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Kostenaufstellung

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Hallo, ich bin vorsorgebevollmächtigte Tochter und habe für einen Aufgabenbereich nun einen prof. gesetzl. Betreuer. Frage: Wie sieht es mit ...


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Alt 16.11.2016, 17:54   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 11.06.2016
Beiträge: 5
Standard Kostenaufstellung

Hallo,

ich bin vorsorgebevollmächtigte Tochter und habe für einen Aufgabenbereich nun einen prof. gesetzl. Betreuer. Frage: Wie sieht es mit dessen Abrechnung aus? Werden einzelne Leistungen benannt oder werden Pauschalen ohne näherer Bezeichnung in Rechnung gestellt?
Im Voraus schonmal Dank für nützliche Infos
Fitz ist offline  
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Alt 16.11.2016, 18:00   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Die Vergütung des Berufsbetreuers läuft pauschliert.

siehe auch:
https://www.gesetze-im-internet.de/vbvg/__4.html

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.11.2016, 18:02   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo.

Berufsbetreuer werden pauschal bezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, welche oder wieviele Aufgabenkreise er hat und es ist auch egal, ob er real mehr oder weniger Stunden arbeiten muss für diesen Klienten. Nennt sich Mischkalkulation.

Die Höhe der Pauschale richtet sich zunächst nach der Ausbildung des Betreuers und der damit erfolgten Einstufung (Zwischen 27 und 44 Euro / Stunde). Wieviele Stunden er abrechnen darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. lebt der Betroffene im Heim oder zu Hause, ist er mittellos oder vermögend....

Eine genaue Auflistung findest du hier (runter scrollen, da ist eine Tabelle)

Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Edit: Imre war schneller
Boomer ist offline  
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rechnung berufsbetreuer


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