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Unfallrente

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Hallo, ich habe eine ehrenamtliche Betreuung übernommen. Betreuter lebt im Behindertenheim und bekommt Sozialhilfe. Seine Rente und Unfallrente (hatte Unfall ...


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Alt 17.03.2017, 14:31   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.10.2012
Beiträge: 22
Standard Unfallrente

Hallo,
ich habe eine ehrenamtliche Betreuung übernommen. Betreuter lebt im Behindertenheim und bekommt Sozialhilfe. Seine Rente und Unfallrente (hatte Unfall vor ca. 15 Jahren) bekommt das Sozialamt.
Nun meine Frage: Steht meinem Betreuten die Unfallrente oder zumindest ein Teil der Unfallrente zu? Er ist durch den Unfall (unverschuldet) körperlich sehr eingeschränkt und hat teilweise noch Schmerzen.
Wer kennt sich da aus und kann weiter helfen.
Sommer4321 ist offline  
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Alt 17.03.2017, 21:19   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

schau dir doch mal die Berechnung vom letzten Sozialhilfebescheid an, da siehst du wie sich die Sozialhilfe berechnet.

Bei Unklarheiten kannst du beim Sozialhilfeträger nachfragen.

Wenn die eingehenden Renten nicht zur Deckung der Heimkosten reichen werden diese vom Sozialhilfeträger übernommen, dafür werden die Renten auf den Sozialhilfeträger übergeleitet.

Der Betroffene erhält dann nur noch einen monatlichen Barbetrag.

Grüße

Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 17.03.2017, 22:54   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Vielleicht noch einmal einen Sozialrechtsanwalt drauf schauen lassen (per Beratungshilfe), ob die Unfallrente als ein Fall des § 83 Abs. 1 SGB XII anzusehen ist. Wenn ja, dürfte sie nicht angerechnet werden und würde deinem Betreuten zu 100% zustehen. Wenn nicht, wird sie, wie bisher, zur Sicherung der Heimkosten eingezogen.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 20.03.2017, 15:50   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.03.2017
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Vielleicht noch einmal einen Sozialrechtsanwalt drauf schauen lassen (per Beratungshilfe), ob die Unfallrente als ein Fall des § 83 Abs. 1 SGB XII anzusehen ist. Wenn ja, dürfte sie nicht angerechnet werden und würde deinem Betreuten zu 100% zustehen. Wenn nicht, wird sie, wie bisher, zur Sicherung der Heimkosten eingezogen.
Meine Einschätzung ist da ähnlich. Ich denke auch das die Unfallrente dem Betreuten zusteht, allerdings denke ich auch das sie eingezogen werden würde. Also würde sich wahrscheinlich an der Ausgangslage wenig ändern - versuchen würde ich es aber allemal. Habe in der Familie einen ähnlichen Fall, mein Onkel hatte einen Unfall aber glücklicherweise eine Risikolebensversicherung mit Unfall-Zusatzversicherung. Das Geld daraus steht ihm zu 100% zu. Da die von dir beschriebene Lage relativ ähnlich ist, denke ich mal das die Rechtslage dann auch ähnlich sein sollte. Aber letzten Endes kann dir nur ein Anwalt bzw. ein Gericht völlige Gewissheit geben
AlfredQuack ist offline  
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