Das sollte rechtzeitig passieren und die Form der Festlegung zweckgebunden für die Bestattung erfolgen, z.B. über einen Vorsorgevertrag bei einem Bestatter mit Absicherung bei einer vom Bestatter unabhängigen Stelle (Bestattungsvorsorge Treuhand o.ä.) Jeder örtliche Bestatter sollte Erfahrung mit dem zuständigebn Kreissozialamt haben und was in welcher Form akzepiert wird. Am besten beim Bestattungsunternehmen des Vertrauens einen Beratungstermin machen. |
31.12.2016, 11:52 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.10.2016
Ort: Darmstadt
Beiträge: 16
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danke für die ifos.
ersparnisse für bestattung, treuhand, und für sonstige anschaffungen sind vor heimantritt erledigt, so dass das sozialamt die differenz zu heimkosten übernehmen muss. |
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