Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Zimmerkontrolle durch Dritte ist nicht erlaubt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zimmerkontrolle durch Dritte ist nicht erlaubt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
gerade Kranke müssen auch unter Betreuung Anspruch auf Schutz der Privatsphäre haben. Dritte dürfen nicht heimlich in ein mietzimmer oder ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Thema geschlossen

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 27.03.2017, 22:16   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 42
Standard Zimmerkontrolle durch Dritte ist nicht erlaubt

gerade Kranke müssen auch unter Betreuung Anspruch auf Schutz der Privatsphäre haben. Dritte dürfen nicht heimlich in ein mietzimmer oder wohnung hinein. Die deutsche verfassung ist eigentlich international bekannt. Nach dem Grundgesetz Art 13 ist es nicht erlaubt dass jemand Drittes die Wohnung betritt.


"In den Abkommen zu den Menschenrechten und in den EU-Grundrechten ist die Achtung der Wohnung bzw. der Schutz vor Eingriffen in die Wohnung garantiert. Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte legt fest:




„Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“


– Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 12


Art. 8 Abs. 1 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet:


Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“


– EMRK Art. 8 Abs. 1


und Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union:


„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.“


– Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 7"


Aus Wikipedia: Unverletzlichkeit der Wohnung"


gerade Kranke müssen auch unter Betreuung Anspruch auf Schutz der Privatsphäre haben
Maeuse ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 28.03.2017, 08:53   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Was soll das alles hier? Ein Zusammenhang zu Betreuungen ist thematisch nicht ersichtlich und bevor es noch unpassender wird, wird geschlossen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Thema geschlossen

Lesezeichen

Stichworte
betreuung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39