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Ganz viele Fragen....Einwilligungsvorbehalt, Finanzfursorge, Sorgerecht, Barbetrag

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Hallo und nochmals danke, dass ich hier sein darf. Ich bin Anfang 30, alleinerziehende Mutter und spielsuchtig. Ich habe gestern ...


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Alt 19.11.2016, 19:43   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 5
Standard Ganz viele Fragen....Einwilligungsvorbehalt, Finanzfursorge, Sorgerecht, Barbetrag

Hallo und nochmals danke, dass ich hier sein darf.
Ich bin Anfang 30, alleinerziehende Mutter und spielsuchtig.
Ich habe gestern den Antrag für den rechtlichen Betreuer für die Finanzfursorge abgegeben.
Jetzt sind aber doch so viele Fragen aufgetaucht.
Kurzer Anriss der Finanzsituation.

Einkommen 2900 bestehend aus Renten, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Kindergeld.

Ausgaben ca.1900 Miete, Strom, Telefon, Abzahlung Mietschulden, Abzahlung Schulden bei meinen Eltern
Schulden ca.12500

Verbleiben für Lebensmittel, Schulbedarf, Kleidung, Fahrtkosten,medizinische Versorgung etc ca. 1000 Euro.

Nun zu meinen Fragen.
1. Muss ich den Eigentumsvorbehalt selbst beantragen oder wird er im Verfahren festgelegt.
2. Darf ich das Sorgerecht behalten zum einen ohne Eigentumsvorbehalt zum anderen mit?
Das Jugendamt weiss Bescheid. SPFH ist vorhanden.
Habe jetzt Angst, denn ich meine gelesen zu haben, dass man nur ohne Eigentumsvorbehalt das Sorgerecht behalten darf und nicht geschaftsfahige Betreute das Sorgerecht entzogen bekommen.
3.Bei 5 Personen im Haushalt, wuerde ich die 1000€ als Barbetrag(natürlich wöchentlich eingeteilt) bekommen?
Oder wuerde der Betreuer sagen können nein 400 im Monat reichen von den anderen 600 zahlen wir Schulden?
Was muss denn pro Woche oder Monat bei 5 Personen ausgezahlt werden?
4. Kann der Betreuer sagen, dass die privaten Schulden bei den Eltern nachrangig sind und erstmal andere Schulden getilgt werden?
Das würde mir meinen letzten Sozialkontakt nehmen....
Vielen lieben Dank fürs Lesen.
Es ist schon so, dass ich kognitiv alles hinbekomme. Grundsätzlich Einnahmen und Ausgaben auf den Cent genau kenne, weiss wie man Anträge stellt, sich um seine Kinder und den Haushalt kümmert. Aber die Sucht lässt mich eben am ersten oft einfach einen Grossteil abheben und in den Automaten stecken. Deshalb war kir der Einwilligungsvorbehalt sehr wichtig, nicht aber wenn mir dann das Sorgerecht entzogen würde.
Ich hoffe, ich konnte alles gut darstellen. Bei Nachfragen einfach raus damit.
Ich bin einerseits froh, dass nun alles los geht, Therapie Betreuer spfh aber andererseits sind da viele Fragen und Ängste.
LG
Starlight
Starlight82 ist offline  
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Alt 19.11.2016, 20:02   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Zitat:
Zitat von Starlight82 Beitrag anzeigen
1. Muss ich den Eigentumsvorbehalt selbst beantragen oder wird er im Verfahren festgelegt.
Du meinst den Einwilligungsvorbehalt?
Entweder kommt der Gutachter selber darauf, oder Du sprichst ihn/sie darauf an.
Ebenso kannst Du auch in der Anhörung (das Gespräch mit dem Richter/der Richterin) anfragen bzw. sagen, dass du ihn haben willst, weil Dir die Risiken der Spielsucht durchaus bewußt sind.

Zitat:
Zitat von Starlight82 Beitrag anzeigen
2. Darf ich das Sorgerecht behalten zum einen ohne Eigentumsvorbehalt zum anderen mit?
Das Jugendamt weiss Bescheid. SPFH ist vorhanden.
Habe jetzt Angst, denn ich meine gelesen zu haben, dass man nur ohne Eigentumsvorbehalt das Sorgerecht behalten darf und nicht geschaftsfahige Betreute das Sorgerecht entzogen bekommen.
Beim EiWi geht es um die Finanziellen Angelegenheiten.
Die Erziehung Deines Kindes gehört nicht in die Betreuung rein.
Das Sorgerecht wird Dir nicht automatisch entzogen. Dafür müßtest Du schon Mist im Bereich der elterlichen Sorge machen.

Zitat:
Zitat von Starlight82 Beitrag anzeigen
3.Bei 5 Personen im Haushalt, wuerde ich die 1000€ als Barbetrag(natürlich wöchentlich eingeteilt) bekommen?
Das wirst Du mit Deinem Betreuer/Betreuerin absprechen dürfen.
Da müßt ihr gemeinsam eine Lösung finden, die funktioniert.

Zitat:
Zitat von Starlight82 Beitrag anzeigen
Oder wuerde der Betreuer sagen können nein 400 im Monat reichen von den anderen 600 zahlen wir Schulden?
Was muss denn pro Woche oder Monat bei 5 Personen ausgezahlt werden?
Der Betreuer kann auch sagen: Was gibt es denn so an Schulden, und ist es vielleicht sinnvoll eine Privatinsolvenz zu machen?
Die genauen Sätze, die für einen 5-Personenhaushalt übrigbleiben müssen, habe ich nicht im Kopf.
Jedenfalls wird es mehr als 400,00 @ pro Monat sein, weil 5 Köpfe zu unterhalten sind.


Zitat:
Zitat von Starlight82 Beitrag anzeigen
4. Kann der Betreuer sagen, dass die privaten Schulden bei den Eltern nachrangig sind und erstmal andere Schulden getilgt werden?
Das würde mir meinen letzten Sozialkontakt nehmen....
Er kann, aber er muss nicht. Auch bei einem Eiwi hat sich der Betreuer nach Deinen Wünschen zu richten. Erst, wenn die Erfüllung Deiner Wünsche Deinem Wohl schadet, wird er auf die Bremse treten.
Um das auch erkennen zu können, ist eine gute Zusammenarbeit mit dem Betreuungsmenschen (ja, es ist auch ein Mensch wie Du)
von großem Vorteil.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.11.2016, 20:11   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 5
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Vielen Dank für die umfangreiche und schnelle Beantwortung aller Fragen. Meine Sorge bezieht sich immer noch auf die elterliche Sorge, da ich im Internet gelesen habe, dass bei Geschäftsunfähigkeit also EiWi das Sorgerecht immer entzogen werden muss.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Screenshot_2016-11-19-16-21-49.jpg‎ (8.5 KB, 6x aufgerufen)
Starlight82 ist offline  
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Alt 19.11.2016, 20:19   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 5
Standard

Habe auch leider noch eine Nachfrage. Wie lange dauert es in der Regel bis ein Betreuer eingesetzt ist und ich auch wirklich keinen Bank Zugriff mehr habe. Habe im Antrag als Eilgrunde die minderjährigen Kinder, Beschaffungskriminalität (Betrug über das Konto) und drohende Wohnungslosigkeit aufgeführt.
Für Dez. Habe ich einen notplan mit verwandten gestrickt in dem ich EC Karte und Personalausweis abgegeben habe.
Starlight82 ist offline  
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Alt 20.11.2016, 07:55   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die Idee mit dem Notfallplan ist super gut

Zitat:
Wie lange dauert es in der Regel bis ein Betreuer eingesetzt ist und ich auch wirklich keinen Bank Zugriff mehr habe.
Das kann dir hier keiner mit Gewissheit sagen. Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist an ganz bestimmte Regeln gebunden. Es benötigt eine ärztliche Erst- Stellungnahme, den Bericht der Betreuungsbehörde und eine Anhörung. Erst wenn das alles erfolgt ist wird vom Richter die Beteuung eingerichtet.

Wie schnell das geht hängt auch sehr an der Auslastung des Gerichts.
Du kannst das Ganze vielleicht etwas beschleunigen indem du ein Attest deines Hausarztes dazu vorlegst und dich vorher schon selbst bei der Betreuungsstelle meldest.

Es gibt Ausnahmen, sog. Eilfälle aber ich befürchte dazu wirst du nicht unbedingt zählen. Dabei geht es in der Regel um Leben und Tod.

Hier kannst du das gesamte Verfahren sehr gut nachlesen:
Betreuungsvoraussetzung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Deine eingesetzte Graphik kann ich nicht lesen, das ist auch nicht das geeignte Mittel hier füruns.
Grundsätzlich ist absolut richtig was Imre bereits sagte: die elterliche Sorge ist ausdrücklich nicht durch die Betreuung erfasst.
Ob ein EiWi das Jugendamt zu etwas veranlasst vermag ich nicht zu sagen, ich kann es mir in der Grundsätzlichkeit nicht vorstellen.
Denn du willst doch gerade dazu greifen um deine Kinder zu schützen.
Nicht alles was man im Internet zu einem Thema findet ist immer wirklich richtig.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.11.2016, 07:59   #6
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hallo Starlight.

Zunächst einmal möchte ich anerkennen, wie super reflektiert du bist. Schon mal Hut ab zu so viel Einsicht und Reflektiertheit.

Man sollte nicht alles glauben, was im Internet steht . Das Sorgerecht wird entzogen, wenn das Jugendamt und das dann eingeschaltete Familiengericht der Ansicht sind, dass du dieses nicht mehr ausüben kannst und das Wohl deiner Kinder bei dir gefährdet ist. Dazu musst du aber richtig Mist im Umgang mit deinen Kindern machen.

Und das hat vor allem gar nichts mit deiner Betreuung zu tun. Viele Eltern haben einen Betreuer und das Sorgerecht für ihre Kinder. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Ich würde das eher positiv sehen. Durch den Einwilligungsvorbehalt ist gewährleistet, dass du nicht direkt am Monatsanfang das ganze Geld verspielst und deine Kinder nichts mehr zu essen bekommen - das wäre nämlich durchaus ein Grund für das Jugendamt einzuschreiten.

Aber die Einrichtung der Betreuung mit Eiwi ist nicht gleichbedeutend mit dem Entzug des Sorgerecht.

Die zweite Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Jedes Gericht hat andere Bearbeitungszeiten hat. Da aber ein Gutachten erstellt werden muss, kann es durchaus leider ein paar Wochen dauern.

LG
Boomer
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Alt 20.11.2016, 08:28   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 5
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Vielen Dank für eure Antworten. Ihr nehmt mir ein wenig meine Angst.
Aber ich sehe die Betreuung in Kombination mit der Therapie einfach als Chance. Als meine einzige und letzte Chance.
Ich bin leider mittlerweile sehr gut darin mich und andere zu Belügen, deshalb habe ich trotz der Scham einen grossen Kreis an Familie und Freunden sogar Geschäften eingeweiht, um dieses Sicherheitsnetz für die Zeit bis zur Betreuung gut aufzubauen.
Ich weiss dass ich jetzt sehr klar und reflektiert bin. Ich weiss leider auch, dass dieser Moment können wird wo ich am Liebsten wieder alles abheben und"vermehren" möchte. Ich weiss dass ich dann ein ganz anderer Mensch sein kann.
Ich habe bei meinem Antrag bereits ein Attest über die pathologische Glucksspielsucht beigelegt um alles zu Beschleunigen.
Ich möchte mein Leben aendern und bin froh, dass der Staat dieses soziale Hilfe Netz gestrickt hat.

Darf ich nochmal fragrn , welchen Betrag ihr pro Woche bei 5 Personen für Kleidung, Schulbedarf, Lebensmittel und Ausflüge ihr hier für angemessen haltet?
Habe nur noch wenig Bezug dazu da ich lange Zeit nicht mehr ein Wochenbudget geplant habe. Teilweise musste ich mit 20€ die Woche auskommen weil alles andere weg war oder aber auch mit 2000 wenn es beim spielen "gut"lief.
Danke
Starlight82 ist offline  
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Alt 20.11.2016, 08:54   #8
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hallo.

So ganz genau weiß ich das nicht. Ich habe mal die ALGII-Sätze gegoogelt, welche als Anhaltspunkt dienen können.

Demnach steht pro Monat folgendes zu:
Erwachsener 404 Euro
Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahre 237 Euro
Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahre 291 Euro
Kinder von 14 bis einschließlich 17 Jahre 311 Euro

Wie man das zur Verfügung stehende Geld dann einteilt und in welcher Höhe, ist dann Absprachesache mit dem Betreuer.
Boomer ist offline  
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Alt 20.11.2016, 11:01   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Darf ich nochmal fragrn , welchen Betrag ihr pro Woche bei 5 Personen für Kleidung, Schulbedarf, Lebensmittel und Ausflüge ihr hier für angemessen haltet?
Das lässt sich einfach nicht "gültig" beantorten obwohl du wohl verständlicherweise gerade an dem Punkt nach einer " richtigen"Antwort suchen wirst.
Am meisten hängt dieser Punkt von deinen bisherigen Lebensumständen, wieviele Kinder welchen Alters uw. ab.

Sei mal nicht zu ängstlich was dich betrifft, erst mal ist es bewundernswert wie offen und klar du mit deiner persönlichen Einschränkung, der Spielsucht umgehst. Es ist ja nicht so, dass du da sitzt und immer weiter spielst auf Teufel komm raus und nichts ernst nimmst.


Wenn du einen vernünftigen Betreuer bekommst, und davon gehe ich jetzt allen Unkenrufen zum Trotz mal aus, ann wird er sich mit dir zusammen hinsetzen und einen vernünftigen Finanzpaln erarbeiten.
Dass du jetzt schon Schulden zurückzahlst ist auf jeden Fall positiv. Ich kenne jetzt wirklich keinen Kollegen der bei der Sachlage drauf aus wäre ein ungewisses "mehr" aus dir unbedingt herauszuquetschen.
Ohne die näheren Umstände zu kennen würde ich dir trotzdem raten den zukünftigen Kollegen dann auch auf die Möglichkeit eines Isolenzverfahrens anzusprechen. Der Zeitraum von 5 Jahren (sind es glaube ich jetzt) ist überschaubar und deiner Vorstellung vom Lebensunterhalt wäre auch ausreichend Genüge getan wenn du dir die Tabellen dazu mal anschaust die sich alle an der derzeitigen Pfändungsfreigrenze orientieren. (Kann man ganz leicht googeln)
Mit 1000 Euro für Lebensunterhalt bei 5 Personen bist du ganz sicher nicht unrealistisch- wenn dich das beruhigt obwohl es nur meine persönliche Meinung ist.

Rede mit dem Betreuer wenn du ihn hast und lass dich nicht von Gerüchten über nur "böse" Betreuer erschrecken die ihren Kunden immer das Leben schwer machen wollen. Das ist einfach nicht so!
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michaela mohr ist offline  
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Alt 20.11.2016, 17:17   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.11.2016
Beiträge: 34
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Hallo Starlight,

erstmal großen Respekt davor, dass Du Dich Deinen Problemen stellst und diesen Weg gehst.

Der Einwilligungsvorbehalt ist nicht gleichzusetzen mit der Geschäftsunfähigkeit. Vielmehr ist die Situation am ehesten mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen zu vergleichen. Du kannst alle Rechtsgeschäfte tätigen, sofern Dein Betreuer diese vorher oder nachträglich genehmigt. Bis zur Genehmigung sind die Geschäfte sozusagen schwebend unwirksam. Ausnahme sind hier in aller Regel sogenannte Alltagsgeschäfte, zum Beispiel der Lebensmitteleinkauf, diese unterliegen nicht dem Einwilligungsvorbehalt.

Wenn jemand eine Spielsucht hat, heißt das noch lange nicht, dass diese Person eine schlechte Mutter ist. Daher sehe ich keine Probleme bei. Sorgerecht :-)

LG

Jan-Michael


Zitat:
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jmhh76 ist offline  
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