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Totale Überversorgung durch Berufsbetreuerin

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Hallo zusammen, habe bereits im Februar über die Betreuung meines Vaters berichtet. Damals wurde er von der Berufsbetreuerin in ein ...


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Alt 22.11.2016, 16:45   #1
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Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 5
Standard Totale Überversorgung durch Berufsbetreuerin

Hallo zusammen,
habe bereits im Februar über die Betreuung meines Vaters berichtet. Damals wurde er von der Berufsbetreuerin in ein Heim gebracht, obwohl er zuhause hätte gepflegt werden können. Nur mittels Anhörung vor Gericht haben wir es geschafft, meinen Vater im Mai 2016 wieder in den häuslichen Bereich zu bekommen. Dort wurde er dann von zwei 24-Std.-Kräften (Ehepaar) versorgt. Die Berufsbetreuerin war dementsprechend sauer, dass sie diese für sie praktische Lösung eines Heimaufenthaltes nicht durchsetzen konnte. Das polnische Ehepaar machte seine Sache sehr gut und wir waren sehr zufrieden. Als Juli der Wechsel stattfand und ein anderes polnisches Ehepaar kam, waren wir Angehörigen, der Pflegedienst (der bis dato nur zur Behandlungspflege kam) und auch die Betreuerin nicht zufrieden, da mein Vater einen Dekubitus bekam und er nicht oder schlecht gelagert wurde. Mein Vater war inzwischen nicht mehr steh- und gehfähig und durfte nur noch für max. 1 Std. in den Therapierollstuhl gesetzt werden, war ansonsten bettlägerig. Anstatt sich bei der Agentur zu beschweren, veranlasste die Betreuerin statt Geldleistung eine Kombileistung und engagierte den Pflegedienst für die tägliche Grundpflege morgens. Da mein Vater nicht mehr zur Tagespflege ging, glaubte die Betreuerin, sie müsse den polnischen Pflegekräften viel Freizeit bescheren und veranlasste, dass eine Präsenzkraft meinen Vater beaufsichtigt, damit das Ehepaar zusammen frei hat.
Aktuell muss mein Vater monatlich für folgende Dienstleistungen aufkommen:
2 polnische Pflegekräfte
täglich grundpflegerischer Einsatz durch den Pflegedienst
3x 4 Std. wö. Bezahlung der Präsenzkraft
und seit neuestem für eine von der Betreuerin engagierte Person, die für den wöchentl. Einkauf sorgt (dies hatte vorher eine Angehörige wöchentlich übernommen, was die Betreuerin jetzt plötzlich ablehnt, weil sie für die Überversorgung kritisiert worden war).

Von der Berufsbetreuerin wollten wir Angehörige natürlich wissen, warum sie die häusliche Pflege so teuer gestaltet, nachdem sie ständig betont, es reiche das Geld nicht mehr lange. Sie weigert sich, Antworten zu geben, fühlt sich kontrolliert, lässt sich auf keine Diskussion ein, droht mit Besuchsverbot, wenn man kritisiert.
Mein Vater hat eine Pension, kann aber diese immense monatliche Summe ca. 5500,-€ damit nicht abdecken, und das Ersparte ist fast aufgebraucht.
Die Vermittlungsagentur wundert sich auch schon über diese teure Überversorgung und hatte der Berufsbetreuerin eine günstigere Version vorgeschlagen: 1 exam. Kraft aus Deutschland zusammen mit einer polnischen Kraft, sodass man sich den Pflegedienst sparen könnte. Darauf hat sich die Berufsbetreuerin jedoch nicht eingelassen. Im Gegenteil: Die Betreuerin plant, zu den 2 polnischen Kräften noch eine exam. Kraft zusätzlich zu engagieren, sobald das Erbe meiner verstorbenen Tante auf das Konto meines Vaters eingeht. Was können wir Angehörigen tun, um diese Verschwendung zu stoppen? Es geht uns primär darum, dass die Betreuerin meinen Vater wieder ins Heim geben wird, wenn das Geld ausgeht, weil sie dann das Haus verkaufen müsste. Es geht aber auch darum, dass wir Angehörigen nicht zusehen wollen, wie die Betreuerin unser zukünftiges Erbe verschleudert. Man kann die häusliche Versorgung viel kostengünstiger und trotzdem gut organisieren. Die Verfahrenspflegerin, an die wir uns schon gewandt haben, unternimmt auch nichts, und das Gericht winkt jede Handlung der Berufsbetreuerin durch. Sollen wir einen Anwalt nehmen, der ganz offiziell die Handlungen der Betreuerin überprüft? Welche Möglichkeiten gibt es noch?
babsi777 ist offline  
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Alt 22.11.2016, 17:07   #2
Routinier
 
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Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Sterben geht vor erben! Berufsbetreuer sind nicht dazu da, das Erbe zu vermehren bzw für die Erben zu erhalten, sondern für das Wohl im Sinne des Betreuten zu sorgen. Wenn der Betreute dazu sein Vermögen einsetzen muss, dann ist das halt so.

Aus meiner Erfahrung mit den polnischen Pflegekräften würde ich auch zusätzlich einen prof. Pflegedienst hinzuziehen.
ufzeer ist offline  
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Alt 22.11.2016, 17:42   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.11.2016
Beiträge: 34
Standard

Hallo Babsi,

auch meinem Erachten nach ist das Verhalten der Betreuerin nicht zu beanstanden.

Ein Dekubitus stellt in aller Regel einen schweren Pflegefehler dar. Das Dein Vater unter einem solchen leidet zeigt, dass die Pflege durch die polnischen Fachkräfte gerade nicht ausreichend war.

Eine professionelle und bedarfsgerechte Pflege zu organisieren ist aber gerade die Aufgabe der Betreuerin.

Anregen darf ich, dass Vertragsverhältnis zu der polnischen Agentur so schnell wie möglich zu kündigen um die offensichtliche Doppelversorgung zu beenden.

LG

Jan-Michael
jmhh76 ist offline  
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Alt 22.11.2016, 18:17   #4
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Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 5
Standard

Mir geht es genau um diese Doppelversorgung! Die Agentur hat ja vorgeschlagen, eine exam. Pflegekraft und eine polnische Pflegerin kommen zu lassen. Damit wäre alles abgedeckt gewesen, doch die Betreuerin ist dagegen-ohne Begründung!
Aber nochmal meine Frage: wie kann ich mich als Angehörige gegen diese Doppelversorgung wehren? Soll ich seelenruhig zusehen, wie die Betreuerin das Geld verschwendet?
Ein weiteres Beispiel: Die Berufsbetreuerin erzählte mir nach der Abreise eines polnischen Ehepaares, dass sie denen vom Geld meines Vaters 100,-€ für die gute Arbeit quasi als zusätzliche Belohnung geschenkt hat. Wenn sie das theoretisch bei jeder Abreise alle 2 Monate praktiziert, dann geht das auch ins Geld!
babsi777 ist offline  
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Alt 22.11.2016, 21:21   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard Überversorung durch Berufsbetreuerin

Der Betreute war bereits in einem Heim, das wäre hier die günstigste Variante gewesen.
Jetzt ist er auf Betreiben der Angehörigen wieder daheim und die Betreuerin versucht dem Betreuten eine umfassende häusliche Versorgung und Pflege angedeihen zu lassen, das kostet natürlich und ist den Angehörigen wegen der entsprechend höheren Kosten auch nicht recht.
Gegen die Betreuerin wird argumentiert mit Ausdrücken wie "Erbe verschleudern" und "Geld verschwenden". Hier scheint mir in allererster Linie seitens der Angehörigen nicht das Wohl des Vaters an erster Stelle zu stehen sondern dessen Vermögen bzw. das vermeintliche Erbe das möglichst nicht geschmälert werden soll. Bis zum Tod des Vaters gibt es aber weder Erben noch ein Erbe.
Die von der Betreuerin organiserte Versorgung und Pflege mag aufwändig sein aber sie dient dem Wohl des Betreuten und darauf kommt es an.


Grüße

gabyhp
gabyhp ist offline  
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Alt 22.11.2016, 22:45   #6
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Beiträge: 5
Standard

Es ist Unsinn zu glauben, es ginge hier in erster Linie ums Erbe. Es geht hier um die Pflicht der Betreuerin, eine gute Versorgung zu gewährleisten ohne unnötig Geld zu verschwenden, da sonst das Geld für die zukünftige häusliche Versorgung nicht ausreicht. Natürlich wäre das Heim die günstigste Variante, und wenn es hier ums Erbe ging, wären wir Angehörigen sofort dafür. Es geht uns aber - ob man es nun glauben will oder nicht - um das Wohl des Vaters, der schon immer sagte, er wolle später zuhause gepflegt werden - das hat die Betreuerin auch schriftlich vorliegen! Doch sie betont ständig, wie wenig sie als Betreuerin verdient und hat auch schon anderen gegenüber zugegeben, dass sie meinen Vater gern ins Heim geben würde. Außerdem hat nicht umsonst das Gericht bei der Anhörung entschieden, dass mein Vater wieder aus der Geschlossenen herausgeholt und zuhause gepflegt werden kann. Jetzt kann man wieder entgegnen, warum die Betreuerin überhaupt die Erlaubnis für die Unterbringung vom Gericht bekommen hat. Ganz einfach: Sie hat zuvor eine Pflegestufe beantragt, hat uns Angehörigen untersagt, bei der Begutachtung dabei zu sein, und sie hat dem Gutachter was von Weglauftendenz und Tag-/Nacht-Umkehr erzählt, was wirklich nicht stimmte. Der Gutachter kann dies vor Ort nicht überprüfen. Die bei der Begutachtung anwesende 24-Std.-Kraft hat uns erzählt, dass der Gutachter weder die 24-Std.-Kraft noch meinen Vater zu irgendetwas befragt hat. Er war 10 Min. vor Ort und schrieb sich die Angaben der Betreuerin auf (mein Vater ist privatversichert, deshalb war ein Arzt dieser Versicherung vor Ort, nicht der MDK). So schnell bekommt man einer eingeschränkte Alltagskompetenz in erhöhtem Maße bescheinigt und kann sich damit dann bei Gericht mit dieser Begründung eine Unterbringung einholen - so läuft das!! Also kam mein Vater ins BKH zur Med-Einstellung. Dort verbrachte er 3 Monate auf der Geschlossenen. Die Pflegekräfte dort fragten mich, warum er überhaupt auf der Geschlossenen sei, sie wunderten sich, da er unauffällig war. Dann forderte das Gericht ein Gutachten der Klinik. Im Gutachten stand, dass er dement sei und eine 24-Std.-Beaufsichtigung benötige, das dies aber alternativ auch im häuslichen Bereich möglich sei. Trotzdem holte sich die Betreuerin die Genehmigung zur Unterbringung auf der beschützenden Abteilung in einem Pflegeheim. Dort war er äußerst schlecht versorgt, was später sogar die Betreuerin zugab, nur damals unternahm sie nichts. Durch ein Schreiben an das Gericht von uns erfolgte die Anhörung, in der entschieden wurde, dass mein Vater wieder nach Hause kann.

Es ist wirklich verletzend, wenn Leute einem nur das Interesse am Erbe unterstellen. Ich habe diesen Beitrag eingestellt, um zu erfahren, was ich als Angehörige tun bzw. an wen ich mich wenden kann. Soviel ich weiß, muss die Betreuerin doch nur einmal im Jahr Rechenschaft über das ausgegebene Geld vor Gericht geben, oder irre ich?
babsi777 ist offline  
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Alt 23.11.2016, 07:24   #7
Routinier
 
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Hier fliegt ein bisschen was durcheinander.

Man bekommt keinen Beschluss für eine geschlossene Unterbringung wegen einer entsprechenden Pflegestufe. Die Pflegestufe ist nicht relevant. Die Beurteilungdes MDK interessiert im diesem Zusammenhang nicht.

Um eine geschlossene Unterbringung veranlassen zu können, benötigt man zwei Dinge: ein fachärztliches Gutachten (welches das Gericht in Auftrag gibt) und einen Beschluss vom Richter. Und den bekommt man nur, wenn eine akute Eigen- oder Frendgefährdung vorliegt und dies von einem Facharzt (vom Gericht bestellter Gutachter) so bestätigt.

Wären alle Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz geschlossen untergebracht, bräuchte Deutschland deutlich mehr passende Einrichtungen. Umgekehrt gibt es sehr häufig Unterbringungen für Betroffene, die gar keine Pflegestufe haben.

Zur Info: bei Betroffenen im Heim erhält der Betreuer weniger Vergütung. Das ist garantiert nicht der Grund für die Handlung der Betreuerin. Sie erhielte dann deutlich weniger Geld.

Ihr habt als nicht Verfahrensbeteiligte nur die Möglichkeit eines Beschwerdebriefes ans Gericht. Schildert eure Bedenken sachlich. Das Gericht wird dann eine Stellungnahme von der Betreuerin anfordern und prüfen, ob sie korrekt handelt. M.E. handelt sie bei der hier vorgetragenen Sachlage aber vollkommen korrekt und sie scheint alles zu tun, um dem Betroffenen trotz seines Zustandes das Leben zu Hause zu ermöglichen.
Boomer ist offline  
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Alt 23.11.2016, 15:31   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 8,598
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Moin Babsi

Das Angehörige nicht immer mit den Entscheidungen der BetreuerInnen einverstanden sind, kommt des Öfteren vor und liegt in der Natur der Sache: Die BetreuerInnen müssen für die Entscheidungen die Haftung übernehmen - nicht die Angehörigen.
Ich gehe mal davon aus, dass Du auch nicht die Haftung für irgendetwas übernehmen willst, wenn jemand anderes sagt: So wird's gemacht. Da wirst auch Du deutlich mehr mitreden und bestimmt auch selber entscheiden wollen.

Zitat:
Zitat von babsi777 Beitrag anzeigen
Die bei der Begutachtung anwesende 24-Std.-Kraft hat uns erzählt, dass der Gutachter weder die 24-Std.-Kraft noch meinen Vater zu irgendetwas befragt hat. Er war 10 Min. vor Ort und schrieb sich die Angaben der Betreuerin auf (mein Vater ist privatversichert, deshalb war ein Arzt dieser Versicherung vor Ort, nicht der MDK). So schnell bekommt man einer eingeschränkte Alltagskompetenz in erhöhtem Maße bescheinigt
Hier solltest Du nicht die Betreuerin beschimpfen. Sie hat im Ergebnis mehr Geld von der Pflegekasse losgeeist. Und das ist doch sicherlich im Interesse des Betreuten.

Ich würde als Betreuer sicherlich nicht gegenüber Angehörigen von Betreuten jammern, dass meine Bezahlung schlecht ist. Sie sind die falsche Adresse. Aber bei der Mühe, die sich die Betreuerin mit Ihrem Vater macht, schafft sie das garantiert nur schwerlich im Rahmen der Zeit, die sie auch vergütet bekommt. Sie legt Arbeitszeit drauf. Dann ist sie gut beraten wenn sie zusieht, die aufzuwendende Arbeitszeit so effektiv wie möglich zu gestalten und
unnötige Sachen wegzulassen.
Mit Angehörigen kooperativ zusammenzuarbeiten ist eine Arbeitseffektvierung.
Sich mit Angehörigen herumzuärgern, die andauernd was anderes wollen und nie zufrieden sind, ist vertane Zeit, die man besser einfach nicht aufwendet.
Wenn die Angehörigen dann auch noch Ärger machen (über Anwälte, Gerichte oder andere Organisationen) lasse ich sie üblicherweise absolut effektiv am ausgestreckten Arm verhungern.

Versuch doch mal nachzusehen, ab wann bei Euch das Verhältnis Angehörige - Betreuerin auseinander geglitten ist und ob es Möglichkeiten gibt, es kooperativ zu kitten. Das dürfte eure einzige Chance sein.
Denn: In Deinen Beschreibungen war bisher noch absolut nichts enthalten, was der Betreuerin von einem Gericht als Fehlverhalten ausgelegt werden könnten.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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