Dies ist ein Beitrag zum Thema Mehrere Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag an alle,
es ist soweit, ich will eine Betreuung für meine Mutter anregen.
Situation:
Mutter (84) ist "gemischtförmig" ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
25.10.2016, 23:49 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
|
Mehrere Betreuer
Guten Tag an alle,
es ist soweit, ich will eine Betreuung für meine Mutter anregen. Situation: Mutter (84) ist "gemischtförmig" dement und wird de facto schon seit Jahren von meinem Vater (87) rechtlich betreut. Sollte mein Vater nicht mehr da sein, müsste sofort etwas geschehen, denn meine Mutter kann ihren Alltag nicht selbst bewältigen und verhält sich zum Teil selbstgefährdend. Bislang managet mein Vater die Situation noch, unterstützt durch mich und verschiedene Dienste. Es ist aber auch denkbar, dass bestimmte Maßnahmen, wie zum Beispiel auch die Aufnahme in ein Pflegeheim, erforderlich werden bzw. sich als sinnvoll erweisen, auch wenn mein Vater noch lebt. Ich möchte nun gerne,
Ist diese Konstruktion möglich und falls ja, wo finde ich entsprechende Formulare? Mein Vater hat eine Vorsorgevollmacht für meine Mutter, ich für beide Elternteile. Spielt das irgendeine Rolle? Wie sieht es mit Kontovollmachten aus? Sind die auch bei einer Betreuung erforderlich? Vielen Dank! |
26.10.2016, 07:02 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
|
Guten Morgen.
Vollmacht geht vor Betreuung. Wenn du bereits eine Vollmacht für beide Eltern hast, musst du nicht mehr zum Betreuer bestellt werden. Dann bist du sofort handlungsfähig. Genauso muss dein Vater nicht bestellt werden. Er hat schon eine Vollmacht. Um zu prüfen, ob die Vollmacht für eure Wünsche ausreichend ist, empfehle ich euch, einen Termin bei der Betreuungsbehörde in eurer Stadt zu machen. Diese beraten auch zum Thema Vollmacht und können gemeinsam mit euch die vorliegenden Vollmachten prüfen und ggf ergänzen. Lg Boomer |
26.10.2016, 18:08 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
|
Moin moin
Hallo Boomer, der Vater hat die Vorsorgevollmacht für seine Ehefrau, nicht der Sohn für seine Mutter. Damit bleibt das Problem allerdings dasselbe: Weil eine Vollmacht besteht, wird das Gericht möglicherweise keine Betreuung für die Mutter einrichten. Vielleicht aber doch, falls die Vollmacht nicht ausreichen sollte. Aber ohne Antrag gibt es keine Entscheidung. Die Verhinderungsbetreuung für den Sohn kann bei dem Antrag gleich mitgestellt werden. Manche Gericht regeln das gleich in einem Rutsch. Die Verhinderungsbetreuung gibt es natürlich nur, wenn das Gericht meint überhaupt eine Betreuung einrichten zu müssen. Sonst nicht. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
26.10.2016, 22:21 | #4 | ||
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
|
Zitat:
Das hab ich aber anders verstanden: Zitat:
Lg Boomer |
||
27.10.2016, 13:47 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
|
Danke erstmal.
Ich habe eine Vorsorgevollmacht sowohl fuer meinen Vater als auch fuer meine Mutter, mein Vater hat eine Vorsorgevollmacht fuer meine Mutter und umgekehrt, jeweils vollumfaenglich, mit Betreuungsverfuegung fuer den Bevollmaechtigten. Mein Vater ist erster Bevollmaechtigter, ich zweiter. Die Vollmacht ist in Berlin im Vorsorgeregister registriert, aber nicht notariell beglaubigt. |
27.10.2016, 13:58 | #6 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
|
Soll ich das also zusammgefasst wie folgt verstehen:
Mit den Vorsorgevollmachten einschliesslich Betreuungsverfuegung sind wir im Falle des Falles handlungsfaehig und rechtlich abgesichert? Konkrete Ueberlegung: Vater krank im Krankenhaus oder tot, demente (oder jedenfalls nicht autonome) Mutter alleine, kann ich dann mit meiner Vorsorgevollmacht wirklich bestimmen, was zu tun ist (zum Beispiel Pflegeheim)? |
27.10.2016, 15:09 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
|
Grob gesagt ja. "Bestimmen" ob jemand in ein Heim geht, kann aber weder ein Bevollmächtigter noch ein Betreuer einfach so. Der Wille des Betroffenen ist maßgeblich. Das bedeutet, dass die Mutter damit einverstanden sein muss. Oder dass "ihr Wille ihrem Wohl entgegen steht" und dann entsprechende Schritte gegen den Willen eingeleitet werden müssen.
Prinzipiell hast du mit einer vollumfänglichen Vollmacht die gleichen Möglichkeiten -Rechte und Pflichten- wie ein gerichtlich bestellter Betreuer mit den passenden Aufgabenkreisen. |
30.10.2016, 23:22 | #8 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
|
Vielen Dank erst mal!
Ich lasse die Dinge jetzt erst mal wie sind, zumindest solange mein Vater noch lebt bzw. in der Lage ist, die Situation, unterstützt durch meine Schwester und mich sowie Caritas zu managen. Mein Vater würde gerne eine Heimeinweisung meiner Mutter (auch nach seinem Tod) verhindern, da gehe ich mit ihm, weiß aber aber nicht, ob das bei der mE (zuweilen) gewalttätigen und selbstgefährdenden Demenz realisierbar ist. Am liebsten wäre mir auch, wenn meine Mutter in unserm Haus bleiben könnte. Aber dann bräuchten wir jemanden, der zu uns zieht und 24/24 bereit ist. Ich könnte als Selbstständiger zwar erst mal vollständig zu ihr ziehen, habe aber auch meine Arbeit zu tun. Alles nicht so einfach, und jeden Tag gibt es neue Überraschungen, was den Geistes-/Gemütszustand meiner Mutter betrifft. Vielen Dank, gutes Forum! |
Lesezeichen |
|
|