Dies ist ein Beitrag zum Thema betreuerin (ehefrau) soll geld zurückzahlen (?) im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
guten tag zusammen,
ich habe eine frage. event. ist dies etwas für einen anwalt aber ich würde mich gerne schon ...
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Gesperrt
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2
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guten tag zusammen,
ich habe eine frage. event. ist dies etwas für einen anwalt aber ich würde mich gerne schon mal vorab informieren. meine großmutter (80 jahre) wurde kürzlich als gesetzl. betreuerin für ihren ehemann (85 jahre) eingesetzt. er lebt schon länger im heim, sie im gemeinsamen haus. vor einigen wochen hat sie ihrem sohn / meinem vater einen höheren 5stelligen betrag geschenkt zur abbezahlung von wohneigentum. mein vater ist als "ersatzbetreuer" (weiß nicht ob das der richtige offizielle begriff ist) für die o.g. sache eingesetzt. nun hat großmutter die ausgabe als schenkung bei der steuererklärung angegeben. daraufhin trat das amtsgericht mit dem großvater in kontakt. das verhältnis zwischen vater und sohn ist seit jahrzehnten zerstritten. großvater hat sich bei der richterin darüber beschwert, dass von gemeinsamem vermögen geld an den sohn verschenkt wurde. jetzt haben sowohl mutter als auch sohn post vom gericht erhalten, dass die schenkung nicht rechtmäßig war bzw. die annehmung der schenkung. die sache soll nun eingehend geprüft werden. was kann denn da kommen? muss mein vater nun die hälfte des geldes zurückzahlen an meine großmutter und diese an ihren mann? das gesamtvermögen der beiden ist erheblich, die schenkung ist nur ein geringer teil. werden die beiden wegen einer ordnungwidrigkeit oder straftat geahndet werden?? ich verstehe überhaupt nicht was das ganze problem bei der sache nicht.. eine mutter darf doch ihrem sohn schenken was sie will.. ![]() ich bedanke mich für eure antworten!! mfg ratsuchende |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Ratsuchende,
du hast Recht, die Angelegenheit ist für das Forum zu speziell und zu groß und eher etwas für eine Rechtsberatung vorort. Zudem kann die Angelegenheit nicht speziel beantwortet werden, da noch viele andere Fakten zu prüfen und zu berücksichtigen sind. Auf den ersten Blick handelt es sich wohl um ein sog. Insich Geschäft: damit ist gemeint, dass die Betreuerin (Ehefrau) hier an ihren Stellvertreter und Ersatzbetreuer (Sohn) wohl auch über Vermögen des Betreuten verfügt hat. Dabei spielt der Umstand einer Steuerklärung eher eine untergeordnete Rolle. Mir ist auch nicht bekannt, dass das Finanzamt über finanzielle Angelegenheiten das Vormundschaftsgericht im Wege der Amtshilfe informiert. Vielleicht hat hier schon jemand Ähnliches erlebt. Würde mich interessieren. Jedenfalls stellt sich die Frage, wem gehörte das Geld, das die Mutter ihrem Sohn schenkte? Über ihr Eigentum und ihr eigenes Vermögen kann sie uneingeschränkt verfügen. Problematisch wird es, wenn es sich um gemeinsames Vermögen der Eheleute handelt. Eine Betreuerin darf nicht über das Vermögen des Betreuten verfügen, auch nicht wenn es ihr Ehemann ist und erst recht nicht, wenn sie wusste oder hätte wissen müssen, dass es gegen den Willen des Betreuten geschieht. Sie kann also von dem Sparbuch, dass allein auf ihren Namen läuft, ihrem Sohn soviel geben, wie sie will. Läuft das Sparbuch oder das Konto jedoch auf beider Namen oder hat sie gar das Geld vom Konto des Mannes/Vaters abbuchen lassen, hätte sie die Genehmigung des Gerichts einholen müssen. Da der Betreute scheinbar noch geschäftsfähig ist, da er der Verfügung widersprechen konnte, wird die Schenkung wohl rückgängig zu machen sein, und zwar in der Höhe, wie sie das Vermögen des Betreuten betrifft. Jetzt geschah es innerfamiliär. Es ist also auch zu überlegen, ob hier nicht erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind im Wege vorzeitiger Erbauszahlung. Das muss hier nicht spekuliert werden, sondern ist Sache eines Anwalts. Gab es vielleicht andere Ansprüche des Sohnes gegenüber seinen Eltern, die in dieser Weise als Erstattung gewertet werden könnten. Problematisch ist aber auch der strafrechtliche Aspekt. Betreuerin und Sohn sind verpflichtet, sich um das Vermögen des Betreuten zu sorgen. Darin besteht eine Sorgfaltspflicht. Sich auf Kosten des Betreuten zu bereichern wäre möglicherweise Untreue. Auch hier ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Soll heißen, die irrige Annahme, innerfamiliär wäre es erlaubt, zieht nicht, wenn nicht einmal das Einverständnis des Betreuten vorausgesetzt werden konnte. Deshalb wäre zu überlegen, ob nicht die Schenkung im Nachhinein als Darlehn gewertet werden könnte. Aber auch ein Darlehn an den Sohn über einen Vermögensanteil des Vaters hätte der Genehmigung des Gerichts bedurft. Vielleicht wäre in Nachhinein innerfamiliär noch etwas zu richten oder kitten. Viel Glück Heinz |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2
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vielen dank für die ausführliche antwort!
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| angehörige, schenkung, vermögensübertragung |
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