Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenaufstellung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin vorsorgebevollmächtigte Tochter und habe für einen Aufgabenbereich nun einen prof. gesetzl. Betreuer. Frage: Wie sieht es mit ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
16.11.2016, 17:54 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.06.2016
Beiträge: 5
|
Kostenaufstellung
Hallo,
ich bin vorsorgebevollmächtigte Tochter und habe für einen Aufgabenbereich nun einen prof. gesetzl. Betreuer. Frage: Wie sieht es mit dessen Abrechnung aus? Werden einzelne Leistungen benannt oder werden Pauschalen ohne näherer Bezeichnung in Rechnung gestellt? Im Voraus schonmal Dank für nützliche Infos |
16.11.2016, 18:00 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
|
Moin moin
Die Vergütung des Berufsbetreuers läuft pauschliert. siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/vbvg/__4.html MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
16.11.2016, 18:02 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
|
Hallo.
Berufsbetreuer werden pauschal bezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, welche oder wieviele Aufgabenkreise er hat und es ist auch egal, ob er real mehr oder weniger Stunden arbeiten muss für diesen Klienten. Nennt sich Mischkalkulation. Die Höhe der Pauschale richtet sich zunächst nach der Ausbildung des Betreuers und der damit erfolgten Einstufung (Zwischen 27 und 44 Euro / Stunde). Wieviele Stunden er abrechnen darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. lebt der Betroffene im Heim oder zu Hause, ist er mittellos oder vermögend.... Eine genaue Auflistung findest du hier (runter scrollen, da ist eine Tabelle) Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon Edit: Imre war schneller |
Lesezeichen |
Stichworte |
rechnung berufsbetreuer |
|
|