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Betreuung für Mutter beantragen

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Guten Abend, achtung,langer Text!! Ich bin neu hier und habe direkt ein paar Fragen... Ich möchte morgen beim Amtsgericht einen ...


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Alt 20.12.2016, 18:29   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.12.2016
Beiträge: 12
Frage Betreuung für Mutter beantragen

Guten Abend,

achtung,langer Text!!
Ich bin neu hier und habe direkt ein paar Fragen...
Ich möchte morgen beim Amtsgericht einen Antrag abholen um eine gesetzliche Betreuung für meine Mutter zu beantragen.

Meine Mutter ist seit vielen Jahren alkoholkrank (nicht besoffen sondern Spiegeltrinker) und dazu auch im Methadonprogramm. Im Laufe der letzten Jahre hat sich ihre Situation immer weiter verschlechtert. Gedächtnisprobleme, körperlich natürlich auch nicht mehr wirklich gesund und dazu eine völlige Überforderung mit ihrem kompletten Leben, wie z.B amtliche Dinge erledigen, Rechnungen zahlen usw. Sie ist Frührentnerin weil sie schwerhörig ist. Sie lebt komplett isoliert. Nun ist leider das Schlimmste eingetreten; sie hat die fristlose Kündigung der Wohnung vor einiger Zeit bekommen und eigentlich ist es jetzt nur noch eine Frage der Zeit, bis sie raus fliegt und dann obdachlos ist.
Sie selbst ist fest überzeugt, immer ihre Miete gezahlt zu haben und lebt in dieser (ihrer) Wahrheit. Sie hat tatsächlich bis Anfang diesen Jahres immer ihre Miete gezahlt und zwar jeden Monat bar bei der Vermieterin. Diese ist aber jetzt im Pflegeheim und jemand anderes hat das Haus übernommen. Nun hat meine Mutter eben dieser Wechsel so aus der Bahn geschmissen und ihre gewohnte Struktur durcheinandergebracht, dass sie in der Zeit, als noch nicht klar war wieso die Vermieterin nicht mehr kommt, die Miete die sie erst zurückgelegt hatte, aufgebraucht hat. So entstanden dann eben die Mietrückstände. Aufgrund ihrer Gedächtnisprobleme weiß sie davon aber nicht mehr viel sondern erinnert sich tatsächlich nur an die Zahlungen, die sie NACH Entstehung der Rückstände geleistet hat. Ich habe all ihre Quittungen durchsucht und tatsächlich fehlen besagte Monate.
Also sorry für den Roman aber ich möchte nur, dass ihr das versteht wieso und weshalb die Situation so ist.
Fakt ist, meine Mutter und ich haben kein allzu gutes Verhältnis mehr zueinander da sie ein sehr sehr schwieriger Mensch (geworden) ist bzw. ich kaum noch mit ihr umgehen kann. Daher möchte ich selbst die Betreuung auch nicht übernehmen, habe mir aber jetzt vorgenommen, ihr Hilfe zu holen denn so geht es nicht mehr weiter.
Kann man in den Antrag schreiben, dass Eile geboten ist weil die Obdachlosigkeit kurz bevor steht? Oder dauert die Bearbeitung dann trotzdem einige Wochen?
Ich möchte z.B nicht, dass die Betreuerin das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, da meine Mutter definitiv selbstständig in einer Wohnung leben möchte und auch kann und auf keinen Fall vorgeschrieben bekommen will, wo sie zu leben hat. Das würde nur Ärger geben Im Endeffekt bräuchte sie nur dringend Hilfe bei ihren finanziellen Angelegenheiten, Gesundheitsvorsorge und z.B auch einen neuen Wohnraum zu finden. Und natürlich früher oder später nochmal eine Entgiftung zu machen.

Habt ihr Tipps für mich auf was ich dringend achten sollte beim ausfüllen des Antrags?
Wie sieht es aus, bei der Hilfe im finanziellen Bereich? Würde meiner Mutter das Geld dann eingeteilt werden? Oder kann man es auch so machen, dass nur Miete und sonstiges eingehalten wird und der Rest ausgezahlt wird?
Mir wäre es natürlich schon wichtig, dass ich immer mit einbezogen werde...oder sagen wir mal großteils und natürlich auch meine Mutter.
Es ist mein letzter Strohhalm nun eine gesetzliche Betreuung zu arrangieren. Ich weiß ansonsten echt nicht mehr, wie ich ihr noch helfen soll.
Ich habe mit ihr schon drüber geredet und sie wäre damit auch einverstanden. NOCH. Denn sie ist sehr wankelmütig, auch was Entscheidungen betrifft. Ihre Laune und ihr Verhalten sind da leider teilweise unberechenbar.
Falls sie es also plötzlich doch nicht wollen würde, kann ich den Antrag dann auch ohne ärztliches Attest einreichen? Weil da würde ich ja dann schwer rankommen.

Danke euch schon mal im Voraus. Für mich ist das alles Neuland,sorry :/

Liebe Grüße,
Violett
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Alt 20.12.2016, 19:30   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo Violett,

die Anregung der Betreuung ist sicherlich sinnvoll und du kannst auch auf die Eilbedürftigkeit hinweisen.

Über die Aufgabenkreise, also den künftigen Tätigkeitsbereich des Betreuers, entscheidet der Richter, da hast du kein Mitspracherecht. Was den Umfang der Betreuung betrifft so orientiert sich der Richter neben der Anhörung vor allem am psychiatrischen Gutachten.

Dass du in alle Entscheidungen des Betreuers mit einbezogen werden willst ist verständlich, wird aber eher nicht so sein. Der Betreuer trifft seine Entscheidungen aufgrund des Sachverhaltes (und wo es möglich ist zusammen mit dem Klienten) nach bestem Wissen und Gewissen und muss dafür auch gerade stehen.

Möglicherweise wird der Betreuer Entscheidungen treffen die dem Wohl deiner Mutter dienen aber dir vielleicht nicht gefallen, dies liegt bei Betreuungen in der Natur der Sache.

Aber mit der Anregung der Betreuung tust du m. E. das Richtige und Notwendige.


Grüße


gabyhp
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Alt 20.12.2016, 19:45   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.12.2016
Beiträge: 12
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Hallo Gabyhp,

Danke für deine Antwort

Ja ich denke auch, dass es die richtige Entscheidung ist weil ich weiß nicht mehr, was ich sonst noch machen soll.
Ich habe den Antrag jetzt und habe das Kreuz bei dem Aufgabenbereich "Aufenthaltsbestimmungsrecht" weggelassen. Ich habe eines bei Gesundheitsfürsorge gemacht, Vetretung gegenüber Behörden und Leistungsträgern und dann hab ich selbst noch rein geschrieben "Hilfe bei Finanzen, begleichen von Rechnungen und Fixkosten". Den Rest hab ich offen gelassen. Auch Empfang der Post habe ich nicht angekreuzt weil ich kenne meine Mutter, das würde sie nie wollen. Sie bekommt ihre Rente nämlich per Scheck mit der Post.
Naja ich hoffe, das alles bringt etwas. Ich möchte nur, dass es ihr gut geht denn ich leide selbst wahnsinnig unter der Situation.

Ich hoffe, der Gutachter merkt bei der Anhörung schnell, was Sache ist.
Klar ich kann mir denken, dass ich nicht überall mitreden kann.... man hat halt Ängste,dass nachher Entscheidungen getroffen werden, womit es meiner Mutter nicht gut geht und ich nachher die Schuldige bin weil ich ja das alles beantragt habe.
Denn wir haben vor einigen Jahren eine sehr schlimme Erfahrung gemacht. Da wurde der Ex-Lebensgefährte (sie waren bis dahin viele Jahre zusammen) meiner Mutter nach einem Schlaganfall ins KH eingeliefert und dann hat seine Familie auch einen ges. Betreuer beantragt. Der hat dann komplett von jetzt auf gleich den Kontakt zu uns bzw meiner Mutter unterbunden,worunter wir heute noch leiden. Seitdem haben wir nie mehr was von ihm gesehen und gehört.
Sowas macht einem dann natürlich Angst, wenn man sieht, was die dann für Entscheidungen fällen können :/

Ich werde morgen zu meiner Mutter fahren und alles mit ihr besprechen.
Kann ich so einen Antrag notfalls auch ohne ärztliches Attest einreichen?

Liebe Grüße,

Violett
Violett ist offline  
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Alt 20.12.2016, 20:18   #4
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo Violett,

also, dass ein förmlicher Antrag auf Einrichtung einer Betreuung gestellt wird kenne ich nur von den Kliniken, ansonsten kann jedermann formlos bei Gericht eine Betreuung anregen.

Bei Antragstellung durch eine Klinik sind natürlich Diagnosen mit angegeben, bei den Anregungen durch Bürger nicht. Dafür wird ja ein psychiatrisches Gutachten erstellt.

Es ist sehr schade wenn du bereits schlechte Erfahrungen mit einem Betreuer gemacht hast, das kommt leider vor. Aber der überwiegende Teil der Betreuer setzt sich engagiert für seine Klienten ein. Ich wünsche dir und deiner Mutter, dass euch so ein Betreuer zugeteilt wird.


Grüße


gabyhp
gabyhp ist offline  
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Alt 20.12.2016, 20:25   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.12.2016
Beiträge: 12
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Aaaah okay, das wusste ich gar nicht ,dass ich den Antrag praktisch auch formlos stellen kann. Gut zu wissen, vielen Dank

Ja ich denke auch, dass ganz bestimmt nicht alle so sind. War halt eine schlechte Erfahrung aber ich bin optimistisch, dass meine Mutter eine gute und kompetente Hilfe bekommt.
Bis hierhin auf jeden Fall schon mal danke und einen schönen Abend

Grüße, Violett
Violett ist offline  
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Alt 20.12.2016, 23:40   #6
Club 300
 
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Beiträge: 313
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Schreib' in die Anregung rein, dass sie die fristlose Kündigung hat und es deshalb eilt. Durch sofortige und komplette Zahlung kann so eine Kündigung u.U. abgewendet werden - ggf. mit Hilfe eines Darlehens vom Sozialamt. Dafür braucht sie den Betreuer aber tendenziell vorgestern und das solltest du dem Gericht mitteilen.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 20.12.2016, 23:44   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.12.2016
Beiträge: 12
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Das habe ich rein geschrieben. Die Kpndigung hat sie nun schon fast 3 Monate da liegen Sie hat sich bisher um nichts gekümmert. Deswegen schalte ich mich nun ein.
Ich bete wirklich, dass sie dadurch jetzt noch schnell Hilfe bekommen kann. Danke für die Antwort, Janina.
Violett ist offline  
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Alt 20.12.2016, 23:56   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.12.2016
Beiträge: 12
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So, ich habe in dem Antrag zum Thema ärztliches Attest jetzt noch eingetragen, dass der Arzt meiner Mutter im Grunde gar keine Kenntnis über ihre Situation hat. Denn sie geht nur zum Methadon abholen dorthin. Und auch die zuständige Sozialarbeiterin der Praxis kümmert sich nicht um sie laut Aussage meiner Mutter.
Die hält dann nur ihre Pflichtsitzungen ab mit den Substituierten aber auf Probleme wird wohl nicht eingegangen.
Daher ist es eigentlich von der Seite aus unmöglich ein Attest zu beschaffen.
Aber wie Gaby schon sagte, ist das bei privaten Antragsstellern bzw Angehörigen die den Antrag stellen auch nicht nötig. Hoffe, es klappt dann so.
Violett ist offline  
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Alt 21.12.2016, 07:41   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Was du noch machen kannst ist, dich gleich selbst an die zuständige Betreuungsstelle (findest du über die Stadtverwaltung) bei euch in der Stadt zu wenden.
Die müssen vor Einrichtung einer Betreuung sowieso eine Stellungnahme/einen Sozialbericht abgeben. Sie geben in der Regel auch Empfehlungen für die Aufgabenkreise.

Damit hättest du zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen denn wenn die Betreuungsstelle dem Gericht mitteillt: es eilt, tut das in der Regel seine Wirkung.
Die Eilbedürftigkeit sehe ich auch als gegeben.

Ausserdem könte die Betreuungsstelle dich gleich mit -beraten wie die Grundzüge und Möglichkeiten einer Betreuung sind.

Du schreibst z.B.:
Zitat:
azu eine völlige Überforderung mit ihrem kompletten Leben, wie z.B amtliche Dinge erledigen, Rechnungen zahlen usw.
und dann aber auch:
Zitat:
Auch Empfang der Post habe ich nicht angekreuzt weil ich kenne meine Mutter, das würde sie nie wollen. Sie bekommt ihre Rente nämlich per Scheck mit der Post.
Wie soll sich denn ein Betreuer um das rechtzeitige und vollständige Zahlen der Rechnungen kümmern wenn er das Geld dafür nicht in die Hände bekommt?
Betreuer sind keine Zauberer.
Das ist kein Vorwurf sondern soll nur deutlich machen, dass Wünsche und die Realität oft verschieden sind.
Als Angehörige will man seiner Mutter nichts "wegnehmen" aber das wird im Rahmen einer Betreuung sicher geschehen wenn andererseits dafür das Leben des Betreuten in halbwegs geordneten Bahnen verlaufen soll.

Halte dich ausserhalb der Betreuungsanregung am besten aus allem anderen raus, schildere einfach nur die Probleme und dann lehne dich zurück.
Das hat den grossen Vorteil dass du deiner Mutter zu jeder Zeit sagen kannst: ich habe Hilfe für dich gesucht, mit dem Rest und den Einzelheiten dazu habe ich wenig bis nichts zu tun.

Für Betreute ist es oft gut wenn "nur"der Betreuer der "Feind" ist der dies und das macht aber wenn darin Angehörige dann nicht weiter verwickelt sind. So kann man in Ruhe die Tochter bleiben, egal wie dieses Mutter- Tochter Verhältnis dann aussieht.
Viel Erfolg
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.12.2016, 13:08   #10
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Registriert seit: 18.12.2016
Beiträge: 12
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Danke für deine Antwort, Michaela.

Ich kann also auch mit dem ausgefüllten Antrag direkt selbst zum Gericht gehen und das dort besprechen? Weil die haben da ja auch so Sprechstunden Büros in dem Bereich. Dann könnten die einiges direkt noch von mir selbst hören bevor sie es beim zuständigen Richter einreichen. Habe auf den Antrag selbst auch nochmal "Eilt" geschrieben.
Also werde ich dann auch noch "Empfang der Post ankreuzen"... Hast recht, wie soll ihr sonst bei Rechnungen etc. geholfen werden.
Oh Mann... mir macht dieser Schritt halt etwas Angst weil ich bisher irgendwie immer "in Verantwortung" stand. Leider eine Art Co. Abhängigkeit, welche ich nun damit endgültig lösen muss und will.
Violett ist offline  
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