Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnheim; "Kaufanträge" im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend,
ich arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung.
Bewohner müssen bei Anschaffung über 70€ einen Kaufantrag ausfüllen, ...
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21.03.2017, 22:41 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 26
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Wohnheim; "Kaufanträge"
Guten Abend,
ich arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung. Bewohner müssen bei Anschaffung über 70€ einen Kaufantrag ausfüllen, der von der Einrichtungsleitung, der gesetzlichen Betreuung, einem Mitarbeiter sowie dem Bewohner unterschrieben werden müssen, damit sie den Kauf tatsächlich tätigen können. Ich habe erhebliche Zweifel an dieser Praxis, bei allem Verständnis das man sich absichern möchte dass eigene Gelder ausgegeben werden ohne das die gesetzlichen Betreuer (meist die Eltern) ein Veto haben. Mein Plan ist jetzt das Thema noch einmal anzugehen um eine Verbesserung für die Bewohner herbeizuführen. Ich würde mich hier auf 1901 BGB berufen wollen, aber bin mir unsicher ob es eine Rechtsgrundlage gibt, die es gesetzlichen Betreuungen gestattet hier Mitbestimmung auszuüben!? Nach meinem Verständnis muss es doch soetwas wie Schutz der Privatsphäre geben. Kann ja schon peinlich genug sein, wenn man sich an die Mitarbeiter wenden "muss" um seinen Wünschen nachzugehen, wenn dann noch alle anderen dazu kommen - hat das wenig mit selbstbestimmtem Leben zu tun. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. LG |
21.03.2017, 23:40 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
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Hallo Andorra,
skurriler Umgang der Einrichtung mit den persönlichen Geldern und Wünschen der Bewohner... Mir wäre neu, dass die Leitung und die Mitarbeiter da irgendetwas zu kamellen hätten. Das Geld von Heimbewohnern wird üblicherweise vom Heim verwaltet. Verwaltet im Sinne von Ein- und Auszahlen. Nicht von Genehmigen. Wenn der Betreuer keinen Einwilligungsvorbehalt bei der Vermögenssorge hat, muss nicht mal er/sie gefragt werden. Die Bewohner können sich also 71 Euro ohne Zustimmung vom Barbetragskonto abholen und sich dafür auch grossen Unsinn kaufen. (Wer will das bewerten?....) Im Einzelfall kann es natürlich sinnvoll sein, wenn Andere mit über Verfügungen schauen und vielleicht auch reglementieren. Aber als grundsätzliche Spielregel .... skurril. LG Volker |
22.03.2017, 08:45 | #3 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 26
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Vielen Dank für deine Antwort Volker.
Die Aussage ist, wenn ich als Einrichtungsleitung eine Kontovollmacht habe, will ich (und die Mitarbeiter) abgesichert sein, deshalb die Kaufanträge. Ich kann der Argumentation aber nicht folgen, denn "nur" weil ich in einem Wohnheim lebe, gebe ich ja nicht meine Rechte auf Selbstbestimmung ab. Für ein entsprechendes Argument, benötige ich aber garantiert entsprechende Paragraphen auf die ich mich berufen kann, ansonsten wird es schwer. Hat noch wer eine Idee? LG Thomas |
22.03.2017, 08:54 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Schau mal hier:
Betreuungsrecht-Lexikon Da findest du was du suchst. Stichwort kann auch auf der Seite sein: Vermögenssorge. Zitat:
Abgesichert ist er durch die Unterschrift auf der Auszahlungsquittung des Bewohners, der Rest geht ihn schlicht nix an.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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21.04.2017, 13:49 | #5 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 26
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Hallo lieben Dank für eure Antworten.
Ich will euch eben auf den neuest Stand bringen. Es scheint als wird man Dank meines Schreibens vom üblichen Vorhaben abweichen. GG und BGB und Betreuungsrecht waren schlagfertige Argumente. Danke für eure Tipps! Nun hat man die Frage an mich gestellt wie man die Barbetragsverwaltung grundsätzlich handhaben könnte. Es besteht die Sorge, dass Gelder veruntreut werden könnten. Wie sind eure Erfahrungen in Wohneinrichtungen? Wie wird der Barbetrag verwaltet, abgerechnet, überprüft? Reicht das 4 Augen Prinzip? Die Bewohern sind teilweise nicht in der Lage, die Beträge zu überblicken, bzw. zu überprüfen. Liebe Grüße Thomas |
22.04.2017, 18:10 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin
Glücklicherweise habe ich bisher noch kein Heim kennengelernt, dass keine Bargeldverwaltung machen will - mal abgesehen von einem Hospiz, das wenigstens die betroffenen Menschen gut belgeitet hat... Beim Betreuten Wohnen oder anderen Anbietern, über die eine Geldverwaltung laufen soll, habe ich eine Excel-Datei mit mehreren verschiedenen Tabellen. Damit können die Gelder der Betreuten gut verwaltet werden. Egal, ob als Ausdruck zum jeweiligen händischen Eintragen und Gegenzeichnen oder als Tabelle, die automatisch summiert, oder Sammeltabelle mit Übertrag zum Durchprüfen. Es ist mir sogar ganz recht, wenn meine Tabellen benutzt werden, weil ich da am einfachsten selber prüfen kann, ob's stimmt oder nicht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.04.2017, 07:41 | #7 | |
Einsteiger
Registriert seit: 07.11.2016
Beiträge: 22
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Zitat:
kannst Du die 2 Tabellen zum download zur Verfügung stellen? mfg Gerhard
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