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gesetzliche Betreuung

 

Ambulant betreutes Wohnen

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Hallo, das finde ich schade, dass die ältere Dame die Einrichtung einer Betreuung ablehnt denn hier scheint erheblicher Handlungsbedarf zu ...


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Alt 01.01.2017, 17:21   #11
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

das finde ich schade, dass die ältere Dame die Einrichtung einer Betreuung ablehnt denn hier scheint erheblicher Handlungsbedarf zu bestehen (bez. Mangelernährung, Organisation von Hilfen, Feststellung der Schwerbehinderung, Pflegeeinstufung, Augen-OP u. a.)

Die von der Dame gewünschte praktische Hilfe ist genau das was ein Betreuer mit den entsprechenden Aufgabenkreisen tagtäglich zu organisieren hat.

In diesem Fall könnte auch das betreute Wohnen im Rahmen des "Persönlichen Budgets" sinnvoll und hilfreich sein, hier kann sich der Betroffene die erforderlichen Dienstleistungen ( z. B. hauswirtschaftliche Hilfe, Gesellschaft, Begleitung zu Arzt und Freizeitaktivitäten etc. ) selbst einkaufen.

Der Hilfebedarf wird vom Kostenträger in einem gemeinsamen Gespräch individuell für den Betroffenen festgestellt. Für die berechneten Stunden erhält der Betroffene einen Geldbetrag (Budget), das Geld darf nur für die Leistungen des "Persönlichen Budgets" verwendet werden.

Die Anbieter können frei gewählt werden. Anbieterlisten gibt es auch bei den Sozialhilfeträgern.

Beim "Persönlichen Budget" gibt es keine Altersgrenze.


Grüße


gabyhp
gabyhp ist offline  
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Alt 31.10.2017, 11:53   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard Ambulant betreutes Wohnen auch für Flüchtlinge

Hallo, hat jemand Erfahrung mit traumatisierten Flüchtlingen. In "meinem Fall" war der junge Mann so verwirrt, dass ich eine Einweisung in die Psychiatrie für kontraproduktiv hielt - auch wegen der immensen Sprachprobleme. Er hat sich inzwischen soweit stabilisiert, dass eine psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung sinnvoll sein könnte, die ich jetzt anleiere. Außerdem hat er jetzt aufgrund seiner Asylgewährung Anspruch, in einer eigenen Wohnung zu leben. Das scheint ihn so zu überfordern, dass ich an ABW denke. Allerdings war er bisher nur einmal amtsärztlich untersucht worden, mit deutlichem Hinweis auf eine psychische Störung.
G.T. ist offline  
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Alt 31.10.2017, 13:14   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Das ist doch so weit gut gelaufen. Die erwähnte amtsärztliche Stellungnahme dürfte sogar bei einem Antrag auf Betreutes Wohnen behilflich sein.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.10.2017, 14:01   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
hat jemand Erfahrung mit traumatisierten Flüchtlingen
Eigene Erfahrungen habe ich nicht aber weiss von Kollegen, dass manche Dinge direkt vom jeweiligen (Aufenthalts-) Status abhängen. Welchen hat er denn genau?

Bei einem meiner Kandidaten (theoretisch auch Flüchtling) war der Aufenthalt von einer halb jährlich zu verlängernden Fiktionsbescheinigung abhängig und er bekam deshalb kein BW.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 31.10.2017, 18:42   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard ABW Flüchtling

Er hat eine bis zum März 2019 befristete Aufenthaltserlaubnis, weil ein Abschiebungshindernis nach § 60 II-VII vorliegt. Entsprechend bezieht er jetzt SGB II Leistungen, soll aus der Gemeinschafts-unterkunft für Asylbewerber ausziehen und ist "normal" krankenversichert. (Demnach könnte ich auch prüfen, ob er ggf. auch Pflegegrad 1 erhalten würde).
G.T. ist offline  
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Alt 31.10.2017, 18:50   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard mangelernährte ältere Dame

Zum Fall der mangelernährten älteren Dame, die zuerst eine Betreuung ablehnte, obwohl erheblicher Handlungsbedarf bestand:
Abschlusskommentar: Die Dame erhielt durch mein Hinarbeiten erneut eine rechtliche Betreuung durch eine Berufsbetreuerin, wurde umgehend in ein Pflegeheim eingewiesen und ist dort im Spätsommer verstorben. In einem ähnlichen Fall würde ich alles daran setzen, mit der Person selbst die Betreuungsstelle bzw. das Amtsgericht aufsuchen und die rechtliche Betreuung versuchen selbst zu übernehmen. (Schlecht) bezahlt wurde ich von dem Pflegegeld, was ich für sie organisiert hatte. Bis heute verstehe ich nicht, warum die Stadt (Sozialamt/Betreuungsstelle) mir so an den Karren gefahren ist... . Im Nachhinein wurde mir durch Leitung bestätigt, dass ich keine Fehler gemacht hätte...

Geändert von G.T. (31.10.2017 um 18:58 Uhr) Grund: Formulierungen noch zu ungenau
G.T. ist offline  
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Alt 01.11.2017, 19:02   #17
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard ABW Flüchtling

Moin G.T.

Wenn ein Grund für ein Abswchiebungshindernis vorliegt (z.B. die psychische Erkrankung) und er sowieso SGB II Leistungen bekommt, sollte ein ABW für ihn auch möglich sein.

Das ABW wäre gut für eine Stabilisierung des Betreuten, ersetzt aber keine Therapie. Eine Traumatherapie ist sowieso erst einige Zeit (damit sind durchaus Jahre gemeint) nach dem oder den traumatischen Erlebnissen sinnvoll, weil vorher die Stabiliesierung laufen muss. Eine tiefer gehende Therapie reißt durchaus Wunden auf, was man aushalten können muss.

MfG

Imre
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Alt 04.12.2017, 00:35   #18
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard

Hallo Imre, du hattest geschrieben:

"Wenn ein Grund für ein Abswchiebungshindernis vorliegt (z.B. die psychische Erkrankung) und er sowieso SGB II Leistungen bekommt, sollte ein ABW für ihn auch möglich sein.
Das ABW wäre gut für eine Stabilisierung des Betreuten, ersetzt aber keine Therapie...
Wenn ein Grund für ein Abswchiebungshindernis vorliegt (z.B. die psychische Erkrankung) und er sowieso SGB II Leistungen bekommt, sollte ein ABW für ihn auch möglich sein."

Ich habe mich inzwischen bemüht, mit dem Hinweis, dass ein Abschiebungshindernis § 60 (5) vorliegt, ABW anzuleiern. Bisher heißt es, das ginge nur, wenn eine Behinderung anerkannt sei bzw. ein fachärztliches Gutachten vorläge. Termine beim Facharzt sind allerdings schwer zu bekommen (5 Monate Wartezeit für einen 30 Min. Termin), außerdem ist ein kostenpflichtiger Übersetzer notwendig (afrikan. Sprache). Bisher fühlt sich von Amts wegen keine(r) zuständig, weder für diese Kosten noch für andere Unterstützungen. Der bisherige Sozialarbeiter für Flüchtlinge ist ausgerechnet zu dem Zeitpunkt nicht mehr für zuständig, wo mein Vollmachtgeber SGBII Leistungen erhält und eine eigene Wohnung bezieht (Dabei fängt die Arbeit jetzt erst richtig an!).
Selbst einen Hausarzt zu finden, ist mir bisher nicht gelungen.
Der junge Mann, der anscheinend mehrfach traumatisiert worden ist, wirkt außerdem in mehreren Bereichen Intelligenz gemindert: ausgeprägte Dyskalkulie, Rechnen mit Größen scheint völlig zu fehlen. Obwohl er schon seit fast 3 J. in Deutschland lebt, tut er sich auch im Alltag sehr schwer und muss nach dem erfolgten Umzug in vielem angeleitet werden, z.B. Umgang mit dem Elektroherd, Bügeleisen, Stecker richtig reinstecken, dem Radio (!), Brief fertig machen, abgeben, Schrank aufbauen usw.
Ich versuche zwar, ihn zur Selbständigkeit anzuregen, aber mit wechselnden Ergebnissen. Er macht zum Teil zum selben Vorgang, was er erledigt habe, unterschiedliche Angaben. Inzwischen besteht der Verdacht, dass er unter den Folgen eines SHT leiden könnte.
Dazu kommen merkwürdige Vorgänge im Jobcenter: Obwohl die Angemessenheit der Wohnung erst ein paar Tage vorher bestätigt wurde, kündigte das JC an, die Leistungen einzustellen, weil der MV fehle. Ich fahre also persönlich mit meinem Schützling hin und erfahre, dass der MV eingepflegt sei, aber die Miete an den ursprünglichen Vermieter gehe und das Geld für den Lebensunterhalt doch ausgezahlt werde. Ich als Vollmachtnehmerin solle das Geld für die Miete zurückholen... . 2 Tage später kommt wieder ein Brief, wonach die Anträge auf Erstausstattung und Kaution erst bearbeitet werden könnten, wenn der MV eingegangen wäre... . Die eine Hand weiß nicht, was die andere tut. Leider liegt das JC 15 km entfernt. Deshalb hatte ich einige Dinge schriftlich vorbereitet und ihn aufgefordert, die Briefe persönlich abzugeben.
Ich könnte also gut und gerne weitere Hilfen gebrauchen:
Rechnen lernen/Umgang mit Geld, Haushalt, Einkauf und Wäsche organisieren (jetzt noch ohne Waschmaschine!), Umgang mit Behörden (Gesundheitsamt, Jobcenter, Sprachschule), Schriftverkehr, Internet- und Handyverträge, Unterstützung bei medizin. Angelegenheiten, weitere Einrichtung der Wohnung... .
Im Moment sehe ich nur die Möglichkeit, bei einer Kirchengemeinde um Hilfe zu bitten... . Welche Möglichkeit(en) seht Ihr? Wer hilft bei der Durchsetzung von ABW?
G.T. ist offline  
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Alt 04.12.2017, 08:50   #19
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Zitat:
Welche Möglichkeit(en) seht Ihr?
Zur Beantrgung von ABW gehört tatsächlich eine fachärztliche Stellungnahme. Früher war das eine Seite, heute sind es 8 Seiten.

Ich denke ohne Hilfe der Psychiatrie wird das nix werden können. Eine Kirchengemeinde kann die Stellungnahme auch nicht ersetzen befürchte ich.
Wir haben hier sog. Institutsambulanzen (wobei hier inzwischen der Zugang deutlich schwieriger geworden ist) die solche Stellungnahmen abgeben (dürfen).
Wie wäre es trotz aller Bedenken mit einem (kurzen?)stationären Aufenthalt? Grund könnte sein: Diagnosestellung.
Auch bei diesem Aufenthalt könnte die benötigte fachärztliche Stellungnahme angefertigt werden.

Vor Sprachproblemen würde ich mich nicht im Übermass fürchten, inzwischen arbeite auch in der Psychiatrie so viele Pfleger aus anderen Nationen dass man manchmal sogar Glück hat und einer dabei ist der ausgerechnet diese/andere Sprache spricht.

Ohne diese Stelllungnahme wird dein Antrag sonst nicht bearbeitet.
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Alt 04.12.2017, 23:22   #20
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Moin moin

Wenn das JobCenter zu blöde ist, die Miete an den richtigen Vermieter zu senden, dann ist dies das Problem des JobCenters. Es hat dann die Miete an den Richtigen Vermieter zu überweisen und darf sich selber darum kümmern, des Geld vom falschen Vermieter zurückzubekommen.
So was hatte ich auch schon mal, dass das JobCenter das ALG 2 auf irgendein Konto überwiesen hat, das aber nicht meinem Betreuten gehört hat - und dann von mir wollte, dass ich das Geld von dort zurückhole. Man wollte mir aber aus Datenschutzgründen aber die Bankverbindung nicht nennen und erst mal einen Monat herumgegempelt. (Keine Ahnung was die da für Drogen aus dem Betriebsautomaten gezogen haben...)
Das höfliche Angebot an den Chef, zwischen medialen und rechtlichen Schritten aussuchen zu dürfen, hat die Angelegenheit deutlich beschleunigt.

MfG

Imre
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