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Aufhebung der Betreuung

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Vor 3 Jahren wurde meine Betreuung aufgehoben. Ein paar Wochen später ging ich zu meinem Hausarzt und bat um eine ...


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Alt 06.12.2016, 10:55   #1
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Beiträge: 136
Standard Aufhebung der Betreuung

Vor 3 Jahren wurde meine Betreuung aufgehoben.
Ein paar Wochen später ging ich zu meinem Hausarzt und bat um eine Überweisung zur Gefässchirurgie. Ergebnis: PAVK Stadium IIb bis III. Verschlüsse von 2 Beckenarterien.
Wenn ich so was selbstständig bei mir diagnostizieren kann, werde ich ja wohl auch während der Betreuung meine anderen Beschwerden auch halbwegs richtig benannt haben. Zumindest fühle ich mich jetzt entschieden selbstbewusster.
Ein paar Wochen nach der OP wollte ich in Urlaub. Bei der Sparkasse war auch 10 Monate nach Aufhebung der Betreuung noch ein interner Betreuungsvermerk, und meine Ex-Betreuerin hat ihre Kontokarte erst nach Aufforderung durch einen Anwalt zurückgegeben. Die Betreuerin beschwerte sich dann ob des Vermerkes ausgerechnet bei dem Sachbearbeiter, der mir in mühevoller Kleinarbeit sowohl zu einer Haftpflichtversicherung als auch zu der Zahnzusatzversicherung verhalf, deren Abschluss ich bei 2 Betreuern vergeblich angemahnt hatte. Um sichere Geldanlagen hat sich selbstredend auch niemand gekümmert. Zumindest dieses eine Mal ist mir eine Pfändung bzw. Selbstbedienung der Betreuervergütung erspart geblieben. Und auch Bemerkungen, dass weder an Betreuern noch an Gerichten irgendetwas auszusetzen sei, sondern einzig und alleine auf meine schizophrenen Denkstörungen zurückzuführen sei.

Ich bin jetzt 58 und habe aufgrund der fortgeschrittenen Arteriosklerose mit Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko bewusst darauf verzichtet, die Betreuungserlebnisse aufzuarbeiten und daraus Konsequenzen zu ziehen, aber innerlich bin ich nicht so lebendig wie ich es von den äusseren Umständen her sein könnte. Da ist einiges nur so vorgespielt, wie ich mich seit Jahren kenne. Was tun, sprach Zeus bzw. frag ich mal in die Runde.
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Alt 06.12.2016, 15:12   #2
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Beiträge: 157
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Hallo Hundeline,

was genau möchtest du denn wissen ?

Gruß

gabyhp
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Alt 08.12.2016, 09:03   #3
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Beiträge: 136
Standard

na ja, aus Sicht der Banken ändert sich mit Bekanntwerden der Betreuung die Geschäftsgrundlage für die Kontoführung.
Bei der Sparkasse Mönchengladbach wurde mir sofort die Kontokarte entzogen, die Sparkasse Köln/Bonn liess mich anfangs gar nicht, später nach Betreuerwechsel nur im Rahmen des Guthabens an mein Girokonto, die Sparkasse Schaumburg teils/teils.
Und meine Betreuer waren der Meinung, sie müssten mich dazu erziehen, meine Schulden pünktlich zu bezahlen und alles zu ignorieren, was irgendwie zu einer Verringerung von Kosten beitragen würde. Fehlende Zahnzusatzversicherung bei 5 langjährig überkronten Frontzähnen ist nur ein geringes Beispiel.

Ich habe mehr als 15 Jahre genauso ratlos wie das kleine Kind aus der letzten Quarks und Caspers-Sendung verbracht und komme seit 2 Jahren erst wieder ohne Beanstandungen in die Normalität zurück.
Überlebt mit Schäden habe ich, weil ich ähnliche Mechanismen von meiner alkoholkranken Mutter kannte und mich irgendwie angepasst habe. Von einer Therapie vor der Betreuung weiss ich allerdings, wie tief solche Schäden wirklich sitzen.

Wenn ich eine neue Kontokarte bekomme, prüfe ich vor Vernichtung der alten ob Kontostand und Geheimzahl funktionieren. Erst wenn alles in Ordnung ist, gebe ich die alte zurück.

Von einem Betreuer erwarte ich eine ähnliche Sorgfalt. Erst wenn sich ein Betreuer real vergewissert hat, ob die Betreuten auch ohne dumme Bemerkungen über Guthaben, Kontoauszüge etc. verfügen können, ist für die Betreuten ein selbständiges, normales, reales, planbares Leben möglich. Alles andere kann sehr schnell zu einem Konjunktiv des Betreuers werden, Diskussionen zwecklos.

Meine Frage ist daher: ist es die Regel, dass Diskussionen zwecklos sind - dann kann ich mir zwar dafür die Nerven sparen, muss aber trotz Antidepressiva immer mit Angst vor Erinnerungen und eigener Ohnmacht leben - oder gibt es einen gangbaren Weg, die letzten Jahre irgendwie doch noch zu bewältigen?

Oder ein wenig provokanter formuliert: beschränkt sich das soziale Leben auf schriftliche Antragstellung materieller Hilfen?
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Alt 08.12.2016, 18:58   #4
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Ort: Nürnberg
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Hallo hundeline,

deine Betreuung wurde vor 3 Jahren aufgehoben aber du befasst dich immer noch mit der Frage über zwecklose Diskussionen mit dem Betreuer, lebst in Angst vor Erinnerungen und suchst eine Möglichkeit die Geschehnisse der letzten Jahre zu verarbeiten.

Wäre hierfür nicht ein Psychiater die richtige Anlaufstelle ?

Das soziale Leben beschränkt sich nicht auf schriftliche Antragstellungen für Sozialleistungen, das soziale Leben gestaltet sich jeder selbst, man kann aktiv oder passiv daran teilnehmen oder eben nicht.

Grüße

gabyhp
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Alt 08.12.2016, 20:23   #5
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Eine - zugegebenermassen etwas indirekt - gestellte Frage an einen fremden rechtlichen Betreuer, ob ein anderer Betreuer einen von ihm selbst abgeschlossenen Kontovertrag so prüfen muss, ob er auch den realen Lebensbedingungen entspricht und nicht nur auf Wunschdenken beruht, kann leider kein Psychiater dieser Welt beantworten. Dafür ist er gar nicht ausgebildet. Genausowenig wie Sozialarbeiter etc. pp.
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Alt 08.12.2016, 21:27   #6
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Hallo hundeline,

Ich habe versucht, auf deine Fragen der letzten beiden Absätze aus deinem vorigen Beitrag zu antworten, da ging es um Ängste und das soziale Leben jedoch nicht um einen Kontovertrag.

Da muss ich dich wohl sehr missverstanden haben.

Gruß

gabyhp
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