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Entgelderhöhung Investitionskosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entgelderhöhung Investitionskosten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin,moin um es letztlich auf dem Punkt zubringen schickt mir das Seniorenheim seit der Umstellung auf die Pflegegrade Rechnungen die ...


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Alt 18.02.2017, 14:52   #1
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Standard Entgelderhöhung Investitionskosten

Moin,moin
um es letztlich auf dem Punkt zubringen schickt mir das Seniorenheim seit der Umstellung auf die Pflegegrade Rechnungen die nicht Korrekt sind.Letztlich geht es noch um die Erhöhung der Investitionskosten vom Pflegeheim die ja nach bestimmten Voraussetzungen gelten gemacht werden können.
Die Investitionskosten werden nicht mit Öffentlichen Vordermitteln gefördert.
Das heißt ich muss selber Überprüfen ob die Kosten nach den Bestimmungen zutreffend sind.
Meine Betreute ist Selbstzahler,und in für mich in nicht nachvollziehbarer weise hat sich das Seniorenheim mir als Betreuer keine Möglichkeit gegeben die Investitionskosten zu Überprüfen.Das habe ich auch dem Seniorenheim mitgeteilt, mit der bitte das nachzuholen.
Das haben sie in einer weise gemacht wo man sich fragt ob sie keine Ahnung haben wie eine Entgelterhöhung auszusehen hat,oder ob sie denken sie können es ja mal versuchen.
Ich habe dem Seniorenheim mitgeteilt,mit Begründung das die geforderte Entgelterhöhung nichtig ist,da ich keine Möglichkeit habe die Entgelterhöhung zu Überprüfen.Die Investitionskosten sind nicht von mir Überwiesen.
Vom Seniorenheim kommt nichts außer die nächste Rechnung mit den gleichen Forderungen.
Das betrifft mittlerweile 3 Monate also 3 Rechnungen die nicht korrekt sind.
Die Pflegeversicherung geht das nichts an.
Was mache ich jetzt,nochmals auffordern ist sinnlos keine Reaktion.
Ich brauche korrekte Rechnungen vom Seniorenheim.
Bin für Vorschläge dankbar.
Gruß
pelotte

Geändert von pelotte (18.02.2017 um 15:01 Uhr)
pelotte ist offline  
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Alt 18.02.2017, 15:29   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
Standard

Hallo,

nach dem WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) sind die genauen Kosten, inklusive der Investitionskosten im Sinne des § 82 SGB XI darzulegen (§ 6 WBVG). Änderungen der Entgelte sind mindestens vier Wochen vorher schriftlich (!) anzukündigen und zu begründen (§ 9 Absatz 2 WBVG). Ist das passiert?

Wenn ja, sollten die richtigen Entgeltbestandteile über den Heimvertrag bzw. Nachtrag zu verifizieren sein. Andernfalls können vom Heimvertrag abweichende Entgelte zurückgewiesen werden.

Gruß
Oliver
OliverS ist offline  
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Alt 18.02.2017, 15:41   #3
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Standard Entgelderhöhung Investitionskosten

Moin.moin
das habe ich ja gemacht.Ich will das aber mit dem Seniorenheim klären. Ich frage mich nur wie. Es gibt da sicherlich mehrere möglichkeiten. Für mich ist es kein haltbarer Zustand Rechnungen zu bekommen und sie ungeklärt nicht vollständig zu Überweisen.
Mich würde nur interresieren welche Vorschläge es dazu gibt,oder Meinungen.
Gruß
pelotte

Geändert von pelotte (18.02.2017 um 15:54 Uhr)
pelotte ist offline  
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Alt 18.02.2017, 15:58   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
Standard

Hallo,

ich würde formlos (aber schriftlich) darauf hinweisen, dass die Rechnungen nicht dem Heimvertrag entsprechen bzw. Änderungen der Entgelte nicht mindestens vier Wochen vorher schriftlich angekündigt wurden. Dann merken die schnell, dass Du gut informiert bist. Die Rechnungen würde ich in unstrittiger Höhe inklusive Investitionskosten zahlen. Damit wärst Du nicht säumig. Wenn Du die Investitionskosten vollständig zurückhältst, bist Du m. E. teilweise im Verzug.

Gruß
Oliver
OliverS ist offline  
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Alt 18.02.2017, 16:06   #5
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Standard Entgelderhörung Investitionskosten

Moin.moin,
das sehe ich nicht so da die Entgelderhöhung nichtig ist muss sie meiner Meinung nicht Beglichen werden.
Wenn ich mich täusche bitte um Aufklärung.

Gruß
pelotte
pelotte ist offline  
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Alt 18.02.2017, 16:27   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
Standard

Hallo,

m. E. sind die Entgelte, die im schriftlich Heimvertrag vereinbart wurden, nach wie vor verbindlich und sind solange gültig, bis diese durch eine (wirksame!) Änderung des Heimvertrages abgelöst werden oder der Heimvertrag insgesamt gekündigt wurde.

Da ich hier keine Rechtsberatung leisten will und darf, kann ich auch nur meine eigene Meinung wiedergeben und darüber informieren, wie ich handeln würde ohne Sanktionen wegen Zahlungsverzuges befürchten zu müssen.

Im Zweifel empfehle ich, die regional zuständige Heimaufsichtsbehörde (in der Regel bei der Stadt oder dem Landkreis ansässig) zu kontaktieren. Die können im Rahmen ihres Beratungsauftrages weitere Infos geben.

Gruß
Oliver
OliverS ist offline  
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Alt 18.02.2017, 16:57   #7
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Standard Entgelderhöhung Investitionskosten

Moin.moin
um ehrlich zu sein habe ich keine zweifel an meinem vorgehen,mit der Heimaufsicht habe ich im Vorfeld gesprochen. Ich suche nur nach einer Möglichkeit wie ich dies mit dem Seniorenheim kläre.
Da sie alles ignorieren. Alles andere habe ich bereits dargelegt
Gruß
pelotte
pelotte ist offline  
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Alt 18.02.2017, 17:00   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
Standard

Dann weiterhin viel Erfolg!

Gruß
Oliver
OliverS ist offline  
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Alt 18.02.2017, 17:14   #9
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Standard Entgelderhöhung Investitionskosten

Danke
pelotte ist offline  
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Alt 18.02.2017, 17:42   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

@pelotte, ehrlich gesagt verstehe ich nicht was Dein Problem ist. @OliverS hat Dir doch Vorschläge gemacht, die gangbar wären. Warum verwendest Du so viel Energie darauf die Angelegenheit unbedingt mit dem Seniorenheim direkt zu klären? Auf die Frage, ob die Änderungen der Entgelte mindestens vier Wochen vorher schriftlich (!) angekündigt und begründet (§ 9 Absatz 2 WBVG) wurden, gehst Du nicht ein. Geht Dir da etwas persönlich „gegen den Strich“?

In meinem Betreuungsfall werden die Rechnungen nicht über das Seniorenheim, sondern über eine angeschlossene GmbH erstellt. Und die sind bei Nachfragen sehr aufgeschlossen. Nett miteinander reden öffnet die Türen. Das wäre dann mein Vorschlag.
Hein Klein ist offline  
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