Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegehilfsmittel beanspruchen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Community,
ich habe kürzlich durch einen Pflegefall in meinem Bekanntenkreis erfahren, dass man als pflegebedürftiger Mensch einen gesetzlichen ...
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28.02.2017, 17:11 | #1 |
Neuer Gast
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Beiträge: 1
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Pflegehilfsmittel beanspruchen
Hallo liebe Community,
ich habe kürzlich durch einen Pflegefall in meinem Bekanntenkreis erfahren, dass man als pflegebedürftiger Mensch einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Krankenkasse von 40 Euro pro Monat für die Versorgung mit Pflegemitteln hat. Es müssen natürlich schon bestimmte Voraussetzungen (Pflegestuffe etc.). Ich finde, dass das eine gute Sache ist und habe mich direkt mal ein bisschen informiert. Falls jemand hier einen solchen Dienst in Anspruch nehmen möchte, kann er/sie sich hier mal voran informieren: Werbung ist hier nicht erwünscht!!! pflegebedürftige Menschen haben es häufig eh schon schwierig genug, die Kostenübernahme von Pflegemitteln ist zwar nur eine kleine Hilfe, aber immerhin . Grüße! |
28.02.2017, 18:40 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Moin,
sofern für die betreute Person eine Einstufung durch den MDK erfolgte und die/der zu Pflegende nicht in einem Heim untergebracht ist, sind sowieso jedes halbe Jahr, mit einer entsprechend ausgebildeten Person eines Pflegedienstes, verpflichtend Pflegegespräche zu führen. Das ist dann spätestens der geeignete Moment, sich beraten zu lassen. Die Möglickeiten der Hilfe, auch der finanziellen, sind vielfältig. Ansonsten kann man sich direkt an den MDK oder die zuständige Krankenkasse wenden. Im allgemeinen wird man dort gut beraten. Wenn die betroffene Person in einem Heim lebt, erübrigt sich dies. Da weiß man in der Regel, was zu tun ist. |
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