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Haus verkaufen oder nicht

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Hallo Ich habe ein großes Problem. Ich bin psychisch krank und momentan in einem Heim für psychisch Kranke untergebracht. Aber ...


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Alt 10.02.2017, 21:52   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 21.08.2013
Beiträge: 2
Reden Haus verkaufen oder nicht

Hallo

Ich habe ein großes Problem.
Ich bin psychisch krank und momentan in einem Heim für psychisch Kranke untergebracht.
Aber ich suche schon seit geraumer Zeit eine eigene Wohnung finde aber nichts.
Ich bin außerdem in Besitz eines viertel Anteil an einem Zweifamilienhaus und hatte da sogar eine Wohnung unter dem Dach.
Mein 87 jähriger Vater hat da ein Wohnrecht auf Lebzeiten.

Aber meine 3 Brüder haben mich da gerichtlich rausgeklagt.
Nun meine mein Betreuer ich solle mir doch den Anteil am Haus auszahlen lassen,
Ich bekomme lediglich 12 Euro Taschengeld die Woche obwohl ich eine EU-Rente von 1100 Euro bekomme.
Bei meinem vorherigen Betreuer bekam ich 200 Euro im Monat und das wurde sogar notariell beglaubigt.
Wenn ich mir nun den Anteil am Haus auszahlen lasse wer bekommt dann das Geld ? Kassiert das Sozialamt das ein oder kann ich darüber verfügen ? Bekomme ich dann mehr Taschengeld oder wie ist das ? Welche staatlichen Hilfen bekomme ich von welchem Amt für die Wohnungssuche ? Gibt es sonst noch staatliche zuschüße von denen ich wissen müßte ?
Vielen Dank
Highspeeder ist offline  
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Alt 10.02.2017, 22:26   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Zunächst vorab ein paar Fragen :

1) Wie krank bist du aktuell, kannst du überhaupt alleine (?) in eine Wohnung? Was sagen deine Ärzte bzw. Therapeuten/Sozialarbeiter zu diesem Vorhaben?

2) Wer finanziert aktuell deinen Platz im Heim? Du alleine? Sozialamt? Pflegekasse (hast du eine Pflegestufe?)

3) Hast du mal nachgefragt, weshalb du nur 12€ Taschengeld pro Woche bekommst? Der Barbetrag ist üblicherweise was bei um die 108 (?)€ pro Monat und davon musst du dann sowas wie Handy/Internet/Friseur/Zigaretten selbst finanzieren. Vielleicht bleibt bei dir ja nur um die 50€ im Monat übrig?

Soviel erstmal auf die schnelle, mit mehr Imput kann mehr gesagt werden.

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 10.02.2017, 22:53   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 21.08.2013
Beiträge: 2
Rotes Gesicht

1) ich komme schon alleine klar.War nur für ein halbes Jahr gerichtlich im Heim weil ich Blödsinn angestellt hatte.

2) Das Heim wird von meiner EU-Rente und dem Sozialamt bezahlt.Pflegestufe habe ich glaube 1 weiß das aber nicht genau

3) Ja ich bekomme 109 Euro im Monat.Davon gehen aber Handy,Haftpflicht Friseur.Medikamentenzuzahlung usw von ab.
Highspeeder ist offline  
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Alt 11.02.2017, 01:17   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Ich will nicht "nerven", aber irgendwas passt da nicht!

Gab es einen richterlichen Beschluss oder gar ein Urteil? Beschluss z.B. nach einem Suizidversuchen mit Verbleib in einer psychiatrischen Klinik oder ein (Straf?)-Urteil mit Aufenthalt in der Forensik?

Ich insistiere deshalb, weil es mich stutzig macht, dass du für einen (angeordneten?) Aufenthalt selbst zahlen musst!

Die Sache ist die, dadurch, dass (warum auch immer) das Soz-Amt mit im Boot ist, kann es sein, dass die ihren Anteil (wegen deines Haus-Viertels, was du aktuell NICHT selbst bewohnst) nur als Darlehen gewähren und sich z.B. im Grundbuch auf dein 1/4 schon als Schuldner haben eintragen lassen!
Das wäre grundsätzlich rechtens und wird z.B. gemacht, wenn ein Erbe, warum auch immer, nicht sofort "verfrühstückt" werden kann und man aber Hilfsbedürftig ist.
Dadurch, dass du in deinem Hausviertel nicht(mehr) wohnst (Grund spielt da keine Rolle, denke ich), ist das Erbe auch nicht fürs Amt geschützt, sondern du hast dieses, mittels Verkauf/Auszahlung durch die weiteren Erben, zunächst für deinen Lebensunterhalt einzusetzen, bis es, zum geschützten Vermögen, aufgebraucht ist.

Wie hoch dieses Vermögen sein darf, hängt davon ab, was für einen Rentenstatus du hast. Wenn deine EU-Rente befristet ist z.B. oder unbefristet.

Wie ist dein Draht zu deinem aktuellen Betreuer? Kannst du ihn z.B. fragen, welchen Pflegegrad (so heisst das ja seit Januar '17) du hast.

Bezogen auf deine Frage wegen staatlicher Hilfen muss ich dir sagen, dass z.B. HartzIV (je nach Stadt/Miete) wahrscheinlich bei 1100€ EM-Rente ausgeschlossen ist, Grundsicherung ebenso.
Du könntest, wenn du eine Wohnung gefunden hast, Wohngeld beantragen.

Hast du einen Schwerbehindertenausweis, schon?

Spontan kam mir beim ersten Lesen deiner Zeilen in dem Kopf, dass du ja, je nach Höhe der Auszahlung (und ohne Zugriff vom Amt), du dir vielleicht eine Eigentumswohnung suchen solltest. Natürlich nur, wenn sich diese damit praktisch voll finanzieren liesse. Grund ist die allg. Preisentwicklung (hier in Berlin z.B. ists besonders schlimm). Klar, Eigentum verpflichtet und man muss sich selbst um Schäden/Sanierung kümmern, aber wie gesagt, es wäre DEIN Zuhause, welches dir nicht so leicht genommen werden könnte, es wäre (sofern von der Grösse her angemessen) vorm Amtszugriff geschützt (da ja selbst bewohnt) und, je nach Lage/Ausstattung/Ausbau etc. könnte es in Zeiten der nicht vorhandenen Sparzinsen eine gute Investition sein.

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 11.02.2017, 04:43   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Murphy, nur soviel dazu:
Zitat:
ch insistiere deshalb, weil es mich stutzig macht, dass du für einen (angeordneten?) Aufenthalt selbst zahlen musst!
Ob angeordnet oder nicht- wer Geld hat muss sich damit an den Kosten für seinen Aufenthalt beteiligen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.03.2017, 15:53   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.03.2017
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo Murphy, nur soviel dazu:

Ob angeordnet oder nicht- wer Geld hat muss sich damit an den Kosten für seinen Aufenthalt beteiligen.

Finde auch das das nicht ganz koscher klingt
AlfredQuack ist offline  
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Alt 20.03.2017, 19:15   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Man muss auch mal die weiteren Ausführungen von MurphysLaw lesen. Er hat nicht behauptet, dass eine Eigenbeteiligung grundsätzlich ausgeschlossen wäre sondern nur entsprechend differenziert.
Hein Klein ist offline  
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taschengeld, zuschuß


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