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PFLEGEHEIM: darf Bruder teuren Fernseher kaufen?

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Ich betreue meinen Bruder, Pflegestufe 1 Er hat für nächstes Jahr einen Platz in einem Pflegeheim. Ersparnisse hat er noch ...


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Alt 18.12.2016, 17:15   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.10.2016
Ort: Darmstadt
Beiträge: 16
Standard PFLEGEHEIM: darf Bruder teuren Fernseher kaufen?

Ich betreue meinen Bruder, Pflegestufe 1
Er hat für nächstes Jahr einen Platz in einem Pflegeheim.
Ersparnisse hat er noch ca.3000.
Er möchte noch vor Eintritt ins Heim einen neuen Fernseher und Laptop kaufen
Beides kostet ca.2000 Euro, so dass er noch einen Selbstbehalt von ca.1000 hat.
Darf er kurz vor Eintritt ins Heim noch Ausgaben in Höhe von ca. 2000 tätigen, damit das Sozialamt die restlichen Heimkosten übernimmt?
Was sagt das Sozialamt dazu.
Darf man Ersparnisse verbrauchen oder muss dies vor Eintritt ins Heim dem Sozialamt gemeldet werden
berty45 ist offline  
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Alt 18.12.2016, 18:52   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo berty45,

wenn außer dem Sparvermögen kein weiteres Kontoguthaben besteht und keine Wertgegenstände vorhanden sind (Auto, Uhr, etc.) liegt dein Bruder mit € 400,- über der derzeitigen Schonvermögensgrenze von € 2.600,-.

Von diesen € 400,- könnte er z. B. die Kosten der Räumung einer kleinen Wohnung aus eigener Tasche bezahlen.

Wenn jetzt kurz vor dem Einzug ins Pflegeheim durch Käufe das Vermögen um 2/3 reduziert wird könnte man das als mutwilliges Herbeiführen der Sozialhilfebedürftigkeit auslegen. Siehe hierzu SGB XII § 103. Das Sozialamt käme möglicherweise dann nicht für die Räumungskosten auf.

Gruß

gabyhp
gabyhp ist offline  
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Alt 18.12.2016, 19:39   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.10.2016
Ort: Darmstadt
Beiträge: 16
Standard

Mein Bruder hat keinen eigene Fernseher, braucht aber einen neuen im Pflegeheim
Er möchte sich einen Loewe Fernseher für ca. 2000 Euro kaufen.
Außerdem möchte er mit dem Rest einen Laptop und 1 Smartphone kaufen
Außer Ersparnisse von 4000 sind keine werte vorhanden.
Dadurch wird das Vermögen um mehr als 2/3 reduziert
Wie prüft das Sozialamt das Herbeiführen der Sozialhilfebedürftigkeit-
Kann das Sozialamt vorschreiben günstigere Geräte zu kaufen
Was passiert wenn die Anschaffung als eigenes Geschenk gekauft wird
berty45 ist offline  
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Alt 19.12.2016, 00:07   #4
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von berty45 Beitrag anzeigen
Wie prüft das Sozialamt das Herbeiführen der Sozialhilfebedürftigkeit-
Sobald Hilfe beantragt wird, muss man seine Vermögensverhältnisse offenlegen, u.a. mittels Kontoauszügen der letzten paar Monate. Da könnten die schon mal nachfragen, was mit größeren Barabhebungen passiert ist. Ob sie aber mehr tun können als nachfragen, bezweifle ich. Fernseher und Laptop werden ja für den eigenen Gebrauch angeschafft und das kann man m.E. schwerlich als mutwilliges Herbeiführen einer Notlage interpretieren.

Zitat:
Zitat von berty45 Beitrag anzeigen
Kann das Sozialamt vorschreiben günstigere Geräte zu kaufen
Nein. Die können eigentlich überhaupt keine Vorschriften machen, wie man als Noch-Nicht-Leistungsempfänger mit seinem eigenen Geld hauszuhalten hätte. Das hält sie nicht unbedingt davon ab, es doch zu versuchen.

Zitat:
Zitat von berty45 Beitrag anzeigen
Was passiert wenn die Anschaffung als eigenes Geschenk gekauft wird
Wie ist das gemeint?

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
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Alt 19.12.2016, 08:10   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nein. Die können eigentlich überhaupt keine Vorschriften machen, wie man als Noch-Nicht-Leistungsempfänger mit seinem eigenen Geld hauszuhalten hätte.
Hier möchte ich Janina deutlich unterstützen.
Der Bruder gibt 400 Euro aus um sich Dinge für einen Heimaufenthalt anzuschaffen die er sich vom Barbetrag nie, oder ganz lange Zeit nicht, leisten könnte auch wenn der Fernseher billiger wäre.
Ich halte nichts davon als Betreuer in vorauseilendem Gehorsam dem Sozialamt gegenüber zu agieren.

Darin ist -bei den genannten Beträgen- auch keine Betrugsabsicht zu konstruieren oder Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt worden. Dazu bräuchte es andere Hausnummern.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.12.2016, 12:14   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
Standard

ich würde davon abraten, hier hektisch so viel Geld auf den Kopf zu hauen.

Fernseher und Laptop kaufen ja, aber ich - als gesetzliche Betreuerin - würde davon ausgehen, dass 1000 Euro für beides reichen. Hinzu kommt: gibt es im Pflegeheim WLAN? Macht ein Laptop Sinn? Das muss der Betreute entscheiden, aber man sollte es diskutieren.

Ich gebe zu bedenken: das Sparvermögen darf 2.600 Euro betragen. Wer bedürftig im Heim lebt, d. h. bei wem das Sozialamt Kosten übernimmt, der hat 109,07 Euro Taschengeld im Monat. Das ist verdammt (zu) knapp. Brillen werden nicht bezuschußt, für Kleidung gibt es ein wenig Kleidergeld. Friseur, Fußpflege, Telefon/Internet, mal ein Kaffee, öffentliche Verkehrsmittel usw. müssen von diesem Taschengeld bezahlt werden. Wer mobil ist, für den ist das zu wenig. Da ist jeder Euro Sparguthaben ein Mehr an Lebensqualiät.

Gruß

Manavgat
Manavgat ist offline  
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Alt 19.12.2016, 13:44   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Mit deinen Überlegungen hast du sicher grundsätzlich recht aber für mich sind das zwei verschiedene paar Schuhe.

Einmal die Frage grundsätzlich : darf ich das? Dazu würde ich Ja sagen
Und das andere Mal die Frage: was ist sinnvoll?

Das hängt vom jeweiligen Betreuungsfall und der Person ab um die es geht. Manche Dinge die meinen Kunden wichtig sind finde ich absolut unwichtig. Zum Glück geht mich das aber auch nicht wirklich etwas an.

Natürlich werde ich stutzig wenn ich lese:
Zitat:
Er möchte noch vor Eintritt ins Heim einen neuen Fernseher und Laptop kaufen
Beides kostet ca.2000 Euro so dass er noch einen Selbstbehalt von ca.1000 hat.
aber auch:
Zitat:
Er möchte sich einen Loewe Fernseher für ca. 2000 Euro kaufen.
Außerdem möchte er mit dem Rest einen Laptop und 1 Smartphone kaufen
Je nachdem bleiben entweder 1000 Euro oder gar nix übrig. Bißchen unklar.
Sinnvoll ist das sicher nicht aber dafür müsste der Betreuer mit seinem Betreuten reden und zu einer Einigung gelangen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.12.2016, 16:40   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.10.2016
Ort: Darmstadt
Beiträge: 16
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Zur Info



Diese Antwort bekam ich von einem Anwalt

Sehr geehrter Herr xxxx

zuerst will ich auf die theoretische Möglichkeit verweisen, dass die Sozialbehörde bezüglich Laptop und Fernseher behaupten könnte, es handele sich nicht mehr um zu verschonende angemessenen Hausrat im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 4 und Sie daher zum Erwerb günstigerer Geräte drängen könnte.
Was angemessen ist, hängt von Ihren bisherigen Lebensumständen ab.
Außerdem ist aber auch zu berücksichtigen, dass die Verwertung der Gegenstände solche Kosten verursachen würde bzw. so einen geringen Erlös einbringen könnte, dass die Behörde evtl. ohnehin keinen „Gewinn“ daraus erzielen würde.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Dinge in der Praxis ohne weiteres belassen werden, wollte Sie aber über alle Eventualitäten aufklären.
berty45 ist offline  
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Alt 15.01.2017, 15:09   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.10.2016
Ort: Darmstadt
Beiträge: 16
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[QUOTE=Manavgat;
Fernseher und Laptop kaufen ja, aber ich - als gesetzliche Betreuerin - würde davon ausgehen, dass 1000 Euro für beides reichen. Hinzu kommt: gibt es im Pflegeheim WLAN? Macht ein Laptop Sinn? Das muss der Betreute entscheiden, aber man sollte es diskutieren. 101476]

1000 Euro für fernseher und laptop reichen nicht aus wenn man sich etwas vernüftiges auswählt
berty45 ist offline  
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Alt 15.01.2017, 15:13   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
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[quote=berty45;102115]
Zitat:
Zitat von Manavgat;
Fernseher und Laptop kaufen ja, aber ich - als gesetzliche Betreuerin - würde davon ausgehen, dass 1000 Euro für beides reichen. Hinzu kommt: gibt es im Pflegeheim WLAN? Macht ein Laptop Sinn? Das muss der Betreute entscheiden, aber man sollte es diskutieren. 101476

1000 Euro für fernseher und laptop reichen nicht aus wenn man sich etwas vernüftiges auswählt
Merkwürdig, was manche Leute unter "vernünftig" verstehen. Ich denke, wir kommen hier nicht zusammen und es ist auch die falsche Diskussion.

Gruß

Manavgat
Manavgat ist offline  
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