Dies ist ein Beitrag zum Thema Ambulant betreutes Wohnen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Eine seit Langem erkrankte Person (psychische Störung /Intelligenzminderung) möchte aus dem GB Heim raus. Da es keinen Heimplatz in der ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
30.10.2016, 22:50 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
|
Ambulant betreutes Wohnen
Eine seit Langem erkrankte Person (psychische Störung /Intelligenzminderung) möchte aus dem GB Heim raus. Da es keinen Heimplatz in der näheren Umgebung gibt, steht ein Umzug in eine eigene Wohnung an. Ein ambulanter Dienst ist angefragt.
Wie hoch darf der Unterstützungsbedarf sein, um ambulant wohnen zu können? Das Sozialamt/Eingliederungshilfe ist Kostenträger. Eine eigene Rente existiert. Ich möchte vor einer Anmietung alle notwendigen Zusagen. Ist das realistisch? (Übrigens habe ich alle AK, die für diesen Wechsel notwendig sind.) Wer kann/möchte aus seinen Erfahrungen berichten? |
31.10.2016, 21:51 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
|
Moin G.T.
Wenn das Sozialamt bei den Kosten mit ins Boot soll, dann suche die Spur des Geldes: Sobald die Beteiligung an den Kosten des Betreuten Wohnens die Kosten der Heimunterbringung übersteigen würden, steigt das Sozialamt aus. Hier sind weder die einen noch die anderen Kosten bekannt, aber Du kannst sie für Deinen Fall in Erfahrung bringen. Dann weißt Du, ab wann das Sozialamt nicht mehr mitspielt. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
01.11.2016, 10:23 | #3 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
|
Zitat:
da jedoch auch dabei der Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt kann man das so pauschal sicherlich nicht sagen.
__________________
---------------- |
|
01.11.2016, 20:20 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
|
Moin agw
Du hast recht, so pauschal geht das nicht wg. ambulant vor stationär. Aber in letzter Zeit werden die Sozialämter da immer brutaler und sehen nur noch die Euronen. Da hat man schon deutlich mehr zu kämpfen und benötigt langen Atem, um die teurere ambulante Maßnahme durchzusetzen. Auch in der Abteilung Soziales geht es inzwischen in erster Linie ums Geld - und erst dann kommen die Menschen (irgendwo ganz da hinten...) MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.11.2016, 09:29 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 196
|
Ambulant betreutes Wohnen / Urteil dazu
Hallo - es gibt ein Urteil dazu wie folgt:
"Das sächsische Landessozialgericht verpflichtete den Sozialhilfeträger mit Beschluss vom 12.02.2014 (Az. L 8 SO 132/13 B ER) zur Übernahme der Assistenzleistungen für eine permanente persönliche Assistenz (Leistungen zur Pflegeergänzung und am Leben in der Gemeinschaft)" Zu diesem Thema bin ich auch grade am Recherchieren. Gruss Motzerella |
20.11.2016, 23:03 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
|
Ambulant BW
Jetzt hätte ich gerne Tipps, wie und wo Eingliederungshilfe beantragen:
HBW stammt aus XX, möchte in den LK XYZ ziehen. Das Sozialamt in XX sagt, die Genehmigung dauere etwa ein halbes Jahr. Über das Sozialamt XYZ heißt es, sie wären unkomplizierter, d.h. es würde umgehend bearbeitet - aber nur, wenn der BW schon im neuen LK wohnt. Als Heimbewohner muss die Kündigungsfrist eingehalten, eine Wohnung angemietet werden usw. Der HBW ist noch nicht so stabil, dass ein Wohnen ohne umfassende ambulante Hilfen möglich ist. Die Rente/das Einkommen dafür reicht hinten und vorne nicht. Jetzt noch das Schönste: Der LK XX hat bestimmte Anbieter für Betreuungsleistungen aus der Stadt XX im Blick und keinen entsprechenden Versorgungsvertrag mit einem Anbieter aus dem LK XYZ. Die aus XX müssten für die Betreuung ca. 45 Min. anfahren - unpraktikabel, da der BW vorerst 2mal täglich aufgesucht werden müsste. Kennt sich da jemand aus??? Geändert von G.T. (20.11.2016 um 23:05 Uhr) Grund: ungenau |
07.12.2016, 22:08 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.11.2016
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 14
|
BeWo
Hallo G.T. ,
ambulant betreutes Wohnen (ABW) kann im Rahmen des §53 SGB XII als Eingliederungshilfe über einen Sozialhilfegrundantrag beantragt werden. Am besten mal im Netz suchen nach Sozialhilfegrundantrag + Landkreis. Beantragt wird immmer im letzten Wohnort, also da wo der Betreute jetzt lebt. Wie ist denn der bisherige Heimaufenthalt finanziert worden? Der GruSiAntrag alleine reicht aber nicht fürs ABW. Der Anbieter wird mit dem Betreuten einen Hilfeplan erstellen, in dem der Bedarf in Form von wöchentlichen Fachleistungsstunden (FLS) bewilligt wird. Unterstützungen liegen zwischen 1 und 8 FLS, also 2mal täglich habe ich im ABW noch nie erlebt, eher 2 mal wöchentlich. All dies müsste Dir der ambulante Dienst genau erklären können, denn es ist ja in seinem Interesse, dass seine Rechnungen bezahlt werden. Alternativ ist, wie schon erwähnt, eine persönliche Assistenz möglich, in manchen Gegenden auch als Integrationshelfer bekannt. Vielleicht gibt es in eurer Nähe einen Anbieter, der Trainingswohnungen anbietet, dann kann das mit dem eigenen Wohnen erst mal trainiert werden und es wird m.E. teilstationär abgerechnet. LG Ajazi |
08.12.2016, 18:54 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
|
Ambulant BW
Hallo,
danke erst einmal für Eure Hinweise...Inzwischen hat eine engagierte RAin geschrieben, ich möge das Sozialamt kontaktieren, das bisher die SGB XII Leistungen/Eingliederungshilfe übernommen hat, so wie aus auch von Eurer Seite gesehen wird. Dort einen Antrag zu stellen, finde ich problematisch, weil lange Bearbeitungszeiten (6 Monate...) und dort andere Betreuungsdienste akkreditiert sind, die nicht o.W. neuen LK arbeiten können. Dort wiederum gibt es keinen finanzierbaren Wohnraum... Was passiert, wenn die Betroffene mit meiner Unterstützung umzieht? Kann es wirklich passieren, dass sie dann ohne Eingliederungshilfe /Betreuungsdienst dasteht und alleine gelassen wird? Ihre Rente reicht nur für die Grundbedürfnisse... |
01.01.2017, 10:33 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
|
ABW
Hallo,
nun hat sich das Thema erledigt: Das Sozialamt, in dem die HBWin aufgewachsen ist, ist zuständig. Ich habe den Antrag dort gestellt - auch wenn es wohl viele Monate bis zu einer Entscheidung braucht.... Heimplätze für psychisch kranke Menschen als Alternative fehlen - außer bei einem regional dominerenden Anbieter mit über 900 Heimplätzen, mit dem ich schon gravierend schlechte Erfahrungen sammeln musste (Fixierung über 2 J. ohne individuelle Therapie und Beschäftigung...) |
01.01.2017, 10:48 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
|
ABW auch für ältere Menschen?
Hallo,
ich bin Verfechterin individueller Hilfen. Hier die Situation: Eine Dame, knapp 70 J. alt, stark unterernährt, vorgealtert, wird von ihrer Familie nicht adäquat unterstützt. Sie lebt alleine und anscheinend vereinsamt in ihrer Wohnung, hat rechtliche Betreuung nicht akzeptiert, weil sie meint, vor allem praktische Hilfe in der Wohnung zu brauchen: Beschaffung einer Waschmaschine, Unterstützung beim Wäsche waschen, Aufräumen, Einkaufen, Arztbesuche, Betreuung nach OP (OP stünde an wegen Grauem Star...), Zuwendung. die Rente - vermutlich so um 800,00 €, scheint nicht auszureichen, um sich Hilfe zu organisieren. Vermutlich ist sie schon mehrfach psychisch erkrankt gewesen, hat aber keinen offiziellen Status als Behinderte. Ich habe sie vor ein paar Tage in vermutlich dehydriertem Zustand großer Schwäche in der Stadt vorgefunden, sie zumFrühstück eingeladen und ihr angeboten, mich beim Paritätischen Wohlfahrtsverband um Hilfe zu bemühen. Aber was stünde ihr ggf. auch möglichst kurzfristig zu? Gilt ABW auch für ältere Menschen? |
Lesezeichen |
|
|