Dies ist ein Beitrag zum Thema Tätowierung bei Menschen mit Behinderung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung.
Hier möchte sich jetzt ein junger Mann (28 Jahre) ...
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19.10.2016, 16:10 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 26
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Tätowierung bei Menschen mit Behinderung
Hallo zusammen,
ich arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung. Hier möchte sich jetzt ein junger Mann (28 Jahre) tätowieren lassen. Benötigt er hierfür die Genehmigung seiner gesetzlichen Betreuung (die Mutter), oder kann er diesen Wunsch ohne das Einverständnis oder ggf. sogar gegen das Einverständnis durchführen lassen? Viele Grüße Thomas |
19.10.2016, 17:00 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Naja, ganz klar beantworten lässt sich das erst mal nicht.
Das hängt sicher vom Aufgabenkreis der Betreuung durch die Mutter ab und auch vom Grad der Behinderung. Weiss derjenige was er da macht, kann er sich über die Konsequenzen -nämlich die ein Leben lang evtl. an herausragenden Stellen gekennzeichnet zu sein- wirklich klar sein? Gäbe es Einwände aus medizinischen/gesundheitlichen Gründen? Und dann noch: Tatoos sind nicht billig, je nach Ausmass sogar sehr teuer. Kann das gezahlt werden?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
19.10.2016, 17:00 | #3 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Ein rechtlicher Betreuer ist kein Vormund.
Zitat:
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19.10.2016, 17:28 | #4 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 26
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Zitat:
Die Vorstellung es für immer auf seinem Arm zuntragen, bereitet ihm viel Freude. Geändert von Andorra (19.10.2016 um 17:53 Uhr) |
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23.10.2016, 14:06 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Genau genommen, ist eine Tätowierung eine Körperverletzung. In diese muss in erster Linie die betreffende Person einwilligen.
Dies sind die Aspekte, an welchen man fest machen sollte, ob die Person sich das Schalke-Symbol stechen lassen kann. Die Unterzeichnung des Vertrages ist bei Geschäftsunfähigkeit dann nur noch Formsache, wenn die betreute Person zu der Tätowierung zugestimmt hat.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
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