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Lebensgefährtin verweigert Zutritt zur Wohnung meines Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Lebensgefährtin verweigert Zutritt zur Wohnung meines Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Seit August letzten Jahres lebt mein Betreuter mit einer Frau zusammen. Er ist chronisch krank und deshalb auf Medikamente angewiesen. ...


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Alt 30.03.2017, 13:39   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard Lebensgefährtin verweigert Zutritt zur Wohnung meines Betreuten

Seit August letzten Jahres lebt mein Betreuter mit einer Frau zusammen. Er ist chronisch krank und deshalb auf Medikamente angewiesen. Die Lebensgefährtin hat während des Urlaubes der beiden die Medikamente aus der Box sehr unzuverlässig verabreicht, so dass ich nun die Sozialstation mit der Medikamentengabe beauftragt habe. Jetzt hat die Dame der Sozialstation-Mitarbeiterin ihre Dokumentationsmappe zurückgegeben und öffnet die Türe nicht mehr trotz meiner Aufforderung, dass sie diese Maßnahme nicht einfach abstellen kann. In gleicher Weise verfährt sie mit den Bezugsbetreuern meines Betreuten, schirmt ihn ab und verwehrt denen den Zutritt zur Wohnung. Auf ihre Initiative hin hat er nun zum 3. Mal den Hausarzt gewechselt, will wieder wechseln, weil der "frech zu ihm geworden sei", wie sie mir per SMS schrieb. Der Hausarzt sagte mir, dass er ihn nicht weiter krank schreiben wollte, weil er ihn wohl bei Außenarbeiten gesehen hat und es deshalb einen Disput gegeben hat. In der Werkstatt, wo er beschäftigt ist, war er im 1. Quartal von 63 Arbeitstagen an 14 Tagen anwesend, die übrige Zeit krank geschrieben auf unterschiedliche Erkrankungen und unentschuldigt gefehlt. Weil es sich dabei um eine von der Kreisverwaltung geförderte Beschäftigung handelt, drohen Konsequenzen. Will man mit ihm sprechen, werden Gespräche von seiner Lebensgefährten abgeblockt und die Türe nicht geöffnet. Auch ich komme momentan nicht mehr an ihn ran; bei einem für gestern anberaumten Gespräch ist er einfach nicht erschienen und war auch nicht erreichbar. Hat jemand von euch Tipps für mich?
EBunde-B ist offline  
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Alt 30.03.2017, 16:43   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Moin,

Du solltest bitte noch deine Aufgabenkreise mitteilen, damit jemand eine Einschätzung machen, oder einen Tipp geben kann.
Hein Klein ist offline  
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Alt 30.03.2017, 18:51   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard

Meine Aufgaben umfassen: Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise, Gesundheitsfürsorge, Haus- und Grundstücksangelegenheiten,
Organisation der ambulanten Versorgung, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden/Gerichten/Versicherungen/Renten- und Sozialleistungsträgern, Wohnungsangelegenheiten
EBunde-B ist offline  
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Alt 30.03.2017, 19:46   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Warum habe ich das Gefühl, dass es sich das AG angesichts der umfangreichen Aufgabenkreise zu leicht macht und einfach nur die Verantwortung abschiebt? Ohne Einwilligungsvorbehalt werden einige Beteiligte kaum zur Zusammenarbeit bereit sein. So wie aktuell, würde ich die Betreuung abgeben. Das ist ein Halbtagsjob.
Hein Klein ist offline  
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Alt 30.03.2017, 20:33   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Ohne Einwilligungsvorbehalt werden einige Beteiligte kaum zur Zusammenarbeit bereit sein.
Was hat die Handlungsfähigkeit denn mit einem Einwilligungsvorbehalt zu tun??

Für welche Aufgabenkreise würdest du den denn für notwendig halten?
__________________
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agw ist offline  
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Alt 30.03.2017, 21:02   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Einen EiWi halte ich auch für fraglich. Bestenfalls im Bereich der Vermögenssorge, sofern er denn nötig werden sollte.

Das Problem ist wohl viel eher der Umgang des Betreuten, weil die neue Lebensgefährtin mit ihm Helmut Kohl spielt.
Da ist mit das direkte Herankommen an den Betreuten nicht gerade einfach. Allerdings darf die Lebensgefährtin dem Betreuer den Kontakt zum Betreuten nicht verwehren. Das sollte ihr schon mal richtig deutlich gemacht werden.
Falls sie dennoch quer schießt und zu allem Überfluß wg. der ungesicherten Medikamentengabe vielleicht auch noch Gefahr für die Gesundheit des Betreuten besteht, gibt es durchaus auch die Möglichkeit einen Gerichtsbeschluss bzgl. des Zuganges zum Betreuten mit Unterstützung durch die Polizei zu beantragen.
(Zur Prüfung, ob aufgrund der gesundheitlichen Situation Gefahr und Behandlungs bzw. Unterbringungsbedarf besteht)
Der Aufmarsch (wenn's geht auch in Absprache und Begleitung des Psychiatrischen Dienstes) wird sicherlich eine beeindruckende Nummer - also ggf. auch abwägen, ob das Aufgebot möglicherweise auch schädigend für den Betreuten sein kann.

Die kleinere Variante ist ein gemeinsamer Besuch vorab in Begleitung des Psych.Dienstes um die gesundheitliche (seelische) Situation des Betreuten einschätzen zu können.

(Ich habe da schon mal das Angebot des Psych.Dienstes bekommen, die Mutter einer betreuten Person an den nächsten Baum zu binden, damit ich mit der betreuten Person zum Arzt fahren kann....)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.03.2017, 22:44   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Standard

Danke für Deine Antwort, Imre, die mir doch weiter hilft. Ich hab Montag einen anderen Termin mit dem Richter und werde ihn um Hilfestellung bitten. Hinsichtlich Vermögenssorge habe ich dem Betreuten ein Taschengeldkonto eingerichtet, auf das wöchentlich per Dauerauftrag 150 Euro eingezahlt wird und für das er eine EC-Karte hat. Im Bedarfsfall überweise ich zusätzliches Taschengeld. Mein Betreuter hebt um 9.00 Uhr 10 Euro ab, um 9.02 wieder 10 Euro, um 9.05 Uhr nochmal 10 Euro, um 9.07 Uhr erneut 10 Euro usw. Ist aber seine Sache......
EBunde-B ist offline  
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Alt 30.03.2017, 23:44   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Was hat die Handlungsfähigkeit denn mit einem Einwilligungsvorbehalt zu tun?
Ganz einfach! Egal was Du machst, wirst Du dich ohne Vorbehalt im Kreise drehen, weil es in diesem Falle keine Möglichkeit gibt durchgreifend zu helfen. Zeitmanagement gehört auch zur effektiven Betreuungsarbeit. Das bedarf schon mal "Sanktionsmöglichkeiten".

Im Übrigen wäre es hilfreicher auf die Fragen des Fragestellers Antworten zu geben, statt Lösungsversuche anderer User zu hinterfragen und in Mißkredit zu bringen. Ich bin nicht allwissend. Aber mit Gegenfragen ist keinem geholfen.
Hein Klein ist offline  
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Alt 31.03.2017, 07:12   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zeitmanagement gehört auch zur effektiven Betreuungsarbeit. Das bedarf schon mal "Sanktionsmöglichkeiten".
Das eine hat in diesem Fall so wenig miteinander zu tun wie ne Kuh mit dem Mäusemelken- in aller Deutlichkeit.

Die von dir angedeutete Richtung: ....und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt, entspricht in nichts mehr den Grundprinzipien des Betreuungsrechts. Du solltest in dieser Hinsicht deine Position dazu mal dringend einer kritischen Überprüfung unterziehen.

Imre`s Vorschlag ist gut aber u.U. nicht einfach durchsetzbar. Man stösst hier evtl. sehr schnell an den Teil der Unverletzlichbarkeit der Wohnung und des persönlichen Lebensraumes.Es ist ja auch die Wohnung der Lebensgefährtin. Dadurch entsteht bei manchen Richtern/Gerichten eine sehr hohe Genehmigungshürde.


Vielleicht kann aber der sozialpsychiatrische Dienst eine Gesprächseinladung aussprechen.
Es sind immer sehr unangenehme Betreungen mit nicht kooperierenden Angehörigen.Da kommt wahrlich keine Freude auf und es ist viel Einfallsreichtum und Fingerspitzengefühl gefragt.
Was da als Problem gschildert wird ist schwierig aber je nach Sichtweise u.U. noch nicht wirklich dramatisch. Manchmal muss man als Betreuer auch Dinge eine Zeit lang laufen lassen und die Entwicklung versuchen gut im Auge zu behalten.

Zitat:
Mein Betreuter hebt um 9.00 Uhr 10 Euro ab, um 9.02 wieder 10 Euro, um 9.05 Uhr nochmal 10 Euro, um 9.07 Uhr erneut 10 Euro usw.
Das machen bei mir auch einige. Es ist zwar kurios und letztendlich unsinnig aber....... nicht wirklich bedenklich.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.03.2017, 09:41   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Ganz einfach! Egal was Du machst, wirst Du dich ohne Vorbehalt im Kreise drehen, weil es in diesem Falle keine Möglichkeit gibt durchgreifend zu helfen.
Mir scheint das du das Wesen eines Einwilligungsvorbehaltes nicht verstanden hast. Dieser wird nicht als eigenständiger Aufgabenkreis beschlossen sondern bezieht sich immer nur auf bestimmte, notwendige, Aufgabenkreise. Bei dem hier geschilderten Sachverhalt sehe ich für diesen massiven Grundrechtseingriff keinen Anhalt.

Zitat:
Im Übrigen wäre es hilfreicher auf die Fragen des Fragestellers Antworten zu geben, statt Lösungsversuche anderer User zu hinterfragen und in Mißkredit zu bringen.
Zu was ich mich in diesem Forum äußere überläßt du bitte mir.

Ansonsten kann ich mich Imre und Michaela nur anschließen.
__________________
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agw ist offline  
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