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Wenn die Betreuung versagt

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Da mein Sohn eine geistige Behinderung hat, ist er seit seiner Geburt in Betreuung durch mich, als Mutter und seit ...


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Alt 08.11.2016, 10:37   #1
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Standard Wenn die Betreuung versagt

Da mein Sohn eine geistige Behinderung hat, ist er seit seiner Geburt in Betreuung durch mich, als Mutter und seit meinem Umzug nach Bremen, im Jahr 2006, durch eine vom Amtsgericht gestellte Person, X ... .
Seit Jahren passieren Dinge, die nicht mehr mit unserem Einverständnis abgesegnet werden, da es sich um schwerere Vergehen handelt.
Vor 4 Jahren habe ich bemerkt, dass mein Sohn einen mittelschweren Husten hatte, der einfach nicht abklingen wollte. Bei jedem Besuch bat ich ihn, einen Arzt aufzusuchen. Dies wurde auch der Betreuung mitgeteilt, was am Ende wohl geschah, aber ohne den Arzt genauer aufzuklären und auf eine intensiver Untersuchung zu drängen. Nach zwei Jahren viel Marcel "einfach" um und konnte kaum noch atmen. Im Krankenhaus stellte man fest, dass er eine chronische Sarkoidose hat, die bei früherer Feststellung ausgeheilt wäre. Der Akut-zustand war erreicht. Wer mit Marcel stetigen Umgang hatte, hätte bemerken müssen, dass sein Husten über Monate oder gar zwei Jahre nicht normal ist oder eine Erkältung ( täglicher Besuch der Behindertenwerkstatt ). Da ich nur eine Gastrolle im Leben meiner Kinder spiele, was an der wohnlichen Entfernung liegt, war mein rechtzeitiges Eingreifen nicht möglich. Heute und seit drei Jahren lebt Marcel durch Cortison, da er nicht mehr geheilt werden kann.
Des Weiteren wird sich um wichtige Belange nie gekümmert, wo sich dann meine Töchter kümmern müssen. Umzüge und Arztbesuche bewältigen meine Kinder, die trotz Schule, Studium und Familie nicht gefragt werden, ob sie dies in ihr Leben einbauen können. Sie leben praktisch mit der Behinderung ihres Bruders, weil sie ihn lieben und keinen anderen Weg finden, weil die Betreuung sich nicht zuständig behauptet.
Heute nun ist das Fass zum Überlaufen. Am Freitag erfuhr ich, dass mein Sohn schon 7 Monate kein Kindergeld bekommt, weil weder eine Anfrage bei mir, noch eine Abklärung schon vor 7 Monaten statt fand. Seit Jahren habe ich kein Kindergeld mehr beantragt. Nun heißt es, dass ich es versäumt hätte. Sollte dies wieder in meinen Aufgabenbereich fallen, wäre es richtig gewesen, mir dies vor 7 Monaten oder gar 8 Monaten mit zuteile.
Das war noch nicht alles. Gestern erfahre ich dann, dass Marcel für diesen Monat keine Miete eingezahlt hat ( da es ein Dauerauftrag ist, wurden Storno -kosten berechnet ). Marcel hat keinen Zugang und Überblick auf sein Konto. Er hat lediglich ein Taschengeld - Konto, was ich auch recht gut finde, jedoch sollte er Einblick auf sein Konto haben, dann wäre uns allen aufgefallen, dass kein Kindergeld mehr eingeht.
Es ist nun zu viel passiert, dass es von unserer Seite einige Forderungen gibt, die wie folgt aussehen:
- Einblick auf Marcels Konto ( auch rückwirkend );
- Betreuung nicht nur 2h in der Woche, denn seinen Haushalt betreut meine jüngste Tochter auch noch, weil sonst nix laufen würde;
- gesundheitlich Betreuung;
- anstehende Ereignisse, wie Umzug etc. sollten geregelt werden. Vermieter-Obliegenheiten etc.....
Meine Mädels sind mit all dem überfordert und können eine weitere Betreuung nicht mehr übernehmen.
Sollte Frau X ... mit der Regelung der Betreuungs - Pflichten überfordert sein, sollte Sie Marcel an eine andere Betreuung abgeben.
Das Geschilderte ist das Grobe. Und ich denke, dass ich als Mutter immer mehr fühle und leide, wenn die Dinge der Art Ausmasse annehmen. Ich lebe in Bremen und möchte ruhig schlafen können, weil ich mein Kind in Sicherheit weiß.
Ich behalte mir vor, weiter Schritte zu gehen und hoffe ab dato, eine intensive Regelung mit bestmöglichen Ausgang und eine regelmäßige Kontaktaufnahme bei Problemen.
Auch wenn mein Sohn 36 Jahre alt ist, bleibt er weiter mein Kind und genau in diesem Focus. Ich leide unter den Umständen oftmals still, aber heute geht es nur noch laut.

Meine Frage: In wie weit kann ich gegen die angeführten Ereignisse etwas unternehmen und an welcher Stelle. Einen Wechsel der Betreuung ist schriftlich gefordert. Dieses Schreiben ging gestern an das Amtsgericht.

Geändert von Imre Holocher (08.11.2016 um 14:29 Uhr)
HeraOne ist offline  
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Alt 08.11.2016, 11:18   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
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Beiträge: 1,546
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Zitat:
Zitat von HeraOne Beitrag anzeigen
Es ist nun zu viel passiert, dass es von unserer Seite einige Forderungen gibt, die wie folgt aussehen:
- Einblick auf Marcels Konto ( auch rückwirkend );
Wird es nicht geben. Sie als Mutter sind eben nur dies: Mutter. Es klingt böse, aber Sie sind nicht Betreuerin und auch nicht Betreute, so dass Sie keinen Anspruch auf die Einsicht haben (und die Betreuerin hat kein Recht, Ihnen als Unbeteiligte Einblick zu gewähren).

- Betreuung nicht nur 2h in der Woche, denn seinen Haushalt betreut meine jüngste Tochter auch noch, weil sonst nix laufen würde;
Nicht vergessen: RECHTLICHE Betreuung. Das ist nicht Händchen halten oder permanente Verfügbarkeit für die betreute Person. Das bedeutet, Regelung der rechtlichen Angelegenheiten.
Zwei Stunden in der Woche ... da buttert die Betreuerin ganz schön zu.
Wenn es um die Betreuung durch ambulante Dienste geht, ist die Betreuerin auf die Pflegestufe und die daraus erzielten Einnahmen angewiesen. Wenn nur zwei Stunden pro Woche bewilligt werden, wird es nicht anders gehen. Familienangehörige dürfen sich im Rahmen der Familienfürsorge gerne mit einbringen.

- gesundheitlich Betreuung;
Auch hier beachten, dass die rechtliche Betreuung nicht bedeutet, dass zum Arzt begleitet wird.
Ärzte können Auskunft geben. Gesundheitliche Maßnahmen können besprochen und diesen zugestimmt werden. Transportmaßnahmen kann man einrichten, so die Zusage von den Kassen vorliegt. Aber der Betreuer ist nicht verpflichtet, den Betreuten jedes Mal an die Hand zu nehmen und zu begleiten.

- anstehende Ereignisse, wie Umzug etc. sollten geregelt werden. Vermieter-Obliegenheiten etc.....
Im Rahmen des Aufgabenkreises sollte die Betreuerin handeln. Aber: eine Wohnungskündigung bspw. kann nur mit Genehmigung des Gerichts erfolgen. Und die braucht Zeit.


Meine Frage: In wie weit kann ich gegen die angeführten Ereignisse etwas unternehmen und an welcher Stelle. Einen Wechsel der Betreuung ist schriftlich gefordert. Dieses Schreiben ging gestern an das Amtsgericht.

Eine Schilderung der Umstände an das Gericht und die Betreuungsbehörde mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Mehr bleibt nicht.
Der Betreute kann einen Betreuerwechsel beantragen. Außenstehenden können nur auf Mißstände hinweisen. Das Gericht muss diesen dann nachgehen.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 08.11.2016, 11:25   #3
agw
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Benutzerbild von agw
 
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Beiträge: 4,807
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Guten Morgen,

Zitat:
- Einblick auf Marcels Konto ( auch rückwirkend );
Dein Sohn ist volljährig und ihr habt keinen Anspruch auf Einblick in seine Vermögensverhältnisse.
Kontrollinstanz für den Betreuer ist das Betreuungsgericht und nicht die Angehörigen.

Zitat:
- Betreuung nicht nur 2h in der Woche, denn seinen Haushalt betreut meine jüngste Tochter auch noch, weil sonst nix laufen würde;
Wenn die rechtliche Betreuerin wirklich 2 h in der Woche bei deinem Sohn ist wäre das schon erstaunlich. Du verwechselst da eine tatsächliche Betreuung mit den Aufgaben der rechtlichen Betreuung.
Die Aufgabe der rechtlichen Betreuerin wäre es ggfls. für Betreutes Wohnen oder ähnliches zu sorgen.
Die rechtliche Betreuerin bekommt im Fall deines Sohnes lediglich 3,5 Stunden vergütet. Dies jedoch pro Monat und inklusive sämtlicher Bürotätigkeiten, Fahrtkosten etc.

Zitat:
- gesundheitlich Betreuung
Auch hier ist die Aufgabe lediglich im Rahmen einer stellvertretenden Einwilligung u.ä. Der Betreuer macht jedoch keine Behandlungsplanung, diese obliegt dem behandelnden Arzt.

Zitat:
- anstehende Ereignisse, wie Umzug etc. sollten geregelt werden. Vermieter-Obliegenheiten etc.
Wenn die Wohnungsangelegenheiten Bestandteil der Betreuung sind wäre die Auseinandersetzung mit einem Vermieter schon Sache des Betreuers.

Zitat:
In wie weit kann ich gegen die angeführten Ereignisse etwas unternehmen und an welcher Stelle.
Wenn Pflichtverletzungen eines Betreuers vorliegen kannst du dies dem zuständigen Betreuungsgericht mitteilen. Das Gericht wird dann den weiteren Sachverhalt ermitteln.


P.S. Deine Reaktion ist zwar aus deiner Sicht als Mutter verständlich, du übersiehst jedoch das es sich eben lediglich um eine rechtliche Betreuung handelt und nicht um eine tatsächliche. Leider hat der Gesetzgeber die zeitlichen Möglichkeiten dabei sehr eingeschränkt.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 08.11.2016, 14:43   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin HeraOne

Zitat:
Zitat von HeraOne Beitrag anzeigen
...
Heute nun ist das Fass zum Überlaufen. Am Freitag erfuhr ich, dass mein Sohn schon 7 Monate kein Kindergeld bekommt, weil weder eine Anfrage bei mir, noch eine Abklärung schon vor 7 Monaten statt fand. Seit Jahren habe ich kein Kindergeld mehr beantragt. Nun heißt es, dass ich es versäumt hätte. Sollte dies wieder in meinen Aufgabenbereich fallen, wäre es richtig gewesen, mir dies vor 7 Monaten oder gar 8 Monaten mit zuteile.
Kindergeld ist für Betreuer immer ein Problem: Kindergeldberechtigt ist nicht das (rechtlich) betreute Kind, sondern die Eltern und die Familienkassen sind deshalb extrem selten bereit, mit den Betreuern zu kommunizieren.
D.h. auch wenn man als Betreuer dort hinschreibt, bekommt man noch lange keine Antwort. Die Betreuerin wird daher sehr wahrscheinlich nichts über die Veränderungen bzgl. des Kindergeldes erfahren haben - oder selber nichts bei der Familienkasse bewirkt haben können.

Üblicherweise will die Familienkasse von Zeit zu Zeit die Einkommensverhältnisse des Kindes überprüfen. Die Post mit dem Prüfungsbogen geht grundsätzlich an die Kindergeldberechtigten - und nicht an die rechtliche BetreuerIn des Kindes.
Schon allein deshalb sollte der Kontakt zu Betreuern gehalten werden. Ist das Kindergeld erst mal weg, dann gibt es eine Riesenlauferei (sowohl für die Betreuer als auch die Kindergeldberechtigten Eltern), um es wieder zu erlangen.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 10.11.2016, 10:46   #5
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin HeraOne


Kindergeld ist für Betreuer immer ein Problem: Kindergeldberechtigt ist nicht das (rechtlich) betreute Kind, sondern die Eltern und die Familienkassen sind deshalb extrem selten bereit, mit den Betreuern zu kommunizieren.
D.h. auch wenn man als Betreuer dort hinschreibt, bekommt man noch lange keine Antwort. Die Betreuerin wird daher sehr wahrscheinlich nichts über die Veränderungen bzgl. des Kindergeldes erfahren haben - oder selber nichts bei der Familienkasse bewirkt haben können.

Üblicherweise will die Familienkasse von Zeit zu Zeit die Einkommensverhältnisse des Kindes überprüfen. Die Post mit dem Prüfungsbogen geht grundsätzlich an die Kindergeldberechtigten - und nicht an die rechtliche BetreuerIn des Kindes.
Schon allein deshalb sollte der Kontakt zu Betreuern gehalten werden. Ist das Kindergeld erst mal weg, dann gibt es eine Riesenlauferei (sowohl für die Betreuer als auch die Kindergeldberechtigten Eltern), um es wieder zu erlangen.

MfG

Imre



Die rechtliche Lage bei Kindergeld ist klar. Jedoch stellt man nicht erst nach 7 Monaten fest, dass kein Kindergeld mehr eingeht. Die Betreuung vor Ort: Damit ist nicht die gerichtlich bestellte Betreuung gemeint, sondern ein gestellte Betreuerin, die vor Ort tätig wird.

Im Ganzen ist es tatsächlich alles schlecht gelaufen, was man mir schon vom Amtsgericht mit Bedauern geschrieben hat.

Habe gerade das Gefühl, dass mir hier nur Betreuer geantwortet haben. Schade, denn ich konnte in keinem Punkt eine positive Mitteilung erkennen. Eher liefen die Antworten da hin, dass die angeführten Ereignisse alles richtig gelaufen sind und das Menschliche mal bitte bei Seite gehört. Es fühlt sich bei manchem der drei Statemente so an, als sollten wir Mütter von Behinderten Kindern täglich begreifen, dass es unsere Behinderung ist und wir bitteschön bis zum letzten Tag selbige auskosten sollen.
Schon makaber.

Trotzdem, danke für die Mühe....LG
HeraOne ist offline  
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Alt 10.11.2016, 11:52   #6
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Dies ist ein Forum von Betreuern für Betreuer, Betreute und Angehörige.


Wenn man von verschiedenen Seiten gleichlautende Antworten bekommt, deutet das eher auf einen guten und gesunden Erfahrungs- und Wissensschatz hin, als auf ein "Geh hin und sieh zu".


Beachte auch, dass Rechtsberatung hier nicht erfolgen darf.
(Dazu würde es vor allem auch noch an Sachverhalt und Stellungnahme der "Gegenseite" fehlen. Aber darf man hier eh nicht machen.)


Und ja, der Unterschied RECHTLICHE BETREUUNG und FAMILIENFÜRSORGE ist im Allgemeinen nicht bekannt.


Dass in der Angelegenheit Deines Kindes das Fehlen des Kindergeldes nicht aufgefallen ist, ist ärgerlich und mit Mehrarbeit verbunden. Aber Fehler passieren. Gewollt oder ungewollt.


Es wäre jetzt unfair den anderen Usern gegenüber, Deine Unzufriedenheit (sei es mit der Angelegenheit oder den Antworten) vor deren Karren zu kippen.
Du hast gefragt, Dir wurde geantwortet.
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Alt 16.11.2016, 16:50   #7
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es ist wie überall - jede Medaille hat zwei Seiten. ich kann beide Seiten gut verstehen, da jeder irgendwie Recht hat
Alici ist offline  
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