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Tätowierung bei Menschen mit Behinderung

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Hallo zusammen, ich arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung. Hier möchte sich jetzt ein junger Mann (28 Jahre) ...


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Alt 19.10.2016, 16:10   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 26
Standard Tätowierung bei Menschen mit Behinderung

Hallo zusammen,

ich arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung.
Hier möchte sich jetzt ein junger Mann (28 Jahre) tätowieren lassen.
Benötigt er hierfür die Genehmigung seiner gesetzlichen Betreuung (die Mutter), oder kann er diesen Wunsch ohne das Einverständnis oder ggf. sogar gegen das Einverständnis durchführen lassen?

Viele Grüße
Thomas
Andorra ist offline  
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Alt 19.10.2016, 17:00   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Naja, ganz klar beantworten lässt sich das erst mal nicht.

Das hängt sicher vom Aufgabenkreis der Betreuung durch die Mutter ab und auch vom Grad der Behinderung.
Weiss derjenige was er da macht, kann er sich über die Konsequenzen -nämlich die ein Leben lang evtl. an herausragenden Stellen gekennzeichnet zu sein- wirklich klar sein?
Gäbe es Einwände aus medizinischen/gesundheitlichen Gründen?

Und dann noch: Tatoos sind nicht billig, je nach Ausmass sogar sehr teuer. Kann das gezahlt werden?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.10.2016, 17:00   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Ein rechtlicher Betreuer ist kein Vormund.

Zitat:
Benötigt er hierfür die Genehmigung seiner gesetzlichen Betreuung (die Mutter),
Mir fällt kein Genehmigungstatbestand ein unter den das fallen könnte, solange der Betreute einwilligungsfähig ist.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 19.10.2016, 17:28   #4
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 26
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Naja, ganz klar beantworten lässt sich das erst mal nicht.

Das hängt sicher vom Aufgabenkreis der Betreuung durch die Mutter ab und auch vom Grad der Behinderung.
Weiss derjenige was er da macht, kann er sich über die Konsequenzen -nämlich die ein Leben lang evtl. an herausragenden Stellen gekennzeichnet zu sein- wirklich klar sein?
Gäbe es Einwände aus medizinischen/gesundheitlichen Gründen?

Und dann noch: Tatoos sind nicht billig, je nach Ausmass sogar sehr teuer. Kann das gezahlt werden?
Er ist Schalke Fan durch und durch. Sein ganze Zimmer ist blau-weiss. Bilder, Bordüren, Bettwäsche usw. Er malt sich täglich mit Edding ein Schalke Abzeichen auf den Unterarm, dies könnnte er ja nun auch professionell gestalten lassen. Die Kosten wären auf Grund der Größe im Rahmen.
Die Vorstellung es für immer auf seinem Arm zuntragen, bereitet ihm viel Freude.

Geändert von Andorra (19.10.2016 um 17:53 Uhr)
Andorra ist offline  
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Alt 23.10.2016, 14:06   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Genau genommen, ist eine Tätowierung eine Körperverletzung. In diese muss in erster Linie die betreffende Person einwilligen.

  • Kann die unter Betreuung stehende Person die Tragweite dieser Handlung überschauen.
  • Versteht sie, dass eine Tätowierung in der Regel etwas für den Rest des Lebens ist.
  • Kann sie verstehen, dass das Anbringen zumindest unangenehm, wenn nicht sogar geringfügig schmerzhaft, sein kann.

Dies sind die Aspekte, an welchen man fest machen sollte, ob die Person sich das Schalke-Symbol stechen lassen kann. Die Unterzeichnung des Vertrages ist bei Geschäftsunfähigkeit dann nur noch Formsache, wenn die betreute Person zu der Tätowierung zugestimmt hat.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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