Dies ist ein Beitrag zum Thema rechtsfreier Raum? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Vielen Dank für deine Antwort,
eine Bescheinigung vom Facharzt liegt auch vor.
In dieser Vollmacht ist auch eine Betreuungsverfügung mit ...
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#11 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 14
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Vielen Dank für deine Antwort,
eine Bescheinigung vom Facharzt liegt auch vor. In dieser Vollmacht ist auch eine Betreuungsverfügung mit eingebaut. Mein Vater hat mich gebeten, die Betreuung zu übernehmen, sollte sie irgendwann mal tatsächlich nötig werden. Mein Vater gestaltet sein tägliches Leben absolut selbstständig. Wenn er etwas nicht weiss, oder er ist sich einer Sache nicht ganz sicher, dann bittet er mich um Rat. Sein großes Manko ist, dass er Analphabet ist. Ausserdem ist er schwerhörig und er spricht sehr undeutlich. Das fürht vielleicht dazu, dass man ihn unterschätzt. Ich habe das auch getan und musste meine Meinung über ihn korrigieren. Er weiss ganz genau, was er will und was nicht. Viele Grüße und schöne Ostern Catwoman |
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#12 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 14
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Es gibt Neuigkeiten:
Mein Vater möchte nicht auf seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch verzichten und nun hat der Lebensgefährte des verstorbenen Sohnes seine Drohung wahrgemacht und eine umfassende Betreuung angeregt. Ich habe mit dem zuständigen Richter telefoniert und er hat mir gesagt, dass er die Anwältin meines Vaters um eine Stellungnahme bittet. Darüber hinaus will er die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht überprüfen und wenn sich aus dieser Vollmacht kein Anhaltspunkt ergibt, dass mein Vater betreut werden muss, wird er die Betreuung ablehnen. Wenn mein Vater von einem Amtsarzt begutachtet werden sollte, hat er dann das Recht auf einen Beistand, der bei der Untersuchung anwesend ist? Ich hoffe, dass mein Vater bald sein Haus zurückbekommt. Er ist doch etwas beunruhigt, er möchte halt auch, dass seine Angelegenheiten in Ordnung kommen. Und ich mache mir Sorgen um meinen Vater. Er ist jetzt 76 Jahre alt und sein Herz ist nicht mehr das Beste. Vielen Dank für euer Interesse catwoman |
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#13 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Zitat:
FGG mit Beiständen erscheinen. Geändert von Roy (17.04.2008 um 21:05 Uhr) |
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#14 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 14
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Ich hätte da noch eine Frage,
Hat mein Vater, bzw ich als seine Bevollmächtigte das Recht auf Akteneinsicht? Mich interressiert der genaue Wortlaut der Betreuungsanregung, bzw. die Begründung. Einen schönen Sonntag noch catwoman |
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#15 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 14
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Ich war heute beim Amtsgericht und habe Akteneinsicht beantragt. Nach einigem Hin und Her wurde die mir auch genehmigt.
Ich war entsetzt, was ich da zu lesen bekam. Ich bin geldgierig und ein durch und durch schlechter Mensch! Ich hätte mir von meinen Vater sofort eine Bankvollmacht geben lassen und auch die notarielle Vorsorgevollmacht hätte ich mir nur ausstellen lassen, um meine eigenen Interessen zu verfolgen. Dritten gegenüber hätte ich erwähnt, dass ich das Haus unbedingt haben will. Fakt ist, dass mein Vater auf mich zugegangen ist und mich gebeten hat, die "Vormundschaft" (so hat er sich tatsächlich ausgedrückt) über ihn zu übernehmen. Er will mir dafür sein Häuschen überschreiben (auch dieser Wunsch geht von ihm aus). Mein Bruder und dessen Lebensgefährte hätten sich jahrelang um seine Finanzen, sein Haus und den Garten gekümmert. Fakt ist, dass mein Bruder vor Jahren ein neues Dach machen lassen musste, da das alte undicht war und nicht mehr reparriert werden konnte. Die Kosten wurden vom Vater getragen. Fakt ist auch, dass mein Vater die ausrangierten Möbel von meinem Bruder bekam, da die allemal besser waren, als die Möbel meines Vaters. Um seinen Garten hat sich mein Vater immer selbst gekümmert (ca 1600 qm) und wird es auch weiterhin tun. Das Innere des Hauses ist total runtergekommen. Es wurde vor ca. 40 Jahren! das letzte mal renoviert. Mein Lebensgefährte, mein großer Bruder und ich fangen am Samstag mit dem Wohnzimmer an. Neue Tapeten, neuer Fußboden, neue Möbel. Mein Vater möchte das und er hat mich gefragt, ob das von den Kosten in Ordnung geht. Es geht in Ordnung und deshalb wird das jetzt in Angriff genommen. Dann wird jedes Jahr ein Zimmer renoviert. Mein Papa ist ganz glücklich darüber. Zum Thema Vermögen: Ich habe mir natürlich das Girokonto meines Vaters genauer angeschaut, als mir der Lebensgefährte die Unterlagen überlassen hatte. Das Ergebnis: Es wurden in den letzten 2 Jahren 2000 € abgehoben, wo unklar ist, wofür das Geld verbraucht wurde, davon 800 € auf Ibiza! Mein Bruder war sehr genau, wenn er was für meinen Vater ausgegeben hat, hat er das im Kontoauszug vermerkt. Bei diesen Beträgen fehlt ein Vermerk. Ich hätte mich auch die ganze Zeit nicht um ihn gekümmert und jetzt, wo ein Haus und Geld zu holen ist bin ich auf einmal da. Fakt ist, ich hatte zu meinen Vater gar keine Beziehung, weder eine gute, noch eine schlechte (Scheidung meiner Eltern vor 45 Jahren). Mein Vater ist schwerhörig und hat eine sehr undeutliche Aussprache, das hat eine Verständigung für mich mmer sehr schwierig gemacht. Ausserdem hats mich einfach gegraust, in das Haus zu gehen, so versifft war es. Und dann war da ja noch mein Bruder, der sich um ihn gekümmert hatte. Ich habe mich mehr um unsere Mutter gekümmert. Als dann mein Vater auf mich zuging und mich um Hilfe gebeten hatte, war es für mich keine Frage, dass ich für ihn da bin. Das Verhältnis zu meinem Vater hat sich dann grundlegend geändert. Ich musste meine Meinung über ihn von Grund auf revidieren. Und weil ich mit ihm jetzt ziemlich viel zu tun habe, verstehe ich ihn auch akustisch besser und ich kann mit ihm richtige Gespräche führen. Ausserdem bin ich der Meinung, dass er seit er mit mir zu tun hat auch seine Wohnung einfach sauberer hält. Desweiteren liegen mir private Mails vom Lebensgefährten vor, in denen er von mir ganz klar fordert, dass eine Hausrückübertragung nur in Frage kommt, wenn mein Vater auf seinen Pflichtteil verzichtet und 1500 € zur Beerdigung dazuzahlt. Auch die Schreiben seines Anwaltes lauten bezüglich Pflichtteil und Rückübertragung gleichermassen. Wir haben morgen nachmittag einen Termin bei unserer Anwältin. Sie soll jetzt eine Stellungnahme schreiben und eine Kopie der Volmacht zur Prüfung durch den Richter beilegen.Der Richter wird dann den Vorgang prüfen und die Betreuung hoffentlich ablehnen. Diese Verzögerungstaktik macht sich nun bei meinem Vater auch gesundkeitlich bemerkbar. Er klagt über Schlafstörungen und Herzbeschwerden. Auch an mir geht es nicht spurlos vorüber. Das ist jetzt doch ziemlich lange geworden, aber ich musste mir das alles mal von der Seele schreiben. Ich hoffe nur, dass ich alles richtig mache und mein Vater bald zu seinem Recht kommt. Viele Grüße catwoman |
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#16 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
was haben Sie erwartet ? Dass Ihnen nach 45 Jahren Funkstille alle freudestrahlend um den Hals fallen, wenn Sie wieder auftauchen ? Die, die sich bisher um den Vater gekümmert haben (evtl. mehr schlecht als recht) haben natürlich für die Zukunft geplant und mit dem Haus des Vaters gerechnet. Das ist moralisch nicht verwerflich. Nun schlage Sie da auf, und die anderen sehen ihre Träume zerplatzen wie Seifenblasen. Ich denke mal, wenn die Gegenseite einen halbwegs geschickten Anwalt hat, dann werden Ihre Argumente in der Luft zerfetzt. Die sehr lange Zeit, in der Sie sich nicht um Ihren Vater gekümmert haben, ist nicht weg zu diskutieren. Ich will damit nichts unterstellen, aber Sie müssen doch beide Seiten sehen. Fakt ist, dass alle Äußerungen der Gegenseite in das negative Bild passen. Nicht kümmern, lieblos, nur scharf auf Geld. Dieses Bild wird von Ihnen gezeichnet. Meine Güte, was soll der Richter vom Vormundschaftsgericht denn denken ? So lange kein Kontakt zum Vater, und auf einmal Friede-Freude-Eierkuchen ? Natürlich riecht das nach Manipulation des Vaters. Das ist doch leider heute Alltag. An Stelle des Richters würde ich einen familienfremden als Betreuer bestellen, und fertig. Ich betone ausdrücklich, dass dieser Beitrag keine Wertung ist und kein Vorwurf. Es kann alles so sein, wie Sie es schildern. Ohne Stellungnahme der Gegenpartei kann man sich kein objektives Urteil erlauben, wenn überhaupt. Gruß Andreas |
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#17 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 14
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Hallo Andres,
natürlich ist es immer besser, wenn man beide Seiten der Medaille kennt. Aber geh einfach mal davon aus, dass es so ist, wie ich es schildere. Auch habe ich kein Interesse an Schönfärberei, ich bin auch für negative Stellungnahmen aufgeschlossen, da die manchmal einen anderen Blickwinkel eröffnen Mir liegen vom Erben meines Bruder zwei Mails vor, in denen er ganz klar fordert, der Vater möge auf seinen Pflichteil verzichten, sonst würde eine Betreuung angeregt. Die Betreuung wurde nicht aus Sorge um meinen Vater initiiert, sondern alleine aus dem Grund, sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. Viele Grüße catwoman |
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#18 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
dann würde ich das Geld ausgeben und einen Notar in die Wohnung bestellen, der die Aussage des Vaters aufnimmt, dass keine Betreuung gewünscht wird. Und der auch bezeugen kann, dass der Vater im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Das kann natürlich schwierig werden, wenn der Notar den Vater akustisch nicht versteht. Gruss Andreas |
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#19 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 14
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Hallo allerseits,
heute gibt es Gutes zu berichten. Der zuständige Richter hat die Einleitung eines Verahrens zur Bestellung eines Betreuers für meinen Vater abgelehnt, da eine umfassene Vorsorgevollmacht vorgelegt wurde. Es würden keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß ein Vorgang abzuwickeln wäre, der die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters erfordern würde oder dass der Vater zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung geschäftsunfähig gewesen wäre. Ich hoffe nun, dass mein Vater sein Haus zügig zurückerhält und dass die Gegenseite nicht noch weitere Überaschungen für uns bereithält. Viele Grüße catwoman |
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#20 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 14
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Hallo Ihr Lieben
Noch was Gutes gibt es zu berichten. Nachdem der Betreuungsantrages vom Amtsgericht abgelehnt wurde, ging es jetzt erstaunlich schnell und meinem Vater wurde gestern sein Haus rückübertragen. An dieser Stelle nochmal ganz herlichen Dank an alle, die mir mit guten Ratschlägen geholfen haben diesen Kampf zu gewinnen ![]() Ein besonderer Dank an Heinz Ihr seid super catwoman |
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| akteneinsicht, angehörige, geschäftsfähigkeit, geschäftsunfähigkeit |
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