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Schwerbehindertenantrag hat nur 20 Punkte gebracht.

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Hallo Meine Partnerin ist seit 10 Jahren HIV positiv. Sie hat die unterschiedlichsten Nebenwirkungen. (Durchfall, Nasenbluten, Kreislaufprobleme, Schlafstörungen, uvm...) Wir ...


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Alt 25.11.2016, 11:45   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.01.2016
Beiträge: 18
Standard Schwerbehindertenantrag hat nur 20 Punkte gebracht.

Hallo

Meine Partnerin ist seit 10 Jahren HIV positiv. Sie hat die unterschiedlichsten Nebenwirkungen. (Durchfall, Nasenbluten, Kreislaufprobleme, Schlafstörungen, uvm...)
Wir haben einen Antrag gestellt und 4 Ärzte angegeben:
- HIV Spezialist (Hautarzt seit 10 Jahre)
- Psychiater (seit einem Jahr monatlich dort)
- Therapeutin (seit einem Jahr Gesprächstherapie)
- Augenärztin (Nur einmal dort gewesen)

Die Augenärztin haben wir angegeben weil sie seit ihrer Kindheit auf dem einen Auge nichts und auf dem anderen nur ca. 50% sehen kann. (Brille)

Der Antrag wurde bearbeitet und es wurden 20 Punkte genehmigt. Wir haben Widerspruch eingelegt und um Akteneinsicht gebeten. (Alles was für die Entscheidung von Belang war, wollten wir sehen)

Wir haben einige wenige Blätter bekommen und festgestellt, dass lediglich die Therapeutin und die Augenärztin was geschrieben haben.
Therapeutin = Depressive Phase seit 9 Monaten
Augenärztin = Sie hat mal von einer HIV Infektion gehört und meine Partnerin hatte mal eine Bindehautentzündung.

Als wir den Widerspruch begründet haben, dass die Ärzte wo meine Partnerin seit über 10 Jahren in Behandlung ist nichts geschrieben haben, wurde unser Widerspruch unbegründet abgelehnt und es wurde geschrieben, man habe mit den Ärzten telefoniert.

Nun müssen wir vor Gericht. Was sagt ihr dazu?

PS: Sie hat keine Betreuung. Die habe ich. Deswegen schreibe ich hier. Eventuell könnt ihr uns helfen.
ElaCorp ist offline  
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Alt 26.11.2016, 18:57   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Nürnberg
Beiträge: 33
Standard

Zitat:
Zitat von ElaCorp Beitrag anzeigen
Hallo

Meine Partnerin ist seit 10 Jahren HIV positiv. Sie hat die unterschiedlichsten Nebenwirkungen. (Durchfall, Nasenbluten, Kreislaufprobleme, Schlafstörungen, uvm...)
Wir haben einen Antrag gestellt und 4 Ärzte angegeben:
- HIV Spezialist (Hautarzt seit 10 Jahre)
- Psychiater (seit einem Jahr monatlich dort)
- Therapeutin (seit einem Jahr Gesprächstherapie)
- Augenärztin (Nur einmal dort gewesen)

Die Augenärztin haben wir angegeben weil sie seit ihrer Kindheit auf dem einen Auge nichts und auf dem anderen nur ca. 50% sehen kann. (Brille)

Der Antrag wurde bearbeitet und es wurden 20 Punkte genehmigt. Wir haben Widerspruch eingelegt und um Akteneinsicht gebeten. (Alles was für die Entscheidung von Belang war, wollten wir sehen)

Wir haben einige wenige Blätter bekommen und festgestellt, dass lediglich die Therapeutin und die Augenärztin was geschrieben haben.
Therapeutin = Depressive Phase seit 9 Monaten
Augenärztin = Sie hat mal von einer HIV Infektion gehört und meine Partnerin hatte mal eine Bindehautentzündung.

Als wir den Widerspruch begründet haben, dass die Ärzte wo meine Partnerin seit über 10 Jahren in Behandlung ist nichts geschrieben haben, wurde unser Widerspruch unbegründet abgelehnt und es wurde geschrieben, man habe mit den Ärzten telefoniert.

Nun müssen wir vor Gericht. Was sagt ihr dazu?

PS: Sie hat keine Betreuung. Die habe ich. Deswegen schreibe ich hier. Eventuell könnt ihr uns helfen.
Seit Ihr vielleich bei einem Sozialverband (VdK oder SoVD),
die beraten auch rechtlich und mit denen kann man auch vor
Gericht.


Was Ihr noch machen könnt zum Amtsgericht und Beratungshilfe,
Beratungsschein organisieren und damit zu einem Anwalt für
Sozialrecht.


Ich finde es schon echt krank von den Ämtern, nur 20% zu geben
vor allem wegen der Augenerkrankung.
Wahrscheinlich wurde nur nach Aktenlage entschieden wie so oft.
Jemand muss nicht gleich unter Betreuung stehen und kann trotzdem Einschränkungen haben.

Vielleicht kann Deine Betreuerin ja auch einen Anwalt empfehlen?
Die haben eventuell Kontakte.

hoffe, da kommt mehr raus vor Gericht.

liebe gruesse, katie.

PS. habe noch eine Möglichkeit wo Ihr viele ehrenamtliche
Menschen findet: http://www.elo-forum.org. Dort im Bereich
Schwerbehinderung.
katja30031983 ist offline  
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Alt 27.11.2016, 18:34   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Es ist schwierig dir hier in dieser Angelegenheit eine sachgerechte Antwort zu erteilen. Zum einen würde dies auf eine Rechtsberatung hinaus laufen, die hier nicht zulässig ist, zum anderen kann nicht sehr detailiert etwas gesagt werden. Es ist so, dass bei der Feststellung des GdB strickt nach der Versorgungsmedizinverordnung geurteilt wird. Dabei ist es dann so, dass die Einzel-GdB nicht zusammen gerechnet werden. Einzige Ausnahme ist, dass man in der Situation, wenn 2 Einzel-GdB von 20 in verschiedenen Gesundheitsbereichen zugesprochen werden, ein GdB von 30 zuerkannt werden muss.

Hinsichtlich der Akteneinsicht kann diese nur in der Behörde genommen werden. Die Akte wird einzig einem Rechtsanwalt zugesandt. Eine Kopie der Akte wird eigentlich ausgehändigt. Man muss also zum Versorgungsamt und bekommt sie dort (häufig sogar nur unter Aufsicht).
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 27.11.2016, 18:48   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Du bzw. deine Freundin sollte bei allen genannten Ärzten Einsicht in ihre Unterlagen verlangen - hierauf hat sie einen Rechtsanspruch.

Da die Praxen sicherlich keine Kopien erstellten werden, solltest du dich mit einem Fotoapparat ausgestattet in die Praxen begeben und die Unterlagen abfotografieren. Diese Unterlagen kannst du dann an das LS schicken.

Ärzte haben häufiger keine große Lust Anfragen vom LS zu beantworten - manchmal drohen diese Ämter aber auch ein Bußgeld an, wenn die sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht bewegen.

Wenn du meinen Rat befolgst kommst du aber schneller zu einem Ergebnis.

Viel Erfolg.

Geändert von Schnieder (27.11.2016 um 19:00 Uhr)
Schnieder ist offline  
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Alt 29.11.2016, 14:28   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard

Hallo,


die Feststellung nach dem Schwerbehindertengesetz erfolgt auf Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung (googeln!).


Dass lt. Bescheid der Grad der Behinderung (nicht: Punkte) nur 20 betragen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Da müssten meine Kollegen extrem geschlafen haben.


Nach der Tabelle der Deutschen Ophtalmologischen Gesellschaft (DOG), die in der o. g. Versorgungsmedizin-Verordnung aufgeführt ist, beträgt der Grad der Behinderung alleine für die Sehbehinderung bei völligem Sehkraftverlust auf einem Auge und Herabsetzung der Sehkraft auf 0,5 (also auf die Hälfte) = 40.


Die HIV-Nebenwirkungen stellen natürlich keine ernsthaften Erkrankung da, die auf den Grad der Behinderung (GdB) Einfluss haben. Da würde ich lieber dem lieben Gott danken, noch zu leben, als nach Prozenten zu jammern.


Eine depressive Phase hat jeder mal, das zählt wahrscheinlich nicht, auch wenn diese Phase länger anhält. Mit viel Glück schätzt das Amts den GdB hierfür mit 10 bis maximal 20 ein, insgesamt wird es aber bei einem GdB von 40 bleiben.


Generell danke ich, lieber gesund und keine Prozente, als 100 Prozent und todkrank.


Gruß


Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 29.11.2016, 15:11   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Die 50% Sehkraft sind die ohne Brille oder mit?
Annegret ist offline  
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