Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer mit Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe einen Gerichtstermin und der Sachverständige wird mir einen Betreuer mit Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge vorschlagen.
Meine Frage: Ich ...
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18.10.2016, 10:38 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.10.2016
Beiträge: 3
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Betreuer mit Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge
Hallo,
ich habe einen Gerichtstermin und der Sachverständige wird mir einen Betreuer mit Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge vorschlagen. Meine Frage: Ich habe meinen Wohnsitz zwar in Deutschland, doch ich lebe die meiste Zeit im Ausland. Kann der Betreuer mir diese Urlaube verbieten? Grüße |
18.10.2016, 10:47 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Grundsätzlich ja, aber wie sollte dies funktionieren?
Zum einen muss er einen Grund für ein Verbot haben. Z.B. die Reisen sind aus finanziellen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht vertretbar. Zum anderen ist das Problem, wie er diese Bestimmung des Aufenthaltes durchsetzen will. Verreist der Betreute trotz "Verbot" dennoch, egal wohin (ob In- oder Ausland), kann der Betreuer erst einmal nichts dagegen machen. Grundlage sollte hier aber eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sein. Und in dieser Hinsicht braucht der Betreuer auch erst einmal ein paar Vorschusslorbeeren, sonst kann er von Anfang an nicht richtig arbeiten.
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18.10.2016, 11:48 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die Frage lässt sich nicht beantworten ohne dass andere Fragen sich anschliessen.
Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet: Zitat:
Jetzt kommt die Sache mit den anderen Fragen: gibt es Differenzen zwischen dir und deinen behandelnden Ärzten über die Art und Dauer der Behandlung? Überstehst du die Auslandsaufenthalte unbeschadet? Wie kommt es dann überhaupt zu einem Betreuungsgutachten? Hast du selbst eine Betreuung angeregt? Zurück zu deiner Frage: vebeiten könnte er diese Aufenthalte nur wenn du dir damit Schaden zufügst. Das müsste dann aber genauer ausgeführt werden um welchen Schaden es sich handeln sollte und ob du evtl. vielleicht doch in der Lage bist dich sozusagen für eine in Kaufnahme dieses Schadens zu entscheiden. Das darf man nämlich auch- bis auf Ausnahmen. Du siehst, ohne weitere Infos lässt sich deine Frage nur so beantworten dass du fast nichts mit der Antwort anfangen kannst, sie jedenfalls nicht als aussagekräftig einstufen solltest.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.10.2016, 18:15 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.10.2016
Beiträge: 3
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Differenz zwischen mir und meinem Psychiater (er ist auch der Sachverständige bei dem Gerichtsverfahren) gibt es nur bei der Sache mit dem Betreuer. Er will einen, ich nicht. Er sagt, es ist die beste Lösung, sonst könnte mir 63 er drohen. Hab in letzter Zeit mehrere Straftaten begangen, als ich psychotische Schübe hatte. Viele wurden eingestellt, doch bei diesem Vorfall stufte mich mein Psychiater vermindert schuldfähig ein, jedoch konnte er auch die Schuldunfähigkeit nicht ausschließen. Es geht um Bedrohung.
Die Auslandsaufenthalte tun mir sehr gut, denn dort ist meine ganze Familie. Und, wichtig, es gibt keine Spielautomaten (ist illegal) und Kiffen ist sehr gefährlich, denn dort kommt man deswegen in den Knast (schon bei Konsum). |
18.10.2016, 21:58 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Welche Aufgabenkreise soll er denn noch bekommen?
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20.10.2016, 10:08 | #6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.10.2016
Beiträge: 3
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Nur die 2 wären ausreichend, meinte der Gutachter.
Eine andere Frage, kann das Strafgericht eine einstweilige Unterbringung anordnen? Mein Anwalt meinte, das Betreuungsgericht kann das anordnen. Aber ein Strafgericht??? Es geht eher um Geldstrafe beim Strafgericht, meinte er... |
20.10.2016, 10:14 | #7 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Die Frage ist außerdem viel zu unspezifisch um darauf eine Antwort zu finden. Da kommt es eben darauf an warum eine Unterbringung erfolgen soll und das kann dein Anwalt sicher besser beurteilen.
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